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Bitte halten Sie bei personenbezogenen Nachfragen Ihre Matrikel- oder Bewerbungsnummer griffbereit.

Studierendenstatus - ein Überblick

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen und Anträge rund um Ihren Studierendenstatus und die Organisation ihres Studiums.

Adressänderung

Damit Sie Ihre Studienbescheinigung und Ihre CampusCard rechtzeitig und auf unkompliziertem Wege erhalten, gibt es die Möglichkeit Ihre Daten direkt bei Stud.IP zu ändern.

  • Unter Stud.IP unter Studiendaten > Kontaktdaten können Sie direkt Ihre Adressdaten ändern.

In diesem Portal können Sie auch Ihre Immatrikulationsbescheinigung unter Studiendaten > Bescheinigungen ausdrucken.

Beurlaubung

Gründe
Bis zu 3 Semestern können Sie sich ohne Begründung beurlauben lassen. Wenn Sie darüber hinaus beurlaubt werden möchten, müssen Sie "wichtige Gründe" anführen, die Sie auch belegen müssen. Maximal ist eine Beurlaubung vom Studium bei Anerkennung des wichtigen Grundes für insgesamt fünf Semester möglich. Eine Besonderheit stellt die sogenannte Elternzeit dar. Wenn Sie ein Kind bis zur Vollendung des achten Lebensjahres erziehen, haben Sie Anspruch auf maximal 6 Semester Beurlaubungszeiten.

Fristen
Eine Beurlaubung muss innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn über Ihr Studierendenkonto in Stud.IP unter Studiendaten > Mein Studium > Anträge beim Immatrikulationsamt beantragt worden sein. Empfohlen wird, den Antrag bereits in der Rückmeldezeit zu stellen, damit Sie nicht wegen nicht erfolgter Rückmeldung gemahnt oder gar exmatrikuliert werden müssen.

Hinweise
BAföG-Empfänger*innen müssen das Studentenwerk unverzüglich über das Beurlaubungssemester in Kenntnis setzen. Während der Beurlaubung dürfen keine Lehrveranstaltungen besucht und keine Prüfungen abgelegt werden (Ausnahme: Im Ausland abgelegte Prüfungen können mit Zustimmung des Prüfungsausschusses angerechnet werden).

Wichtige Links

Semestertermine

Semesterbeiträge/Zahlungshinweise

Sozialberatung zur Beurlaubung

Exmatrikulation

Sie können einen Antrag auf Exmatrikulation stellen und jederzeit, jedoch nicht rückwirkend, auf eigenen Wunsch exmatrikuliert werden. Wenn Sie keinen Zeitpunkt für die Exmatrikulation angeben, werden Sie zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert.

  • Unter Stud.IP rechts oben neben Webmail unter Studiendaten > Mein Studium > Anträge finden Sie den Antrag zur Exmatrikulation.

Bitte werfen Sie Ihre CampusCard in den Fristenbriefkasten vor dem Gebäude V01 oder schicken Sie uns die CampusCard zu, falls Sie nicht zum Semesterende exmatrikuliert werden wollen.

Über die Erstattung von Teilbeträgen des Semestertickets entscheidet der AStA unter Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung.

Sollten Sie ebenfalls einen Gebührenändernden Antrag (Grund: Semesterbeitrag – Erstattung nach Exmatrikulation) gestellt haben, kann die Erstattung des Semesterbeitrags erst nach fristgerechter Abgabe der CampusCard erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Erstattung geleisteter Beiträge und Gebühren nur möglich ist, wenn der Antrag vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn gestellt wird. Dennoch zählen in diesem laufenden Semester das Fach- sowie das Hochschulsemester.

Wichtige Links

Semestertermine

Sozialberatung für Absolvent*innen

Krankenversicherung

Studienbewerber*innen unter 30 Jahren müssen bei der Einschreibung einen Nachweis über die Krankenversicherung vorlegen. Studienbewerber*innen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, brauchen diesen Nachweis nicht einzureichen.

Regelungen zur Krankenversicherung ab dem 01.01.2022

CampusCard

An der Universität Oldenburg wird als Studierendenausweis und Semesterticket die CampusCard an Studierende ausgegeben. Die CampusCard kann zusätzlich an den Kassen des Studentenwerks als Zahlungsmittel genutzt werden.

CampusCard für Studierende

Rückmeldung

Wenn Sie Ihr Studium in Ihrem bisherigen Studiengang fortsetzen wollen, müssen Sie sich zu jedem weiteren Fachsemester rückmelden. Dazu überweisen Sie bitte fristgerecht den für Sie geltenden Semesterbetrag. Nach der erfolgten Rückmeldung müssen Sie Ihre CampusCard neu beschriften (validieren) lassen.

Fristen

  • 1. bis 31. Juli für das folgende Wintersemester
  • 15. Januar bis 15. Februar für das folgende Sommersemester

Rückmeldung

Rücknahme der Immatrikulation

Sie können die Rücknahme der Immatrikulation innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn beantragen.

