Der Senat und seine Kommissionen

Der Senat ist gem. § 41 NHG das einzige hochschulöffentlich tagende Organ auf zentraler Ebene und tagt in der Regel einmal im Monat. Der Senat setzt gem. § 5 Abs. 4 und 5 der Grundordnung ständige Kommissionen ein, er kann bei Bedarf zur Vorbereitung seiner Entscheidungen und Stellungnahmen weitere Ausschüsse und Kommissionen bilden.

Nähere Informationen zu den Aufgaben des Senats finden Sie hier.

(Stand: 19.01.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page