Kontakt Familienservice

Claudia Batisweiler

Neele Henkenberens 

A14 0-039 und 0-040 Hörsaalzentrum
W02B 02-299 Campus Wechloy

Beratung:
Beratungstermine (Telefon, Video und Präsenz) nach Vereinbarung.
Kontakt:

Studieren mit Kind

Studieren mit Kind

Wer im Studium schwanger wird oder schon mit Kind an der Universität Oldenburg studiert, kann auf Unterstützung zählen. Die Universität sieht es als ihre Aufgabe an, das Studium familiengerecht zu gestalten. Für die Organisation des Studienablaufs und für die Bewältigung des Studienalltags gibt es verschiedene Anlaufstellen. Diese Webseite und der Flyer zu Beratungsangeboten schaffen Durchblick. Hilfreich für das Studieren mit Kind ist eine gute Vernetzung.

Beratung & Vernetzung

Beratungsangebot des Familienservices

Weitere Beratungsmöglichkeiten & Informationen von A-Z

Ein- Eltern - Familien

Finanzierung

Langzeitstudium

Nachteilausgleich / Alternative Prüfungsleistungen

Pflegende Angehörige

  • Studierende, die Angehörige pflegen, finden auf der Webseite Pflege von Angehörigen weiterführende Informationen vom Familienservice.

Psychologischer Beratungsservice

Studienorganisation
In einem Leben mit Kindern müssen häufig unerwartete Situationen gemeistert werden, die die "normale" Teilnahme am Studienverlauf behindern (z.B. kranke Kinder oder Ausfall von Kinderbetreuung). Individuelle Studienplanung und -beratung sowie die Unterstützung durch Lehrende bieten hierbei eine wertvolle Hilfe. Neben den Lehrenden unterstützen Sie die

Vernetzung

Weitere Links & Downloads

Betreuung & Organisation

Kinderbetreuung

Familienleben auf dem Campus

Schwangerschaft & Mutterschutz

Sie sind schwanger? Der Familienservice berät Sie vertraulich zu Schwangerschaft, Mutterschutz und zu allen Fragen rund um das Thema „Eltern werden”. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin über
. Wir freuen uns auf Sie!

Seit dem Jahr 2018 werden u.a. auch Studierende in den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes aufgenommen. Das Mutterschutzgesetz soll es der schwangeren oder stillenden Studierenden ermöglichen, ihr Studium ohne eine unverantwortbare Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.

Hier werden Sie weitergleitet zu den Informationsseiten der Studierendenverwaltung (Dezernat 3), die Themen der Studienorganisation behandeln wie z.B. die Meldung der Schwangerschaft, die Veranlassung einer Gefährdungsbeurteilung, Mutterschutzzeiten und-regeln und Kompensationsleistungen (Nachteilsausgleich):
Mutterschutz für Studierende // Universität Oldenburg (uol.de) 

Für eventuelle Nachteile, die aus der Schwangerschaft entstehen könnten, müssen im weiteren Verlauf mögliche Ausgleiche (Fristverlängerungen, andere Prüfungsformen, Kompensationsleistungen, etc.) geprüft werden.

Hier werden Sie weitergeleitet zu Informationsseiten der Stabsstelle Arbeitssicherheit zu den Themen, die die Scherheit von Mutter und ungeborenem Kind betreffen:

 

Nachteilausgleich

Nachteilausgleich für Studierende mit Familienverantwortung

Für schwangere Studentinnen und Studierende mit Kind(ern), ist die Belastung bei Prüfungen in der Regel höher als bei anderen Studierenden. Auswege hieraus bieten eine gute Kommunikation mit den Lehrenden, sowie flexible Regelungen in den Prüfungsordnungen.

In den Zielvereinbarungen zum Projekt Audit Familiengerechte Hochschule ist u.a. der Auftrag enthalten, die Studienbedingungen für Studierende mit Kind zu verbessern.

Studierende, die neben dem Studium Kinder versorgen, stehen vor der Herausforderung, Kindererziehung und Studium parallel zu bewältigen. Dies kann zu einer Verlängerung des Studiums führen. Im Hochschulrahmengesetz werden rechtliche Grundlagen definiert, die vorsehen, dass Prüfungs- und Studienordnungen Schutzbestimmungen entsprechend dem Mutterschutzgesetz und dem Erziehungsgeldgesetz enthalten müssen.

