Kontakt

PROMOS

Ann-Kristin Schuling

+49 (0)441 798-4668

Dokumente

PROMOS-Stipendien

Die Ausschreibung der PROMOS-Stipendien erfolgt zweimal jährlich:

  • Bewerbung bis 30.09. eines Jahres für Beginn des Auslandsvorhabens ab dem 01.01. bis 30.06. des Folgejahres. 
  • Bewerbung bis 31.03. eines Jahres für Beginn des Auslandsvorhabens ab dem 01.07. bis 31.12. desselben Jahres.

Die PROMOS-Ausschreibung für Auslandsvorhaben mit Beginn ab dem 01.07. bis 31.12.2024 startet am 15. Februar 2024. Bewerbungen sind bis zum 31. März 2024 möglich!

Über die PROMOS-Stipendien können Studienaufenthalte und Praktika im außereuropäischen Ausland, der Besuch eines Sprach- oder Fachkurses oder das Verfassen einer Abschlussarbeit im Ausland gefördert werden.

Nur während des Ausschreibungszeitraums ist eine Bewerbung möglich. Das Online-Bewerbungsformular sowie der Link zur Cloud werden sechs Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist auf dieser Website freigeschaltet. Eine Bewerbung ist somit ab sechs Wochen vor Ende der Frist möglich.

Voraussetzungen: Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können regulär eingeschriebene Studierende und Promovierende der Universität Oldenburg,

  • die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de)
  • nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolvent*innen, wenn sie mit dem Ziel an der Universität Oldenburg eingeschrieben sind, einen Abschluss zu machen oder zu promovieren.

Grundsätzlich können folgende Vorhaben mit Teilstipendien gefördert werden:

  • Studienaufenthalte: Gefördert werden können nur Studierende in Bachelor- oder Masterstudiengängen, nicht jedoch Promovierende. Die Studienaufenthalte müssen mindestens einen Monat und höchstens sechs Monate dauern. Geförderte erhalten eine monatliche Teilstipendienrate sowie eine Reisekostenpauschale (entfällt bei Studierenden, die BAföG erhalten).
  • Sprachkurse: Gefördert werden können Studierende in Bachelor- oder Masterstudiengängen sowie Promovierende. Der Sprachkurs muss mindestens 3 Wochen und sollte höchstens 6 Monate andauern. Förderbar sind Kurse an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten. Sprachkurse müssen einen Mindestumfang von 25 Wochenstunden haben. Geförderte erhalten eine Kursgebührenpauschale.
  • Fachkurse: Gefördert werden können Studierende in Bachelor- oder Masterstudiengängen und Promovierende. Der Fachkurs sollte höchstens 6 Wochen andauern. Vortrags- und Kongressreisen werden nicht gefördert. Geförderte erhalten eine Kursgebührenpauschale. 
  • Abschlussarbeiten: Gefördert werden können nur Studierende in Bachelor- oder Masterstudiengängen, nicht jedoch Promovierende. Geförderte erhalten eine Reisekostenpauschale.

Gefördert werden können nur Aufenthalte, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht begonnen haben.

Eine Förderung für Aufenthalte innerhalb Europas sind nur dort möglich, wo keine Erasmus+ Kooperation besteht. Ausnahme sind Studierende, die bereits einmal von Erasmus+ einen Zuschuss erhalten haben und deshalb keine Erasmus+ Förderung mehr erhalten. Es dürfen keine weiteren öffentlichen Mittel oder Mittel des DAAD bezogen werden.

Kompatibilität mit anderen Förderprogrammen

Deutschlandstipendium

PROMOS und das Deutschlandstipendium können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.

Auslands-BAföG

Sie können sich auch dann bewerben, wenn Sie (Auslands-)BAföG erhalten. Stipendien sind bei der zuständigen Stelle fürs Auslands-BAföG anzuzeigen. Bis zu einem Gesamtbetrag, der einem Monatsdurchschnitt von 300,- € im Berechnungszeitraum entspricht, bleiben begabungs- und leistungsabhängige Stipendien anrechnungsfrei (§21.3.6 BAföG). 

STIBET

Sie können sich nur dann auf STIBET und PROMOS gleichzeitig bewerben, wenn unterschiedliche Ziele (und somit Förderprogramme) gefördert werden sollen. Zwei unterschiedliche Förderprogramme kommen z.B. zum Tragen, wenn über PROMOS ein Studium oder Praktikum im Ausland und über STIBET das Verfassen einer Abschlussarbeit gefördert werden soll.

Bewerbung: 2 Schritte

Schritt 1: Online-Bewerbungsantrag

Füllen Sie den Online-Bewerbungsantrag aus (der Link zum Online-Antrag ist nur während des Bewerbungszeitraums aktiviert).

