Erasmus+ Koordination, Beratung von Hochschulpersonal sowie von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen

Christa Weers

+49 (0)441 798-2438

A12 3-301

Erasmus+ Beratung von Studierenden

Andreas Männle

+49 (0)441 798-2484

A12 3-319a

Doktorand*innenmobilität (PhD)

Möglichkeiten für Doktorand*innen

In der neuen Programmgeneration des Erasmus+ Programms (2021-2027) wurden die Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte noch einmal stark erweitert.

Doktorand*innen haben je nach Status folgende Möglichkeiten ins (europäische) Ausland zu gehen, um Studien-, Forschungs-, Lehr- und Arbeitsaufenthalte durchzuführen:

  1. Studierendenstatus
    Wenn Sie Student*in an der Universität Oldenburg sind, können Sie sich um Erasmus+ Förderung bewerben für:
    1. Langzeitmobilität mit einer Dauer von 2 – 12 Monaten (optional mit virtueller Phase)
    2. Kurzzeitmobilität mit einer Dauer von 5 – 30 Tagen (optional mit virtueller Phase)
    3. Teilnahme an einem BIP (mit verpflichtender virtueller Phase)
  2. Vertragsverhältnis mit entsendender Hochschule
    Wenn Sie an der Universität Oldenburg beschäftigt sind, z. B. als wissenschaftliche/r Mitarbeiter*in, können Sie sich um eine Erasmus+ Förderung bewerben für:
    1. Lehrendenmobilität (optional mit virtueller Phase)
    2. Personalmobilität (optional mit virtueller Phase)
    3. Teilnahme an einem BIP (mit verpflichtender virtueller Phase)

Informationen zur Förderung von Praktika unter Erasmus+ erhalten Sie hier.

Voraussetzungen für eine Lang- oder Kurzzeitmobilität

Wer?

Im Rahmen des Erasmus+ Programms können sich Promotionsstudierende der Universität Oldenburg auf die Erasmus-Förderung bewerben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Aufenthalte zu Studienzwecken in einem Erasmus+ Programm- bzw. Partnerland sofern sog. Inter-institutional Agreements (Erasmus-Verträge) zwischen den Hochschulen vorliegen. Hier finden Sie entsprechende Informationen.

Dauer der Förderung

  • Bei Langzeitmobilitäten beträgt die Aufenthaltsdauer 2 – 12 Monate.
  • Bei Kurzzeitmobilitäten beträgt die Aufenthaltsdauer 5 – 30 Tage.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, jede Mobilität mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren.

Bewerbung

Der Antrag auf Förderung im Erasmus+ Mobilitätsprogramm kann im International Office der Universität Oldenburg gestellt werden.

Bewerbungsfrist

Es gibt keine Bewerbungsfrist, die Mittel werden laufend vergeben.

Ob die Förderung gewährt werden kann, ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget und der Anzahl der Antragsstellenden. Melden Sie sich bei Interesse direkt bei uns, möglichst mit mind. 3-monatiger Vorlaufzeit.

Sobald Sie unsere Zusage haben, können Sie die Förderunterlagen einreichen.

Unterlagen

Bei Mobilitäten zu Studienzwecken sind die entspr. Erasmus+ Dokumente auszufüllen.

Der Ablauf bei Kurzzeitmobilitäten entspricht dem der „normalen“ Langzeitaufenthalte, s. hier. Geben Sie zusätzlich in der Online-Bewerbung unter 9. weitere Informationen zu Ihrem Vorhaben (Kurzzeitmobilität, wahrscheinliche Daten, Betreuer Promotion Universität Oldenburg).
Sie finden alle Dokumente in unserem Downloadbereich hier.

Finanzierung

Bewilligungen erfolgen unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD.

1. Langzeitmobilitäten
Die Förderraten für klassische Langzeit-Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken finden Sie hier (Fördersätze Studierendenmobilität).

2. Kurzzeitmobiliäten
Die Förderraten für Kurzzeit-Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken werden nachstehend erklärt.
Die finanzielle Unterstützung für Kurzzeitmobilitäten wird tageweise berechnet.

Für physische Kurzzeitmobilitäten bietet das Erasmus+ Programm (bezogen auf Projekt 2021) folgende finanzielle Unterstützung:

Mobilitätsdauer

Wieviel?**

Mögliche
Top ups

Mögliche
Top ups

Tag 5 - 14 der
physischen Mobilität

70 €/
Tag

Geringere Chancen*:
100 € einmalig

Nachhaltiges Reisen:
100 € + bis zu 4 zusätzliche
Tage einmalig

Tag 15 - 30 der
physischen Mobilität

50 €/
Tag

Geringere Chancen*:
150 € einmalig

Nachhaltiges Reisen:
100 € + bis zu 4 zusätzliche
Tage einmalig

Zudem kann ein Reisekostenzuschuss gezahlt werden, der sich nach Distanz zum Zielort richtet:

  • für Studierende mit geringeren Chancen*
  • bei Entsendung in Programm- bzw. Partnerland: 

Distanz

Wieviel?**

Wie viel für grünes Reisen?***

10 - 99 km

23 €

-

100 - 499 km

180 €

210 €

500 - 1999 km

275 €

320 €

2000 - 2999 km

360 €

410 €

3000 - 3999 km

530 €

610 €

4000 - 7999 km

820 €

-

8000 km oder mehr

1500 €

-

* Definition DE 2021: Teilnehmende mit einem GdB ab 20, Studierende mit Kind und Studierende mit einer chronischen Erkrankung.
** Ein Reisetag vor und ein Reisetag nach der Mobilität können mit dem individual support gefördert werden.
*** Grünes Reisen wird definiert als Reisen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Kombinationsreisen, die teilweise mit dem Flugzeug erfolgen, können nicht gefördert werden.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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