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Susanne Kersten

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Prüfungsamt für die Z-Prüfung

Niedersächsisches Landesamt für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Prüfungsamt für die Prüfung zum Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung:

Hochschulzugang in Niedersachsen mit der Z-Prüfung

Z-Prüfung – Hochschulzugang ohne Abitur

Ohne Abitur studieren? Das ist in Niedersachsen inzwischen auf verschiedenen Wegen möglich.
Die Z-Prüfung (auch: Immaturenprüfung) ist einer davon.

Sie haben bereits einen Beruf erlernt und darin gearbeitet – und möchten nun ein Studium in eine ganz andere Richtung einschlagen? Aus dem kaufmännischen Bereich in die Pädagogik wechseln? Sie haben sich nach dem Schulabschluss für die Versorgung Ihrer Kinder im eigenen Haushalt entschieden oder haben Angehörige gepflegt – und jetzt möchten Sie beruflich (durch)starten, am liebsten Chemie studieren? Sie haben schon etliche Jahre in verschiedenen Bereichen gejobbt und möchten Ihrem Berufsleben nun eine (andere) Richtung geben – mit einem Studium der Umwelt- oder Sozialwissenschaften? Eigentlich wollten Sie schon immer Ihre Leidenschaft für Kunst und Medien in ein Studium einbringen, haben aber zunächst auf die „Stimme der Vernunft“ gehört und eine Ausbildung in der Bank oder im Einzelhandel absolviert?

Egal, in welche (Studien-)Richtung es Sie zieht: Mit Ihrem Studienwunsch sind Sie bei uns genau richtig:
 

Mit der Z-Prüfung / Immaturenprüfung können Sie aufgrund Ihrer beruflichen oder als beruflich anerkannten Vorbildung die Hochschulzugangsberechtigung zu einem von Ihnen ausgewählten Studienfach an einer niedersächsischen Hochschule erlangen.

An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg begleiten wir seit den 70er Jahren erfolgreich – und gerne! – durch die Z-Prüfung. Wir haben also eine Menge Erfahrung gesammelt und unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Studienwunsch in die Realität umzusetzen.

Übrigens:
Die Zulassungsprüfung oder auch Hochschulzugangsprüfung (kurz: Z-Prüfung) heißt korrekt: Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (nach beruflicher Vorbildung). Sie wird auch (immer noch) Immaturenprüfung genannt, zurückgehend auf die Entwicklung aus den ursprünglichen Hochschuleingangsprüfungen zur Studienberechtigung an einer Pädagogischen Hochschule (PH).

Zulassungsvoraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss ich für die Teilnahme erfüllen?

Sie können zur Z-Prüfung zugelassen werden, wenn Sie

  • (mindestens) einen Hauptschulabschluss haben und
  • eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen und zwei Jahre Berufserfahrung im Ausbildungsberuf (in Vollzeit) erworben haben oder
  • (ohne eine vorausgegangene Ausbildung) bereits fünf Jahre hauptberuflich (in Vollzeit) beschäftigt sind oder waren.
    Erziehungszeiten oder Pflege im eigenen Haushalt gelten als hauptberufliche Beschäftigung!

    Auf die Zeit hauptberuflicher Beschäftigung können außerdem folgende Zeiten angerechnet werden:
    • weitere abgeschlossene Berufsausbildungen,
    • bis zu einem Jahr Wehr- oder Ersatzdienst,
    • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr,
    • bis zu sechs Monaten Praktika (mind. 4-wöchig).

        Bei Teilzeitbeschäftigungen (mindestens 50 %) sind entsprechend mehr Jahre Beschäftigung
        nachzuweisen, die zusammengerechnet fünf Jahre Vollzeitbeschäftigung ergeben.

Hinweis:
Die beruflichen Tätigkeiten/Beschäftigungen müssen nachgewiesen werden: Sie benötigen für jede Tätigkeit eine Bestätigung, die insbesondere die beschäftigte Stundenzahl ausweist.

Zweck der Prüfung

Wozu dient die Z-Prüfung eigentlich?

Mit der Prüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling den grundlegenden Anforderungen gerecht wird, die für eine erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen des ersten Semesters im gewählten Studienbereich oder in dem gewählten Studienfach vorausgesetzt werden. (HZbPrüfVO, §1(2))

Prüfungsaufbau

Was erwartet mich, wenn ich mich für die Z-Prüfung entscheide?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Dem allgemeinen und dem fachbezogenen / besonderen Teil der Z-Prüfung.

