Hochschulzugang

Bin ich berechtigt, an der Universität Oldenburg zu studieren?

Generell gilt, dass für ein Studium an Hochschulen eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich ist. Eine solche Studienberechtigung kann auf sehr unterschiedlichen Wegen erworben werden, z. B. über den schulischen Weg oder über berufliche Vorbildung. 

Zugangswege ins Studium

Sie benötigen Hintergrundinformationen zu den verschiedenen Wegen ins Studium? Wir erläutern in diesem Video eine Auswahl unterschiedlicher Zugangswege. Finden Sie zudem eine Liste mit Links zu weiterführenden Informationen.

Präsentation "Zugangswege ins Studium"

Häufige Fragen zum Hochschulzugang

Was habe ich für eine Hochschulzugangsberechtigung?

Für das Studium an einer Hochschule ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erforderlich. Zu den HZBen zählen sowohl die allgemeine Hochschulreife, als auch die Fachhochschulreife und die fachgebundene Hochschulreife. Dabei hängt es von dem Bundesland und der Hochschule ab, mit welcher HZB Sie was studieren können.

Diese HZBen können auf sehr unterschiedlichen Wegen erworben werden. Das können beispielsweise schulische Wege sein (z. B. gymnasiale Oberstufe, Fachoberschule), aber auch über die berufliche Qualifikation (z. B. über dreijährige Berufsausbildung und dreijährige Berufstätigkeit) kann eine Hochschulzugangsberechtigung erworben werden.  

Weitere Details zur Studienberechtigung

Welche Studiengänge kann ich studieren?

Welche Studiengänge Sie studieren können, hängt zunächst davon ab, ob Sie eine allgemeine Studienberechtigung oder eine fachbezogene Studienberechtigung haben.

  • Die allgemeine Studienberechtigung berechtigt zum Studium aller grundständigen Studiengänge.
  • Die fachgebundene Studienberechtigung wiederrum berechtigt zu einem fachlich passenden Studiengang.

Für Bewerbende mit beruflicher Vorbildung ergeben sich folgende Möglichkeiten: 

  • Informieren Sie sich über berufliche Vorbildungen, die eine allgemeine Studienberechtigung verleihen (z. B. staatlich anerkannte Erzieher*innen, Meister*innen). 
  • Eine dreijährige Berufsausbildung und eine dreijährige Berufstätigkeit berechtigen vielfach zu einem fachbezogenen Studium.  

Prüfen Sie frühzeitig, ob neben der Hochschulzugangsberechtigung noch andere Voraussetzungen für die Aufnahme Ihres Wunsch-Studiengangs gelten. Dazu zählen: 

Wie Sie sehen, sind die Möglichkeiten des Hochschulzugangs komplex. Hier kann es helfen, im Einzelfall genauer hinzuschauen. Um herauszufinden, ob Sie berechtigt sind, an der Universität Oldenburg zu studieren, informieren Sie sich frühzeitig.

Wenn Sie prüfen möchten, ob eine und welche HZB in Ihrem Fall vorliegt, wenden Sie sich an das Immatrikulationsamt. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen (z. B. Zeugnisse aus der schulischen und beruflichen Ausbildung, Lebenslauf) in einem PDF zusammengefasst und unter Angabe Ihres gewünschten Studienganges ein.

Wenden Sie sich im ersten Schritt an die InfoLine Studium, die Sie bei Bedarf an das Immatrikulationsamt weiterleitet.

+49 (0)441 798-2728

uol.de/immatrikulationsamt

(Stand: 19.01.2024)  | 
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