Für schwangere Studentinnen ergeben sich dadurch die folgenden Möglichkeiten: Prüfungsarten, wie eine Klausur, können durch andere Formen ersetzt werden, wenn aufgrund einer Mutterschutzfrist die Studierende nicht an der Klausur teilnehmen kann. Im Falle einer Erkrankung während der Schwangerschaft besteht die Möglichkeit, eine Klausur nachzuholen oder die Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Haus- oder Studienarbeit in Anspruch zu nehmen. Die Schwangerschaft allein ist allerdings kein Grund für einen Rücktritt von einer Prüfung.

Studierende, die neben dem Studium Kinder betreuen oder die Pflege eines Familienangehörigen übernehmen, können außerdem andere als in den Prüfungsordnungen vorgeschriebene Leistungen erbringen. So kann für die Anfertigung einer Haus- oder Studienarbeit aufgrund von Kinderbetreuung eine entsprechend längere Bearbeitungszeit vereinbart werden.

Neben den Regelungen zur Kindererziehung ist der Rücktritt von einer Prüfung auch möglich, wenn nicht vorhersehbare Belastungen im privaten Bereich wie z.B. Krankheit eines Familienmitglieds die Ablegung der Prüfung unmöglich machen. Bearbeitungszeiten für eine Haus- oder Studienarbeit können aus diesen Gründen ebenfalls verlängert werden.

Um einen Nachteilausgleich zu bekommen, müssen sich die Studierenden an das zuständige Prüfungsamt wenden. In einigen Fällen kann auch direkt eine Vereinbarung mit den Lehrenden getroffen werden, wenn es z.B. um die Abgabefrist der schriftlichen Ausarbeitung eines Referats geht.

Rückfragen hierzu richten Sie bitte an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin oder den für Sie zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungsamt.

Härtefallregelung

Bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen werden Studierende, die einen der sogenannten Härtefallgründe anzeigen und belegen, vorrangig behandelt. Für die in Inanspruchnahme eines sogenannten Härtefallgrundes ist ein formloser Antrag (mit dem entsprechenden Nachweis z.B. über die Betreuung eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr oder die Pflege eines Angehörigen) ausreichend.

Wichtig zu beachten ist aber auch hier, dass Härtefallanträge nicht der Verkürzung der Regelstudienzeit dienen, sondern ein Mittel zur Wahrung der Chancengleichheit darstellen, sprich die Regelstudienzeit soll ermöglicht werden. Ein genereller Anspruch auf Berücksichtigung des Härtefallantrages besteht nicht, sondern ist u.a. abhängig von den vorhandenen Kapazitäten in den Lehrveranstaltungen.

Nähere Auskünfte über die Härtefallregelung geben die Koordinatoren für Studium und Lehre.
Bei Rückfragen steht Ihnen der Familienservice gerne zur Verfügung.

Praktika

Für die Vergabe von Schulpraktikumsplätzen verfährt das Didaktische Zentrum (DIZ) nach einer Härtfallregelung u.a. für die Studierenden mit Kindern oder mit Pflegeaufgaben:

Härtefallregelung für Schulpraktika vom DIZ (2023) unter:Praktikumsanmeldung // Universität Oldenburg (uol.de)

Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium kann eine gute Möglichkeit sein, die zeitlichen Anforderungen von Familienverantwortung und Studium unter einen Hut zu bringen. Weitere Informationen zum Teilzeitstudium an der Universität Oldenburg, zum Antrag und zur Teilzeitstudienordnung finden Sie unter "Immatrikulationsangelegenheiten" des InfoPortal Studium.

Achtung: Ein Teilzeitstudium schließt den Bezug von BAföG aus. Infos zum Kindergeld und zum Krankenkassenbeitrag während eines Teilzeitstudiums erhalten Sie von der Sozialberatung des Studentenwerks.

Urlaubssemester

Wenn Sie ein Kind bis zur Vollendung des achten Lebensjahres erziehen, können Sie sich bis zu 6 Semester beurlauben lassen. Während der Beurlaubung dürfen keine Lehrveranstaltungen besucht und keine Prüfungen abgelegt werden (Ausnahme: Im Ausland abgelegte Prüfungen können mit Zustimmung des Prüfungsausschusses angerechnet werden). Weitere Infos zur Beantragung finden Sie hier.

