Veranstaltung
Die hier angezeigten Termine und Veranstaltungen werden dynamisch aus Stud.IP heraus angezeigt.
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Veranstaltung
Semester:
Sommersemester
2018
2.10.121 Steuerlehre und Steuerrecht II: Internationales Steuerrecht -
Veranstaltungstermin | Raum
- Mittwoch, 4.4.2018 10:00 - 12:00 | A05 0-056
- Mittwoch, 11.4.2018 10:00 - 12:00 | A05 0-056
- Mittwoch, 18.4.2018 10:00 - 12:00 | A05 0-056
- Mittwoch, 25.4.2018 8:00 - 10:00 | A14 1-103 (Hörsaal 3)
- Mittwoch, 25.4.2018 10:00 - 12:00 | A05 0-056
- Mittwoch, 2.5.2018 10:00 - 12:00 | A05 0-056
- Mittwoch, 9.5.2018 10:00 - 12:00 | A05 0-056
- Mittwoch, 16.5.2018 10:00 - 12:00 | A05 0-056
- Mittwoch, 23.5.2018 10:00 - 12:00 | A05 0-056
- Mittwoch, 30.5.2018 10:00 - 12:00 | A05 0-056
- Mittwoch, 6.6.2018 10:00 - 12:00 | A05 0-056
- Mittwoch, 13.6.2018 10:00 - 12:00 | A05 0-056
- Mittwoch, 20.6.2018 10:00 - 12:00 | A05 0-056
- Mittwoch, 27.6.2018 10:00 - 12:00 | A05 0-056
- Mittwoch, 4.7.2018 10:00 - 12:00 | A05 0-056
Beschreibung
Die Inhalte der Veranstaltungen im WS und SoSe sind stofflich vollständig voneinander getrennt.
Es wird empfohlen, den 2. Teil im 2. Semester zu hören, den 1. Teil im 3. Semester, um dann Ende des 3. Semesters die Klausur zu schreiben über den gesamten Modulinhalt.
Genauso ist es möglich, den 1. Teil im 3. Semester zu hören, den 2. Teil im 4. Semester und dann am Ende des 4. Semesters die Klausur über den gesamten Modulinhalt zu schreiben.
Die Klausur kann immer am Ende eines jeden Semesters abgelegt werden.
lecturer
Studienbereiche
- Studium generale / Gasthörstudium
SWS
2
Lehrsprache
deutsch
Für Gasthörende / Studium generale geöffnet:
Ja
Hinweise zum Inhalt der Veranstaltung für Gasthörende
In der Vorlesung werden folgende Inhalte behandelt:
- Grundlagen der Besteuerung der grenzüberschreitenden Betätigung als Direktgeschäft, über Betriebsstätte oder Tochterkapitalgesellschaft
- Grundsätzliche Möglichkeiten und Grenzen der Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung
- Gewinnabgrenzung und Verrechnungspreisproblematik
- Problem der Vermeidung einer internationalen Minderbesteuerung