Allgemeiner Teil

Der allgemeine Teil (A-Teil) umfasst Prüfungen in den Unterrichtsfächern Deutsch/Politik und Englisch sowie Mathematik ODER Biologie auf Fachabitur-Niveau.

Der nächste landesweite Vorbereitungskurs auf den allgemeinen Teil wird 2024 von der Volkshochschule REGION Lüneburg in einem überwiegenden Online-Format angeboten.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an Herrn Ahmed Osman:
E-Mail: 
Telefon: 04131 / 15 66 277
Sprechstunden donnerstags und freitags von 10:00 bis 14:00 Uhr

Sie können sich auch durch eine Person mit Hochschulabschluss die Begleitung der Prüfungsvorbereitung bestätigen lassen. Die Anforderungen erfragen Sie bitte beim Prüfungsamt im:

Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)

  • Prüfungszeitraum ist Januar/Februar nach Abschluss des Kurses bzw. der persönlich begleiteten Vorbereitung (landesweit einheitliche Termine).

Hinweis:
Für den allgemeinen Teil der Prüfung wird ein bestandenes Fachabitur angerechnet, die Vorbereitung entfällt in diesem Fall!


Nach bestandenem (oder angerechnetem) allgemeinen Teil können Sie an der von Ihnen gewählten niedersächsischen Hochschule zum fachbezogenen Teil der Z-Prüfung zugelassen werden:

Fachbezogener / Besonderer Teil

Der fachbezogene Teil (B-Teil) setzt sich aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung aus dem Grundlagen-Themenbereich des gewählten Studienbereichs oder -fachs zusammen.

Die Prüfungen für den fachbezogenen Teil werden i.d.R. von der Hochschule organisiert und durchgeführt, an der anschließend das Studium aufgenommen werden soll. An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg unterstützen wir Sie gerne auf dem Weg durch diesen Prüfungsteil! 

  • Prüfungszeitraum an der Universität Oldenburg ist April bis Juni jeden Jahres.

Mit der bestandenen Z-Prüfung haben Sie die fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung für das Studienfach erworben, für welches Sie die Prüfung abgelegt haben. Sie können sich damit auf einen Studienplatz für das folgende Wintersemester an der Hochschule bewerben.

Anmeldung

Wo kann ich mich für die Z-Prüfung anmelden?

Für die Anmeldung zur Z-Prüfung ist ein Zulassungsantrag beim Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung im Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) einzureichen.

Den Antrag – inklusive einer Datenschutzerklärung – finden Sie hier:   

Zulassungsantrag zur Z-Prüfung

Bitte beachten Sie insbesondere die mit dem Antrag einzureichenden Nachweise Ihrer Beschäftigungszeiten!

Anmeldeschluss für die Prüfung bzw. Frist für die Einreichung des Zulassungsantrages ist:

  • für Teilnehmende am allgemeinen Teil der Prüfung (Vorbereitungskurs oder persönlich begleitete Vorbereitung): 1. Oktober des Vorjahres und
  • für Teilnehmende, die aufgrund des Fachabiturs den allgemeinen Teil der Prüfung anerkannt bekommen: i.d.R. Ende des Vorjahres für den fachbezogenen Teil der Prüfung (nach Absprache!).

Vorbereitung

Wie kann ich mich auf die Z-Prüfung vorbereiten?

Für die Vorbereitung auf die beiden Prüfungsteile (schriftlich und mündlich) im Rahmen des fachbezogenen Teils der Z-Prüfung an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg werden Sie direkt von den Prüfenden informiert und beraten.

Um das für Sie geeignete Studienfach zu finden oder auch einfach schon mal „Uni-Luft“ zu schnuppern, nutzen Sie gerne die folgenden Angebote der Universität Oldenburg: 

Rechtliche Grundlagen

Welche Gesetze regeln eigentlich die Z-Prüfung?

Die rechtlichen Vorgaben sind durch das niedersächsische Kultusministerium in der „Verordnung über den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung (HZbPrüfVO)“ vom 17. Dezember 2009 festgelegt.

Diese geht auf das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) (§ 18 Abs. 12) und das Niedersächsische Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) (§ 1 Abs. 3) zurück.

Die Verordnung mit konkreter Verortung in den Gesetzestexten finden Sie hier:

Verordnung (HZbPrüfVO)
 

Besuchen Sie das C3L auch hier:

(Stand: 19.01.2024)  | 
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