Schritt 2: Bewerbungsunterlagen in Uni Cloud Storage hochladen

Laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im Uni Cloud Storage hoch

Bevor Sie Ihre Unterlagen in der Uni-Cloud hochladen, fassen Sie die Dokumente bitte in eine einzige pdf-Datei zusammen. Die Datei sollte folgendermaßen benannt werden: P_2024_2_Nachname_Vorname.pdf

Folgende Dokumente werden benötigt:

  1. Antragsformular (pdf-Formular)
  2. Motivationsschreiben (auf Deutsch oder Englisch, max. 2 Seiten)
  3. Lebenslauf (Deutsch oder Englisch)
  4. Nachweis des Ehrenamts (sofern vorhanden, Kurzbescheinigung über Dauer und Umfang reicht aus. Selbst verfasste Nachweise können nicht akzeptiert werden.)
  5. Aktuelle Notenbescheinigung (als Stud.IP-Ausdruck, mit Angabe der Durchschnittsnote; bei weniger als 3 Leistungen auf dem Stud.IP-Ausdruck bitte auch das vorherige Zeugnis mit einreichen)
  6. Immatrikulationsbescheinigung (für das aktuelle Semester)
  7. Zulassungsbescheinigung/ Zusage der Gastinstitution: Studium, Abschlussarbeit, Sprachkurs oder Fachkurs (nur, wenn der Aufenthalt nicht über das International Office organisiert ist)
  8. Sprachnachweis (nur erforderlich, wenn der Aufenthalt nicht über das International Office organisiert ist; bei Teilnahme an Sprachkursen nicht erforderlich.)

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an die PROMOS-Auswahlkommission.

Hinweise

  • Im Motivationsschreiben sollte neben den Beweggründen für Ihr Auslandsvorhaben u.a. dargelegt werden, inwiefern Ihr Auslandsaufenthalt Ihrer akademischen/fachlichen und möglicherweise beruflichen Zukunft zuträglich ist, ob die Anerkennung der Kurse, die im Ausland besucht werden, geklärt ist, ob Sie die interkulturelle Erfahrung suchen und was Sie genau im Ausland vorhaben.
  • Empfehlungsschreiben/Gutachten sind nicht erwünscht. Ausnahme: Promovierende müssen für eine Fachkurs-Bewerbung ein Gutachten Ihres Promotionsbetreuers einreichen

Die Stipendien werden von einer Kommission unter Einbindung aller Fakultäten vergeben. Entscheidend für die Punktevergabe sind folgende Aspekte: Motivation (max. 5 Punkte; Gewichtung: dreifach), akademische Studienleistung (max. 3 Punkte; Gewichtung: zweifach), ehrenamtliches Engagement (max. 2 Punkte; Gewichtung: einfach).

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

FAQ

Was ist mit ehrenamtlichem Engagement gemeint?

Ehrenamtliches Engagement bezeichnet die unentgeltliche Tätigkeit in Vereinen, Organisationen oder Ämtern (z.B. als Begleiterin von Jugendfreizeiten, als Trainer in Sportvereinen oder als Unterstützung bei Veranstaltungen gemeinnütziger Art). Wenn Sie sich aktuell nicht ehrenamtlich engagieren, können Sie auch Bescheinigungen über zurückliegende ehrenamtliche Tätigkeiten einreichen.

Wann erhalte ich Nachricht, ob ich ein Stipendium erhalte?

In der Regel erhalten Sie zeitnah nach der Vergabesitzung, die circa 8 bis 10 Wochen nach Ausschreibungsende stattfindet, eine Nachricht.

Ich habe das PROMOS-Stipendium erhalten. Muss ich dafür noch etwas zusätzlich tun?

Als PROMOS-Stipendiat:in verpflichten Sie sich, im Gastland bzw. an der Gastuniversität für Oldenburg (und einen potentiellen Studienaufenthalt an der Universität) Werbung zu machen. Hierzu werden Sie nach einiger Zeit ein entsprechendes "Werbepaket" mit Infomaterial zum Studium in Oldenburg von uns erhalten, das Sie dafür nutzen können. Zudem müssen Sie nach dem Aufenthalt einen Erfahrungsbericht einreichen, der nach Möglichkeit auch anderen Studierenden zugänglich gemacht wird, um möglichst viele Studierende zu einem Aufenthalt im Ausland zu motivieren.

Ich habe eine Behinderung. Wird das bei der Förderung berücksichtigt?

Studierende mit einer Behinderung, die in einem DAAD-Programm gefördert werden, können einen Antrag auf Kostenübernahme für auslandsbedingte Mehrkosten (Obergrenze i.d.R. 10.000 EUR) stellen. Studierende mit einer chronischen Erkrankung können in besonderen Fällen ebenfalls die Kostenübernahme der auslandsbedingten Mehrkosten beantragen.

Förderer

(Stand: 13.03.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page