Hintergrundinformationen zu den Neuwahlen

Hintergrundinformationen zu den Neuwahlen

Wir sind über die aktuelle Situation der Personalratsarbeit an der Uni Oldenburg sehr bestürzt. Insbesondere für Kolleg*innen, die gerade auf Unterstützung angewiesen sind sowie für den Wahlvorstand, der die Wahlen im März äußerst engagiert durchgeführt hat, ist die Entwicklung mehr als bedauerlich. Umso mehr hoffen wir, dass unsere Kolleg*innen weiterhin einem demokratischen Grundverständnis folgen, das sie trotz größter Irritation über das Geschehene erneut an die Wahlurnen bringt. Mitbestimmung braucht Frustrationstoleranz und Durchhaltevermögen – Wir machen weiter!

We are shocked about the current situation of staff council work at the University of Oldenburg. The development is more than regrettable, especially for colleagues who ask for advice. Also for the election committee it is a very disappointing result, because they were extremely committed to the elections in March. We therefore hope that our colleagues will continue to follow a basic understanding of democracy that will bring them back to the polls despite their great irritation at what has happened. Participitation requires frustration tolerance and perseverance - we will carry on!

Rücktritt der ZUG Personalratsmitglieder

Die Liste ZUG hat die Arbeit im Personalrat kurz nach der Wahl eingestellt und ist geschlossen zurückgetreten. Sie begründet dies mit einer aus ihrer Sicht unzureichenden Berücksichtigung bei der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden und bei den Freistellungen. Gesetzlich ist geregelt, dass Neuwahlen ausgerufen werden müssen, wenn die Zahl der Personalratsmitglieder um ein Viertel sinkt. Der amtierende Personalrat bleibt dann längstens drei Monate im Amt. Das bedeutet, dass die Liste ZUG mit ihrem geschlossenen Rücktritt Neuwahlen erwirkt und bis dahin die Personalratsarbeit von acht Personen erbracht werden muss.

Wir sind verwundert darüber, dass die Liste ZUG demokratische Mehrheitsentscheidungen nicht zu akzeptieren scheint. Sie hat insgesamt 44,5 % der Stimmen erhalten gegenüber 55,5 % der Stimmen für die Liste Mitbestimmen! und war wohl davon ausgegangen, als Minderheit Forderungen aufstellen zu können, der die Mehrheit folgen muss. Das Wesen der Demokratie besteht zentral aus Mehrheitsentscheidungen.

Wir hatten uns selbstverständlich auf inhaltliche Debatten über die Richtung der Personalratsarbeit eingestellt und dies mit dem Angebot an ZUG, von den sechs Freistellungen zunächst 1,25 zu nutzen, untermauert. Außerdem machten wir deutlich, dass im Laufe einer vierjährigen Amtsperiode immer mit Änderungen zu rechnen ist, die mehr Freistellungen für ZUG mit sich bringen könnten. Aber um konstruktiv zusammenzuarbeiten, muss man Vertrauen gewinnen, das sich bestenfalls im Laufe der Zeit bei der gemeinsamen Arbeit als Interessenvertretung entwickelt. Leider wurde uns die Möglichkeit, diese Debatten im Personalrat zu führen, mit dem Rücktritt genommen. Bevor ein geschlossener Rücktritt erfolgt, hätte diese Option angekündigt werden können, um ernsthaft nach einem Kompromiss zu suchen.

Trotzdem wollten und wollen wir mit der Liste ZUG zusammenarbeiten. Denn wir wissen, dass nur eine geeinte Belegschaft stark genug ist, um wirksam Beschäftigten-Interessen zu vertreten!

Erklärungen zu einzelnen Aspekten der Personalratsarbeit

Geschäftsführung und Vorsitzende-Posten

Der Geschäftsführung eines Personalrats, also Vorsitz und Stellvertretende, kommt eine organisatorische Funktion zu, die primär in der Führung des Alltagsgeschäft liegt. Sie sind „Stimme und Gesicht“ des Gremiums und haben den Auftrag, die Entscheidungen des Gremiums in die Belegschaft und gegenüber der Dienststelle zu vertreten. Der Vorsitz beruft die Sitzungen ein und ist alleinig berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber der Dienststelle abzugeben. Um diese zentrale Arbeitsfähigkeit (z.B. Organisation und Kommunikation rund um Besetzungskommissionen, Ansprechperson(en) für alle Anfragen, Sichtung und Bearbeitung der Einstellungsvorlagen) im Interesse aller Beschäftigten und der Dienststelle gewährleisten zu können, müssen in diesem Aufgabenfeld ein Großteil der Freistellungen liegen. Von einer Liste, die mit dem Ziel antritt, aktiv im Personalrat mitzuarbeiten, ist zu erwarten, dass sie sich erstens vor der Wahl (spätestens bei Listung der Kandidat*innen) Gedanken über die einzubringenden Ressourcen macht – und zweitens demokratische Entscheidungen akzeptiert.

In einem Vorgespräch wollten wir uns mit ZUG unter anderem über konkrete, zu besetzende Themenbereiche und dafür freizustellende Personen beraten. ZUG gab an, mit Verweis auf Urlaub und Elternzeit der Gewählten dazu keine Angaben machen zu können, sondern forderte eine pauschale Freistellungsquote gemäß der Sitzverteilung im Personalrat.

