Kontakt

Praktikumsbeauftragte

(für das berufsfeldbezogene Praktikum):

Dr. Sven Broschinski
Sprechstunde: nach Vereinbarung

 

Achtung:
Für die Magister mit dem ersten Hauptfach Politik sind alle hauptamtlich Lehrenden der Politikwissenschaft dazu berechtigt, die Praktikumsberichte zu beurteilen.

Ordnungen und Praktikumsbericht

Ordnungen

Ordnungen

Ein schneller Überblick über die Bestimmungen zum Praktikum für Bachelorstudierende (15 KP)

  • Umfang des Praktikums: 360 Std.
  • Teilnahme am Kolloquium mit Gruppen-Vortrag
  • Praktikumsbericht ca. 12-15 Seiten, Bewertung: bestanden/nicht bestanden
  • Anrechnung früherer Tätigkeiten möglich unter definierten Bedingungen
  • Ein Auslandssemester kann als Ersatz für das Praktikum angerechnet werden

Ein schneller Überblick über die Bestimmungen zum Praktikum für Masterstudierende (12 KP)

  • Umfang des Praktikums: 270 Std.
  • Teilnahme am Kolloquium mit Gruppen-Vortrag
  • Praktikumsbericht mindestens 3.000 Wörter, wird benotet
  • Anrechnung früherer Tätigkeiten ist nicht möglich
  • Anstelle des Praktikums kann ein zweites Projekt (auch im Rahmen eines Auslandssemesters absolviert werden).

Zu den Ordnungen:

(Stand: 19.01.2024)  | 
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