Während des Urlaubssemester entfällt der BAföG Anspruch. Möglicherweise besteht ein Anspruch auf ALG II.

Lassen Sie sich im Vorfeld bezüglich Ihrer Finanzierung im Urlaubssemester bei der Sozialberatung des Studentenwerks beraten.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Urlaubssemester zu Ihrer persönlichen Situation passt, bieten wir Ihnen im Familienservice ein persönliches Gespräch an, um Sie mit gezielten Fragen bei der Suche zu einer bewussten Entscheidung zu unterstützen.

Finanzierung

Finanzierung

Finanzielle Hilfen erleichtern Studierenden mit Kind(ern), ihre universitäre Ausbildung fortzuführen und abzuschließen. Dazu gehören zum Beispiel das Elterngeld, Kindergeldzuschläge, Wohngeld, Stipendien, darunter das Deutschlandstipendium, finanzielle Unterstützungen von Stiftungen, außerdem zusätzliche Förderungen nach dem BAföG oder auch Zuschüsse zu den Kosten für die Kinderbetreuung. Unsere Webseite gibt Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten finanziellen Leistungen.

Der Familienservice bietet Ihnen eine erste allgemeine Beratung zum Thema Finanzierung an. Dies bedeutet, dass wir Ihnen insbesondere dabei helfen die richtigen Ansprechpartner*innen für Ihre Fragestellungen zu finden.

Eine ausführliche und detaillierte Beratung rund um das Thema Finanzierung können Sie bei der Sozial -und Fianzierungsberatung des Studenwerks Oldenburg erhalten.

Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie unter:

BAföG & Sonderregelungen für schwangere Studentinnen und Studierende mit Kind(ern)

Sonderregelungen enthält das BAföG für schwangere Studentinnen und Studierende mit Kind(ern).

Dieses sind der Kinderbetreuungszuschlag, die Verlängerung der Förderungshöchstdauer, der späteren Erbringung von Leistungsnachweisen, der Erhöhung von Freibeträgen fürs BAföG wenn Sie ein eigenes Einkommen erzielen und der Möglichkeit des Freistellungsauftrages in der Darlehensrückzahlungsphase bei geringem Einkommen.

Vom Familienservice empfehlen wir eine Beratung beim Studentenwerk.

Weitere Informationen:

Elterngeld

Studierende erhalten meistens den Mindestbetrag von 300 €, da Sie in der Regel nicht erwerbstätig sind. Waren Sie vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig, geben Sie dies bitte an, denn dadurch erhöht sich das Elterngeld. Um Elterngeld zu erhalten, muss das Studium nicht unterbrochen werden. Bitte stellen Sie den Antrag auf Elterngeld bei der zuständigen regionalen Elterngeldstelle.

Weitere Informationen:

Kindergeld & Kinderzuschlag

Höhe des Kindergeldes
Ab 01. Januar 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind monatlich 250 Euro.

Berechtigung
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind oder als solche behandelt werden. Die deutsche Rechtslage sieht keine weiteren einengenden Anspruchsvoraussetzungen vor.

Bezugsdauer
Kindergeld gibt es für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr und in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr.

Antragsstellung
Nach §67 EStG ist Kindergeld schriftlich bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen.
Der Antrag muss mit der Geburtsurkunde als Nachweis innerhalb von vier Wochen nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden. Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten.

Zu beachten: Wenn eine Studentin schwanger ist und ihre Eltern noch für sie selbst Kindergeld erhalten, sollte die Familienkasse unverzüglich über die Schwangerschaft und bei Beginn des Mutterschutzes benachrichtigt werden.

Weitere Informationen

Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag zum Kindergeld für Familien mit kleinem Einkommen. Der Kinderzuschlag wird nicht automatisch gewährt, sondern kann bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Kinderzuschlag beträgt seit 1. Januar 2023 pro Kind bis zu 250 Euro im Monat, abhängig von der Situation Ihrer Familie. Darin ist der Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro je Kind enthalten. Wenn Sie den KiZ erhalten, müssen Sie ab dem 1. August keine Kita-Gebühren mehr zahlen und haben außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihr Kind. Weitere Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie hier.

Bevor Sie den Antrag auf Kinderzuschlag einreichen, empfehlen wir Student*innen die Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburgs in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.

