Kontakt

InfoLine Studium

+49 (0)441 798-2728

Mo – Do 9.30 bis 16.00 Uhr

Fr 9.30 bis 13.30 Uhr

uol.de/dezernat3/infoservice

InfoDesk im SSC

StudierendenServiceCenter – A12

Mo – Do  9.30 bis 16.30 Uhr 

Fr  9.30 bis 12.00 Uhr 

Nettikette für Anfragen per E-Mail

Bitte halten Sie bei personenbezogenen Nachfragen Ihre Matrikel- oder Bewerbungsnummer griffbereit.

NC - Numerus clausus

Der Numerus clausus gilt nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge, da in diesen Fächern nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen vergeben werden können.

Der Numerus clausus (NC) ist – im Gegensatz zu einem weit verbreiteten Missverständnis – kein VOR dem Vergabeverfahren festgelegter Wert. Er ist das Ergebnis des Verfahrens für die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen und kann also erst im Nachhinein mitgeteilt werden.

Die Werte fallen von Jahr zu Jahr unterschiedlich aus, weil die Zahl der eingehenden Bewerbungen unterschiedlich hoch ist und damit auch die darin eingebrachten Durchschnittsnoten und Wartezeiten andere sind.

Begriffserklärungen

Lesebeispiel für Bewerberinnen und Bewerber mit schulischer Qualifikation

Zwei-Fächer-Bachelor Interdisziplinäre Sachbildung

  • 1. Zeile: Im Hauptzulassungsverfahren wurde als letzte*r Bewerber*in zugelassen, wer als Qualifikation mindestens die Durchschnittsnote 2,3 oder mindestens 4 Halbjahre Wartezeit (sog. Wartesemester) nachweisen konnte.
  • 2. Zeile: Im letzten Nachrückverfahren des Zulassungsverfahrens wurden alle Bewerber*innen zugelassen.

Da bei mehreren Bewerbenden mit der gleichen Note die Zahl der Wartesemester (bei gleicher Wartezeit die Durchschnittsnote) über die Zulassung entscheidet, konnten u. U. nicht alle Bewerberbenden mit der gleichen Note bzw. mit den gleichen Halbjahren Wartezeit zum Studium zugelassen werden.

Studiengang Note/Wartezeit
Sonderpädagogik 2,3/4
NV alle

NC-Daten Bachelor (Abitur, Fachhochschulreife, Z-Prüfung)

Lesebeispiel für Bewerberinnen und Bewerber mit beruflicher Qualifikation

Zwei-Fächer-Bachelor Interdisziplinäre Sachbildung

Die Auswahl innerhalb der Berufsqualifiziertenquote erfolgt ausschließlich nach Note!
In der ersten Zeile des jeweiligen Studienganges finden Sie die Note des im Hauptverfahren zuletzt zugelassenen Bewerbers oder Bewerberin. In der Zeile darunter die Note, die im letzten Nachrückverfahren für die Zulassung zum Studium notwendig war:

Studiengang Note
Sonderpädagogik 3,1
NV alle

NC-Daten Bachelor (Berufliche Qualifikation)

(Stand: 15.04.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page