„Bildung - Für Alle?!“
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„Bildung - Für Alle?!“
Einladung zum Vortrag: TIN vs Gender? Zur Einführung in Trans*, Inter* und nicht-binäre Studien und ihrer Beziehungen zu den Gender Studies am 17.01.2024
Liebe Interessierte,
Im Rahmen der interdisziplinären Vorlesungsreihe "Wo Gender Brennt. Aktuelle Relevanz der Geschlechterforschung in Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft" des Zentrums für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung (ZFG) sowie der Ringvorlesung des B.A. Gender Studies "Doing Knowledge - Doing Gender. Inter- und transdisziplinäre Perspektiven der Geschlechterforschung“ lädt das ZFG zum nächsten Vortrag ein:
TIN vs Gender? Zur Einführung in Trans*, Inter* und nicht-binäre Studien und ihrer Beziehungen zu den Gender Studies
Trans*, Inter* und nicht-binäre Studien sind relativ neue Studienfelder - womit beschäftigen sie sich genau? Wen wollen sie ansprechen? Inwiefern können sie bewirken, dass zuvor ausgeschlossene Inhalte und Machtdimensionen in die Akademie eingeführt werden? Unterscheiden sie sich von Queer Studies? Und wie ist ihr Verhältnis zu Gender Studies?
Diese und andere Fragen können in der Diskussion besprochen werden mit René_ Rain Hornstein (Pronomen: em/ keine) Wissenschaftler*in (TU Braunschweig), Psycholog*in und Aktivist*in im Bereich trans*, inter* und nicht-binärer Rechte.
Die Ringvorlesung findet mittwochs von 16 bis 18 Uhr in A01 0-006 statt. Bei Fragen könnt ihr euch an wenden.
Einladung zu den Veranstaltungen des AK Koloniale Kontinuitäten Oldenburg 16./17.01.2024
Wir besprechen unterschiedliche Texte – Sachtexte und literarische – zum Themenspektrum. Im Konsens wird entschieden, was gelesen werden soll.
Beim nächsten Treffen möchten wir das Vorwort/die Einleitung sowie ausgewählte Gedichte aus dem Gedichtband Semra Ertan. Mein Name ist Ausländer [Benim Adım Yabancı] diskutieren. Es ist auch möglich, online teilzunehmen.
Die ausgewählten Texte und der Internetzugang werden allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt.
Bei Interesse bitte eine E-Mail an: info@kolonialismusoldenburg.de
Institut sieht dringenden Reformbedarf beim gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und fordert mehr barrierefreien Wohnraum
Am 4. Dezember hat das Deutsche Institut für Menschenrechte den aktuellen Menschenrechtsbericht 2023 in Berlin vorgestellt. Dabei weist es auch auf Handlungsnotwendigkeiten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hin. Im Kapitel „Gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen verbessern“ empfiehlt das Institut dringend Reformen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Der Fokus liegt dabei auf der Verankerung einer Verpflichtung dahingehend, dass auch private Akteur*innen, also etwa private Unternehmen oder Anbieter*innen von Gesundheitsdienstleistungen, zur Barrierefreiheit und der Bereitstellung von angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden. Außerdem ist für einen effektiven Rechtsschutz die verbesserte Ausgestaltung des Verbandsklagerechts im BGG und die Aufnahme eines solchen im AGG dringend zu empfehlen. Im Kapitel „Selbstbestimmtes Leben braucht barrierefreien Wohnraum“ wird der eklatante Mangel an Wohnraum für Menschen mit Behinderungen sowie für ältere und pflegebedürftige Menschen behandelt und darauf hingewiesen, dass die für die kommenden Jahre zu erwartende Versorgungslücke von über zwei Millionen Wohnungen nicht mit den bisherigen Regelungen und Maßnahmen geschlossen werden kann, insbesondere nicht mit den jetzigen baurechtlichen Vorschriften. Das Institut empfiehlt daher den Ländern, hier nachzubessern und dabei die völkerrechtlichen Vorgaben zu beachten. Außerdem sollten Bund und Länder im Rahmen der sozialen Das Deutsche Institut für Menschenrechte als nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen legt diesen Bericht seit 2016 jährlich dem Bundestag vor (gemäß § 2 Abs. 5 Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte). Der achte Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland umfasst den Zeitraum 1. Juli 2022 – 30. Juni 2023 und beschäftigt sich in diesem Jahr mit folgenden Themen:
Der Bericht kann auf unserer Website als Langfassung und Kurzfassung (Deutsch/Englisch) abgerufen werden: www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht2023. Deutsches Institut für Menschenrechte www.institut-fuer-menschenrechte.de Wenn Sie künftig keine Informationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte mehr erhalten möchten, können Sie über diesen Link Ihren Widerspruch hinterlegen. Ihre Daten sind falsch oder Sie möchten anders angesprochen werden? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an Datenschutz: Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie unter www.institut-fuer-menschenrechte.de/datenschutz/ |
Publikation - Reihe Böll.Fakten
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Online-Seminar-Reihe "Klimalügen"
#1 Wie gefährlich sind Klimalügen für unsere Demokratie? Eine Einführung: Hintergründe und Akteur*innen
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