Wenn nun Stellvertreter*innen-Posten für bestimmte ZUG-Mitglieder gefordert werden, ohne aber Auskunft über die freizustellenden Personen und angestrebten Themenbereiche zu geben, kann das Gremium die Konsequenzen für eine Aufgabenverteilung unmöglich einschätzen. Umso irritierter sind wir davon, dass die Liste ZUG dann weiterhin pauschal Freistellungen forderte und als diesem Wunsch nicht entsprochen wurde, die demokratische Entscheidung des Gremiums nicht akzeptiert.

Die Liste Mitbestimmen! hat dagegen verantwortungsbewusst rechtzeitig die Bedarfe formuliert, Freistellungen geklärt und damit die Arbeitsfähigkeit im direkten Anschluss an die Konstituierung des neuen Personalrats sichergestellt. Die Aufgaben des Personalrates machen nach einer Wahl keine Pause und sind innerhalb von festgelegten engen Fristen (in der Regel zwei Wochen) zu erledigen. Daher haben wir erst einmal die Freistellungen in dem Umfang von 4,75 beschlossen und damit arbeitsfähige Strukturen erhalten.

Wir treten für arbeitnehmerfreundliche Positionen ein, die wir in allen Erklärungen und Verhandlungen mit der Dienststelle vertreten wissen wollen. Vorsitzende und Stellvertretungen müssen diese Haltung grundsätzlich bei allen Themen glaubhaft vertreten können. Dieses Vertrauen entsteht durch verlässliche Zusammenarbeit.

Im Personalvertretungsrecht Niedersachsens müssen in der Geschäftsführung die Gruppen der Beschäftigten angemessen vertreten sein, hier liegt die Unterscheidung aber in den Angestellten und den Beamten. Die Verteilung zwischen Wahllisten erfolgt dann in demokratischen Abstimmungen, bei denen die zur Wahl stehenden Personen mit ihren inhaltlichen Positionen überzeugen müssen. Einen rechtlich bindenden Anspruch auf Freistellungen oder Stellvertreterposten, anhand des Wahlergebnisses oder der Sitzverteilung, gibt es nicht.

Unterlagen im Personalrat

Jedes Mitglied des Personalrats hat ab der konstituierenden Sitzung das Recht und die Möglichkeit, sämtliche Unterlagen der aktuellen Amtszeit einzusehen. Die ab diesem Zeitpunkt eingegangenen und erstellten Unterlagen werden mit größter Sorgfalt in der Geschäftsstelle von der Geschäftsstellenmitarbeiter*in und dem Vorsitz für die Sitzung vorbereitet und frühzeitig zur Verfügung gestellt. Alle Gremiumsmitglieder haben den gleichen Kenntnis- und Informationsstand, um auf Augenhöhe darüber zu diskutieren und zu einem Ergebnis oder Beschluss zu kommen. Darüber hinaus haben die PR-Mitglieder von ZUG keine Einsicht in weitere Dokumente gefordert.

Der Personalrat agiert innerhalb einer Amtszeit autonom, auch im Hinblick auf die Aktenführung. Die Übergabe von Unterlagen muss beim Übergang zu einem neu gewählten Personalrat Datenschutzvorgaben Rechnung tragen. So ist auch jedes ausscheidende Mitglied des Personalrats verpflichtet, Unterlagen aus seiner Amtszeit datenschutzkonform zu löschen. 

Neuwahl durch Rücktritt der Liste ZUG

Durch den Rücktritt der Liste ZUG muss die erzwungene Neuwahl innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Die Neuwahl kann demokratische Wahlergebnisse verändern und bedeutet den Einsatz von weiteren Geld- und Personalressourcen der Universität. Es muss ein Wahlvorstand bestellt werden, der den gesamten administrativen Aufwand zur Durchführung der Wahl wiederholen muss. Auch die Wähler*innen müssen wieder zur Urne. Dies stellt keinen Aufbruch in ein neues Miteinander dar, sondern verstärkt das Misstrauen unter den Beschäftigten und behindert eine konstruktive Zusammenarbeit. Wenn die jeweils unterlegene Partei immer so reagieren würde, gäbe es ständig neue Wahlen und kaum jemals arbeitsfähige Gremien; die Sacharbeit bliebe auf der Strecke.

 

Gut zusammen arbeiten im PR

Eine gewisse Verlässlichkeit ist notwendig, auch wenn eine Liste bei Überstimmung unzufrieden ist. Zum Alltag in der Personalratsarbeit gehören Diskurs und Meinungsverschiedenheiten – nicht nur bei der Verteilung von Ressourcen, sondern immer wieder bei verschiedenen Themen. Mit einem Rücktritt Neuwahlen zu provozieren, ist kein angemessener Umgang, auf Unterlegenheit bei Abstimmungen zu reagieren. Eine gewisse Frustrationstoleranz und Durchhaltevermögen sind Grundvoraussetzung, um mit demokratischen Mitteln Mitbestimmung auszuüben. Trotzdem stehen wir für eine sachorientierte Zusammenarbeit mit ZUG bereit und wünschen uns, eine offene und ehrliche Auseinandersetzung über die Konflikte um die Personalratsarbeit.

Glossar

Dienststelle: Präsident und Vizepräsident der Verwaltung, in der praktischen Arbeit häufig delegiert, z.B. Dezernat 1 und OE Leitungen.

Personalvertretungsrecht: In Niedersachsen gilt das NPersVG 

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