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Veranstaltung

Semester: Sommersemester 2018

4.02.011a Kriminalität im Römischen Reich -  


Veranstaltungstermin | Raum

  • Freitag, 13.4.2018 14:00 - 18:00 | A11 0-018
  • Freitag, 8.6.2018 14:00 - 19:00 | A11 0-018
  • Samstag, 9.6.2018 9:00 - 16:00 | A11 0-018
  • Freitag, 15.6.2018 14:00 - 19:00 | S 2-206
  • Samstag, 16.6.2018 9:00 - 16:00 | A01 0-009

Beschreibung

Bitte kombinieren Sie dieses Seminar mit der Vorlesung 4.02.010.

"Piraten suchten schon dauernd die Seefahrer heim, ebenso wie es auch die Räuber mit den Landbewohnern zu tun pflegen. Es gab ja keine Zeit, in der solche Verbrechen unbekannt waren, und es dürfte damit wohl auch kein Ende nehmen, solange die menschliche Natur die gleiche bleibt." (Dio 26,20,1)
Kriminelles Verhalten und die Wahrung der öffentlichen Sicherheit beeinflussten bereits in der Antike das gesellschaftliche Zusammenleben und den gesellschaftlichen Diskurs. Die antiken Quellen berichten von Vergehen wie dem von Dio angeführten Raub, aber auch von Korruption, Grabschändung und Mord. Folglich bildete das Römische Reich ein durchaus gefährliches Pflaster für seine Bewohner. Insbesonders deswegen, da keine staatlich organisierte Polizei existierte. Es galt das Prinzip der Selbsthilfe. Öffentliche Sicherheit bildete keinen Rechtsanspruch. Vielmehr bezog sich die öffentliche Sicherheit auf das politische Staatsgefüge, nicht aber auf die Sicherheit des Raumes und der Reichsbewohner.
Anhand antiker Quellen wird im Seminar erarbeitet, welchen Verbrechen die Menschen in römischer Zeit ausgesetzt waren und wie sie sich davor schützten, wie der Staat gegen Täter vorging und welche Strafen sie erwarteten. Ziel des Seminars ist es, ein umfassendes Bild der Kriminalität und ihrer Bekämpfung im Römischen Reich zu entwickeln.

lecturer

SWS
2

Lehrsprache
deutsch

(Stand: 19.01.2024)  | 
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