Damit gilt Ihre Immatrikulation als von Anfang an nicht vorgenommen.

Die eingezahlten Beträge werden nur erstattet, wenn der Antrag auf Rücknahme innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsbeginn beantragt wird.

Bitte stellen Sie einen Gebührenändernden Antrag mit dem Grund "Rücknahme der Immatrikulation".

  • Unter Stud.IP unter Studiendaten > Mein Studium > Anträge finden Sie den Gebührenändernden Antrag.

Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass uns die CampusCard vorliegt. Sie ist zu senden an das
Immatrikulationsamt der Carl von Ossietzky Universität,
26111 Oldenburg.
Bitte geben Sie den Grund für die Rücksendung an, damit die Karte entsprechend zugeordnet werden kann.

Wichtige Links

Semestertermine

Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium ist in den Bachelor- und Masterstudiengängen möglich, wenn die jeweilige Prüfungsordnung dies vorsieht.

Antragsstellung

Vor der Abgabe beim Immatrikulationsamt muss im Antrag die Studienplanung von der jeweiligen Fachstudienberatung unterschrieben werden. Ein Antrag ist für mindestens ein Semester oder für ein Studienjahr (zwei Semester) einzureichen.

Antragsfristen

  • Bis zum 31. Juli des Jahres für das Wintersemester
  • Bis zum 15. Februar des Jahres für das Sommersemester

Studierende, die ihr Studium neu an der Universität Oldenburg aufnehmen, können den Antrag noch bei der Einschreibung stellen.

Es sind Anträge auf den Erwerb von 40 %, 50 %, 60 %, 70 % und 80 % der in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Kreditpunkte möglich. Die Regelstudienzeit wird entsprechend verlängert.

Kosten

Die Langzeitstudiengebühren (500 Euro) reduzieren sich entsprechend. Die restlichen Semesterbeiträge reduzieren sich nicht. Teilzeitstudierende zahlen zunächst den vollen Rückmeldebetrag.

Die außeruniversitären Auswirkungen des Teilzeitstudiums klären Sie bitte mit der jeweils zuständigen Stelle, beispielsweise:

  • BAföG-Amt
  • Kindergeld
  • Krankenkasse
  • Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburg

Wichtige Links

Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch

Weitere sozialrechtliche Auswirkungen z.B. Arbeitslosengeld II, Werkstudentenstatus, usw.

Formulare

Ordnung Teilzeitstudium

Antrag Teilzeitstudium

Kontakt

Immatrikulationsamt

Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburg

Doppelstudium / Mehrfachimmatrikulation

Studierende können an mehreren Hochschulen in unterschiedlichen Studiengängen immatrikuliert sein, wenn ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen möglich ist. In Zweifelsfällen ist die zuständige Fakultät zu hören.

Studierende, die an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg bereits in einem Studiengang mit Zulassungsbeschränkungen immatrikuliert sind, dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen für einen weiteren Studiengang mit Zulassungsbeschränkung immatrikuliert werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Sachbearbeitung im Immatrikulationsamt.

Zweitstudium

Ein Zweitstudium liegt dann vor, wenn Sie bereits ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben und einen weiteren grundständigen Studiengang aufnehmen. Ein Masterstudium, das den vorherigen Erwerb eines Bachelorabschlusses voraussetzt (konsekutives Studium), gilt nicht als Zweitstudium.

Zweitstudium

Antrag Zweitstudium (Bachelor)

Namens- bzw. Geschlechtsänderungen

Seit dem 1. November 2023 ist es an der Universität Oldenburg aus diversen Gründen möglich, Anträge auf Namensänderung oder Änderung des Geschlechtseintrags zu stellen. Hierbei sind verschiedene Dinge zu beachten.

Namens- bzw. Geschlechtsänderungen

Mutterschutz

Während der Schwangerschaft oder Stillzeit genießen seit dem 01. Januar 2018 auch Studierende vollen Mutterschutz. Damit die Universität die erforderlichen gesetzlichen Schutzmaßnahmen einleiten und gewährleisten kann, sollte die Universität frühestmöglich über die Schwangerschaft bzw. Stillzeit informiert werden.

Mutterschutz für Studierende

Unfallversicherung

Alle Studierenden und Doktorand*innen sind bei der Landesunfallkasse Niedersachsen in Hannover unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei; die Kosten übernimmt das Land Niedersachsen. Wenn Sie einen Unfall erleiden, reichen Sie bitte umgehend die Unfallanzeige beim InfoDesk im SSC oder im Immatrikulationsamt ein. Die Unfallanzeige ist bei allen Unfällen anzuzeigen, nicht nur bei Sportunfällen. Bitte den Antrag am PC ausfüllen (nicht handschriftlich). 

(Stand: 29.02.2024)  | 
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