Veranstaltung
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Veranstaltung
Semester:
Sommersemester
2017
1.02.096 Rechtliche Grundlagen für sonderpädagogische Arbeitsfelder -
Veranstaltungstermin | Raum
- Montag, 3.4.2017 16:00 - 18:00 | A11 0-009 (Aula)
- Montag, 8.5.2017 15:00 - 18:00 | A11 0-009 (Aula)
- Montag, 15.5.2017 16:00 - 18:00 | A11 0-009 (Aula)
- Samstag, 3.6.2017 10:00 - 14:00 | A07 0-030 (Hörsaal G)
- Samstag, 10.6.2017 10:00 - 13:00 | A14 1-102 (Hörsaal 2)
Beschreibung
Lehrende
TutorInnen
- Prof. Dr. Prof. Dr. Ute von Düring
- Yasar Kadkhodaey
- Gabriela Schlünz
- Viviane Sachtleber-Albers
- Dr. Dr. Christina Vesterling
- Imke Rebensburg
Studienbereiche
- Studium generale / Gasthörstudium
SWS
1
Lehrsprache
deutsch
Für Gasthörende / Studium generale geöffnet:
Ja
Hinweise zum Inhalt der Veranstaltung für Gasthörende
Im Rahmen der Lehrveranstaltung möchte ich zunächst einen allgemeinen Überblick über einschlägige Grundrechte (Art. 1, 3, 6, 20 GG i. V. m. den §§ 1 ff. SGB IX), sozialrechtliche Anspruchsnormen (SGB VIII, SGB XII) und Verfahrensrechte (SGB I, IX, X) von behinderten Kindern / Jugendlichen gegenüber den Jugend- und Sozialämtern insbesondere unter dem Aspekt eines Rechtsanspruchs auf ein persönliches Budget (§ 17 SGB IX) mit Wirkung vom 01.01.2008 geben. Des Weiteren soll das Verwaltungshandeln des Jugendamtes/Sozialamtes anhand von ausgewählten Gerichtsfällen (z. B. Fall Kevin / Bremen) unter dem Aspekt der sparsamen Verwendung von Sozialleistungen und aus der Sphäre der betroffenen Kinder / Jugendlichen (insbesondere ADS, LRS, Asperger-Syndrom, Hochbegabung), die im Hinblick auf eine angemessene Schulbildung gem. § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII und/oder § 35a SGB VIII Hilfeleistungen in Form einer ambulanten / stationären Therapie oder eines Integrationshelfers begehren, dargestellt und dokumentiert werden. Hierbei soll insbesondere auf die praxisrelevante Frage eingegangen werden, ob behinderte Kinder / Jugendliche, bei denen die Landesschulbehörde einen sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat, vorrangig den Förderschulen zugewiesen werden müssen oder unter Berücksichtigung von Nachteilsausgleichansprüchen ggü. dem Jugendamt / Sozialamt einen Anspruch auf den Besuch einer Regelschule haben.
Die im Rahmen der Lehrveranstaltung abzuhandelnden und zu besprechenden Urteile und Gesetzesmaterialien können eingesehen werden unter www.behindert
emenschen.de.