[65] Die Adresse befindet sich auf
der Rückseite des Faltbriefes. - Er trägt die Stempel "Columbus
Indiana, Dec. 9", "OUTRE MER, LE HAVRE, 16" und "PAID", dazu die Zahlen
17, 23 und 26. Ein Stempel ist unleserlich.
[66] Vgl. Anm. 51.
- Am 20. August 1842 waren J. H. zur Oeveste und seine Frau Louise Regina
amerikanische Staatsbürger
geworden, nachdem er dem "King of Hanover" abgeschworen hatte. Die Kinder
erwarben durch die Geburt auf dem Territorium der USA die amerikanische
Staatsbürgerschaft. Vgl. Anm. 48 .
[67] Der Schatzmeister Gerhard Heinrich von
den Fange hat am 23. August 1846 das erste "Kirchen-Rechnungs-Buch der
Vereinigten Evangelischen-Lutherische und Reformiehrten Gemeinde, an der
Whitekreeik, Bartolomav-County-Indiana" angelegt. Der "1. Erwählte
Schatzmeister H. Kierchhoff" (Heinrich Kerkhoff aus Gehrde) hat auf den
Seiten 1 und 4 die Ausgaben und Einnahmen der Jahre 1841 - 1845 nachgetragen.
Die "Ausgabe zum Bau der Kirche" hat er wohl versehentlich mit "1844" datiert.
Sie hat "Do. 7,03" gekostet: "1,50 für Fensterfersen, ... für
ein Schloß 1,00" und für "3 Gallen Brantewein 0,94 ... " wurden
u.a. registriert. (1 Gallone = 3,785 Liter). - Die Kirche war nach amerikanischem
Maß 7,90 m lang und 6,10 m breit (nach hannoverschem Fuß 7,60
m x 5,85 m). "Für Wein, zum genuß des heil. Abendmals" gab die
Gemeinde 37,5 Cents im Jahre 1841 und im Jahre 1842 dann 62,5 Cents aus.
Als "Ausgabe an Predigers", d.h. an rundreisende Prediger ("circuit rider"),
sind registriert "1843 für den Prediger Vayen 22 Dollar, 1844 für
den Prediger Isensee 5 Dollar", und 1845 wurden "an den Prediger Meisner
bezahlt 18,25 Dollar". - "1843 bis 1844" zahlte "Heinrich Zur Oeverste"
3 Dollar "Eintrittsgeld", danach 25 Cents Beitrag (1844) und 75 Cents für
den Prediger im Jahre 1845. 1848 sind dann erstmals für den (eigenen)
Pastor Carl Fricke 3 Dollar fällig und weitere 3 Dollar, "was ein
jeder unterschrieben hat für den Unterhalt des Pastors". Von den 34
Mitgliedern der Jahre 1843-1845 sind 24 Mitglieder der "Plattdeutschen
Kirche" in Cincinnati gewesen. Vgl. Anm. 43
.
[68] "Kerstien tor Ovest" ist erstmals für
die Zeit um 1350 im Abgabenverzeichnis der Kommende Lage als eine der Hofstellen
nachgewiesen, auf denen der Ritter-Orden ein Nutzungsrecht am Eichenholz
hatte: "Dyt synt dey Ekene waar, dey dat hus van der Lache hewet ton wietenfelde".
Das Vermessungsregister von 1720/23 gibt die Größe mit "12 Malter,
9 Scheffel, 2 Becher" (18,0993 ha) an, die Berechnung der "jährlichen
Grundsteuer" ("18 Thaler, 19 Gutegroschen, 10 Pfennige") vom 20. September
1826 "102 Morgen, 90 Quadratruthen" (26,8794 ha); die 1225 ha große
Riester Mark war inzwischen (1796-1816) unter die 93 Markberechtigten aufgeteilt
worden (vgl. Anm. 23). Die Hofstelle Kessens
zur Oeveste war der Kommende Lage eigenbehörig, d.h. die Familie zur
Oeveste besaß ein erbliches Recht auf Bewirtschaftung, für das
jährliche Leistungen zu erbringen waren.
Die Ablösung, d.h. der Erwerb des vollen Eigentums an den Höfen,
wurde im Königreich Hannover 1831/33 gesetzlich geregelt. "Johann
Rudolph Carsten zur Oeferst" hatte sie am 1. März 1834, wenige Tage
vor der Abreise seines Sohnes Johann Heinrich in die USA, beantragt. Am
24. Februar 1835 wurde "die Eigenbehörigkeit der Kessen zur Oeveste
Stätte und deren jetziger und künftiger Besitzer und Nachkommen
... für völlig aufgehoben erklärt. Die Besitzer des genannten
Kessen zur Oeveste Colonats sind daher von jetzt frey." Es entfielen die
"ungewissen Gefälle ... Sterbfall, Auffahrt und Freibrief" und damit
das "Heimfallrecht" (Rückfall des Colonats an den Grundherrn), aber
auch schon "das gutsherrliche Recht am Blumenholze (fruchtbringende Bäume,
bes. Eichen und Buchen), ... das bey Ankunft eines neuen Comendeurs zu
Lage zu zahlende Willkommsgeld und das jährliche praestandum (lat.
praestare = geben, gewähren, erfüllen, leisten) von zwey Schaafen".