Finanzierung während der Schwangerschaft

Mutterschaftsgeld
Studentinnen können Mutterschaftsgeld erhalten, wenn Sie neben Ihrem Studium in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder das Beschäftigungsverhältnis unter der Beachtung der besonderen Kündigungsschutzregeln des Mutterschutzgesetzes aufgelöst wurde. Hierzu zählt auch eine geringfügige Beschäftigung. In welcher Höhe, Dauer und von wem (Krankenkasse oder Bundesversicherungsamt) das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Weitere Infos finden Sie hier.

Mehrbedarfe und weitere Einmalzahlungen während der Schwangerschaft - SGB II
Unter Umständen können Sie als Studentin ab der 13 SSW einen Mehrbedarf für Schwangerschaft nach § 21 Abs. 2 SGB II geltend machen.  Der Mehrbedarf wird monatlich fortlaufend gezahlt und beträgt 17 Prozent der Regelleistung.

Einmalzahlungen können Sie eventuell erhalten, wenn Sie zusätzliche Bedarfe nach § 21 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II geltend machen, für:

  • Umstandsbekleidung,
  • Erstlingsausstattung,
  • Sonderantrag auf Wickelkommode/ Kleiderschrank und Kinderwagen

Voraussetzung: Grundsätzlich gilt Bezug von ALG II oder Sie sind Schüler*in/ Student*in einkommensabhängig!). Weitere Infos finden Sie hier.
Antragsstellung: Beim Jobcenter
Empfehlung: Bevor Sie den Antrag stellen, nehmen Sie bitte die Sozialberatung des Studentenwerks in Anspruch! 

Bundesstiftung Mutter und Kind – Babyerstausstattung
Außerdem können Sie bei geringen finanziellen Mitteln einen Antrag für eine Babyerstausstattung durch die Bundesstiftung Mutter und Kind stellen. Wichtig: Das Geld für eine Babyerstausstattung können Sie nur erhalten, wenn Sie den Antrag während der Schwangerschaft stellen. Der beste Zeitpunkt zur Antragsstellung ist ab der 15 SSW bei den Schwangerschaftsberatungsstellen.

Alle wichtigen Infos zu den Voraussetzungen und der Antragsstellung finden Sie im Merkblatt. Dieses finden Sie hier.

Stiftung Familie in Not – finanzielle Mittel
Weiter können finanzielle Mittel bei der Stiftung Familie in Not beantragt werden. Mehr Informationen finden Sie hier und hier. 

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten & -tipps

AStA: Informieren Sie sich beim AStA über eine mögliche Rückerstattung des Semestertickets, Kinderbetreuungszuschuss, oder zinslosem Darlehen. Weitere Infos hier.

Studentenwerk Oldenburg: Das Studentenwerk Oldenburg bietet Ihnen neben einer umfassenden finanziellen Beratung auch eine finanzielle Unterstützung durch den Nothilfefond und der Studienstarthilfe  an. Die Antragsstellung und Beratung erfolgt beim Studentenwerk Oldenburg.

Stipendien: Zur Stipendiensuche schauen Sie bitte hier und hier.

Zuschuss zum Familienurlaub: Beantragen Sie einen finanziellen Zuschuss zu Ihrem Urlaub mit Familie. Weitere Infos finden Sie auf der Seite Studieren mit Kind unter dem Reiter Familie & Erholung oder fragen Sie den Familienservice direkt.

Verhütungsmittelzuschuss der Stadt Oldenburg
Anspruchsberechtigt sind neben Beziehende von ALG II, Kinderzuschlag nun auch BAföG und Ausbildungsbeihilfe- Beziehende

Mehrbedarf für Alleinerziehende nach SGB II : Dieser kann unter gewissen Umständen beantragt werden. Lassen Sie sich hierzu bei der Sozialberatung des Studentenwerks beraten.

Broschüre: Oldenburg für wenig Geld. Mehr Infos hier.

Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende : Schauen Sie hier zum Thema Entlastungsbetrag und Kinderfreibetrag.

Langzeitstudium

Aufgrund der Betreuung und Erziehung von Kindern kann es vorkommen, dass das Studium noch nicht beendet ist und sich verzögert. Als Langzeitstudent*in mit Kind bietet die Universität folgende Angebote an.

