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Veranstaltung

Semester: Sommersemester 2018

1.02.291 Rechtliche Fragestellungen im Arbeits- und Handlungsfeld der Sonder- und Rehabilitationspädagogik -  


Veranstaltungstermin | Raum

Beschreibung

lecturer

SWS
2

Lehrsprache
deutsch

Hinweise zum Inhalt der Veranstaltung für Gasthörende
In dieser LV sollen Rechtsnormen und Organisationsstrukturen problematisiert werden, durch die die konkrete Arbeit der Förderschullehrerin / des Förderschullehrers mitgesteuert wird. Neben der Thematisierung allgemein verbindlicher Regelungen, die alle Lehrkräfte betreffen, werden insbesondere die rechtlichen Grundlagen der sonderpädagogischen Förderung sowie die institutionellen Verankerungen (schwerpunktmäßig am Beispiel Niedersachsens) reflektiert. Im Rahmen der LV soll eine kleine Leistung nachgewiesen werden. Nach individuellen Interessen und Möglichkeiten kann diese beispielsweise in der (kurzen) schriftlichen Ausarbeitung zu einem rechtlich relevanten Sachverhalt, einem differenzierten Arbeitsprotokoll, der Bearbeitung eines schulrechtlichen Fallbeispiels, der Darstellung eines Konfliktgegenstandes aus dem schulischen Alltag und dazu entwickelter Lösungsstrategien usw. bestehen. Nach gegenwärtigem Planungsstand sind folgende Einzelthemen vorgesehen: Rechtsrahmen der Schule - Verantwortlichkeiten in der Schule (Aufgabenfelder der Förderschullehrerin / des Förderschullehrers, des Schulvorstandes, der Gesamt- und Teilkonferenzen, der Schulleitung, der Schüler- und Elternvertretung, des Personalrats etc.) - Pädagogische Eigenverantwortung (sog. pädagogische Freiheit) der Förderschullehrerin / des Förderschullehrers - Eigenverantwortung der Schule (Schulautonomie) - Rechtliche Grundlagen der sonderpädagogischen Förderung - Ablauf des Verfahrens zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf - Anforderungen an das Fördergutachten - Gesetzeslage zur schulischen Integration - Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung - Lehrpläne (Kerncurricula) - Aufsichtspflicht und Aufsichtsregelung

Hinweise zur Teilnahme für Gasthörende
Die Teilnahme von Gasthörenden ist bei dieser Veranstaltung grundsätzlich gewünscht – ist aber nur möglich, wenn studentische Kapazitäten nicht ausgeschöpft werden. Die Entscheidung darüber kann erst bei Beginn der Veranstaltung getroffen werden.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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