Die Klosterkammer verlangte dafür als jährliche Rente "zehn Reichsthaler
in grober preußischer Silbermünze", akzeptierte aber die "Abtretung
(der) so genannten Hammer-Wiese, groß Einen Morgen Neun und Siebzig
Ruthen Calenberger Maaß" (1343 qm).
Der Tod des Urgroßvaters des J. H. zur Oeveste im Jahre
1752 hatte 75 Taler an Abgaben gekostet (Sterbfall); die Bitte der Urgroßmutter,
"ihren Sohn Johan Henrich zur Öveste" als rechtmäßigen
Erben "einzuthun", war für 145 Taler erfüllt worden (Auffahrt).
"Deß Ritter Sitzes Lage Hauß Prothocole" (1743-1824) registrierten
dessen "Sterbfall" (1794) mit 100 Taler und die "Auffahrt" des Vaters des
Auswanderers J. H. zur Oeveste "incl. Sterbfall" der Mutter wie folgt:
"Erschien Rud. Henrich Kärsten Zur Overste als Anerbe im Beistand
seines künftigen Schwieger Vaters Joh. Berend Erdbrügge. - Verlangte
Auffahrtsdingung mit Anna Elsebein Erdbrügge und der resignirenden
Mutter künftigen Sterbfall, worin eingewilliget, und ist Auffahrt
und Sterbefall der Mutter mit Vorbehalt gnädiger Bewilligung des hw.
Commenthums zu 225 Thaler in Vollwichtigen Pistolen zu zahlen bestimmt
worden. Sponsa (lat. Verlobte, Braut) muß ihren freybrief hergeben
als unter welcher Bedingung die Auffahrt zugelassen - welchernach sie sich
eigen geben soll und denen versprochen wird, künftig ein Kind freizugeben,
bevor es fünf Jahre erfüllt."
Die Freibriefe für seine Tanten hatten 25 (1780) und 20 (1786)
Taler gekostet, der seiner Schwester Catharina Elisabeth (1821) 10 Reichstaler
in Gold. Zu deren Hochzeit im Jahre 1821 notierte der Vater "Ein Hundert
und Zwey Reichsthaler in Gold wo mit die auffahrt bezahlt ist", und dazu,
was der "Schwieger Sohn Col. Rudolff Holstein wegen Brautschatz von seine
Schwieger Eltern Empfangen hat". 500 Taler listete er auf, dazu "Einen
Wagen, zwey Kühe und eine sterke, Ein Pferd, Ein Dutz Stühle".
"Alle sonstigen gutsherrlichen Abgaben und Leistungen" waren noch nach
dem 24. Februar 1835 "zu prästieren", aber "ablösbar". Für
"328 Thaler, 19 Gutegroschen und 8 Pfennige" verzichtete die "Königlich-Hannoversche
Kloster-Cammer" 1838/39 auf "einen Gutegroschen, fünf Pfennige Schuldgeld,
Ungemessene (d.h. "so oft es verlanget wird", 1723) Spann-, Reit- und Handdienste,
ein mageres Schwein und zwei Stück Hühner". 1840 hatten die Eltern
"Sechshundert und Zwölf Reichsthaler Elf Gutegroschen Courant" zu
zahlen, um nicht mehr "alljährlich auf Martini" (11. November) "1
Malter 4 Scheffel Gerste und 3 Malter 4 Scheffel Hafer Osnabrücker
Maaße" abliefern zu müssen. "Siebenhundert Zwei und Neunzig
Rthlr. Sechs ggr. Drei Pfg. Courant" sind abschließend 1841 fällig,
um die "alljährlich auf Martini an die Receptur der Klosteradministration
zu Lage zu entrichtende, auf seinem Colonate ruhende Abgabe zum Betrage
von Sechs Malter 2 Himten 3 4/10 Metzen Rocken" hannoversches Maß
abzulösen. Der Colonus
Kessen zur Oeveste hat "baar bezahlt".
Die "Ablösungsordnung" vom 23.Juli 1833 verlangte als Gegenleistung
den 25fachen Betrag der jährigen Geld und Getreideabgaben und den
"25fachen Betrag des Geldwertes der (übrigen) festen Naturalabgaben.".
Ab 1842 stellte die "Hannoversche Landeskreditanstalt" langfristige und
unkündbare Kredite zur Verfügung, zu 3 1/2 % Zinsen und 1/2 %
Tilgung.
1824 schätzte der "Voigt Mues" die "Einnahmen" des Colonats auf
174 Taler, von denen er 116 Taler "Ausgaben" abzog; es blieb ein "Ueberschuß"
von 57 Talern.
(Frommeyer 58-70; Schneider 65-68; Familie Schütte: Vermessung
1723 und 1784/91, Grundsteuer 1826, Quittung der Klosterkammer zur Auffahrt
vom 25. Juli 1821, Aufstellung zur Mitgift vom 27. Juli 1821, Ablösungsrezeß
vom 11.-25. Februar 1835, Ablösungskontrakt vom 17. November 1838
- 9. April 1839, Ablösungsdokument vom 28. November 1840, Ablösungsdokument
vom 16. November 1841; Sammlung 1833, I 209 - 224; StOs: Rep 556, Klosteramt
Osn. Nr. 2034 und Nr. 2162)
[69] Das waren ca. 90 Zentner (4500 kg), Osnabrücker
Maß.