Beratung vom Programm Endspurt

Ausnahmen bei der Zahlungspflicht von Langzeitstudiengebühren für Studierende mit Kind(ern)

  • Langzeitstudierende mit Kind(ern) können sich ggf. die Gebühren erstatten lassen. Von der Zahlungspflicht befreit sind Studierende
    • die ein Kind im Sinne von § 25 Abs. 5 BAföG tatsächlich betreuen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • Hierzu muss ein Härtefallantrag gestellt werden und zusätzlich die Erklärung zur Kinderbetreuung beim Immatrikulationsamt eingereicht werden. Nähere Informationen und die entsprechenden Anträge finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes unter Langzeitstudiengebühren.

Familie & Erholung

Urlaub mit der Familie

Zuschuss zum Familienurlaub

Für Familien mit geringem Einkommen oder gar keinem Einkommen ist die Realisierung eines Urlaubes mit der gesamten Familie oftmals mit einer hohen finanziellen Hürde verbunden. Um diese Hürde zu verringern und einen Urlaub zu realisieren, bietet das Land Niedersachen für Familien mit geringem Einkommen einen finanziellen Zuschuss zum Urlaub an.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Gefördert werden Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen in Deutschland von Familien und Einelternfamilien

  • mit mindestens einem Kind, für das diese Kindergeld beziehen,
  • die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben,
  • die Sozialleistungen erhalten (ALG II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag)

    oder

  • deren Familienjahreseinkommen des vorvergangenen Jahres unterhalb der maßgebenden Jahreseinkommenshöchstgrenze liegt.

Gefördert werden können auch leibliche Kinder, für die kein Kindergeld bezogen wird. In begründeten Ausnahmefällen können auch Großeltern in die Förderung einbezogen werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Zuwendung beträgt je Übernachtung bis zu:

  • 10,00 € für jede Lebenspartnerin/ jeden Lebenspartner
  • 15,00 € für jedes Kind

Zuschläge

  • 5,00 € zusätzlich für Einelternfamilien
  • 10,00 € zusätzlich für Familienangehörige mit Behinderung

Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Sie würden gerne mehr erfahren? Dann kontaktieren Sie uns und wir geben Ihnen weitere Auskünfte (z.B. zu Einkommensgrenzen, Antragsstellung und -abgabe, geeignete Unterkünfte, etc.) im persönlichen Gespräch.

In unserem Büro erhalten Sie kostenlos den Katalog "Urlaub mit der Familie" von der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. Kommen Sie gerne zu unseren offenen Sprechzeiten vorbei und nehmen Sie sich ein Exemplar mit.

International

Auslandsstudium mit Kind

Auslandsstudium mit Kind- Webseite des Vereins Familie in der Hochschule e.V., Arbeitsgruppe Studienbedingungen und Internationales.
Auf der Webseite sind in der Infothek viele wichtige Informationen zu den Themen Finanzierung, Mobilität, Wohnungssuche, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, etc. zusammen gefasst. Außerdem stehen Erfahrungsberichte von Studierenden mit Kind(ern) und eine Checkliste für ein Auslandsstudium mit Kind bereit.

Erasmus+: Sonderförderung für Studierende mit Kind(ern)

Studierende mit Kind(ern), die einen Aufenthalt im europäischen Ausland beabsichtigen und durch Erasmus+ gefördert werden, können eine zusätzliche Sonderförderung erhalten. Weitere Informationen zur Antragsstellung, Höhe des Zuschusses und den Voraussetzungen erhalten Sie hier.

Aktuelles

stud.IP Community-Forum „Familienservice” : Hier erhalten Sie aktuelle Infos und Veranstaltungstipps aus der Region für Eltern und werdende Eltern. Um der Gruppe beizutreten, klicken Sie bitte hier

Das Programm der mittags-info (Sept.-Nov. 23) finden Sie hier:

Die Betreuungsbörse des Familienservices hilft weiter.
Weitere Informationen
Zur Anmeldung (zur Zeit nur für Suchende möglich)

Finanzielle Unterstützung durch den Nothilfefond und der Studienstarthilfe des Studentenwerks Oldenburg.
Die Antragsstellung und Beratung erfolgt beim Studentenwerk Oldenburg.

Verhütungsmittelzuschuss der Stadt Oldenburg
Anspruchsberechtigt sind neben Beziehende von ALG II, Kinderzuschlag nun auch BAföG und Ausbildungsbeihilfe- Beziehende

(Stand: 19.01.2024)  | 
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