Die Universität

Europa-Woche 2005

Zum ersten Mal in ihrer Geschichte ist die Europäische Union (EU) dabei, einen „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ in Kraft zu setzen. Neu ist das Verfahren, mit dem dieses Vertragswerk erarbeitet worden ist. Vor allem aber bringen neue politische und institutionelle Regelungen wesentliche Fortschritte.
Im Juni 2003 war der Vertragsentwurf des Konvents in Thessaloniki dem Europäischen Rat übergeben worden. Nach weiteren Beratungen und wenigen Überarbeitungen wurde er ein Jahr später in Brüssel von den Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedsstaaten angenommen und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet.
Seitdem hat in der EU das Ratifizierungsverfahren begonnen, das bis Herbst 2006 abgeschlossen sein soll. Einige Staaten, Litauen, Ungarn, Slowenien, Italien (Abgeordnetenkammer), Spanien haben durch Parlaments- oder Volksentscheidungen das Vertragswerk bereits angenommen; weitere, Portugal, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Dänemark, Finnland, sollen noch in diesem Jahr folgen. Auch das Europäische Parlament hat im Januar d. J. zugestimmt.
In Deutschland sind die Forderungen nach einem Volksentscheid über den EU-Vertrag politisch und verfassungsrechtlich umstritten, so dass Bundestag und Bundesrat für die Ratifizierung zuständig bleiben. Umso wichtiger ist die öffentliche Auseinandersetzung über die Inhalte dieses Verfassungsvertrages. Er sollte die EU transparenter, effizienter und demokratischer gestalten. Inwiefern ist dieser Anspruch erfüllt?


Europa in neuer Verfassung?

Podiums- und Plenumsdiskussion mit Europapolitikern:
MdEP Garrelt Duin
NN
Moderation: Adolf Schröder

Mittwoch, 4. Mai 2005, 11.00 Uhr, Kulturzentrum PFL, Peterstraße 3

Veranstalter: Europa-Union/Europäische Föderalisten Oldenburg e.V., Carl von Ossietzky Universität Oldenburg; Arbeitsstelle EURIPOL, Stadt Oldenburg