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Zahlen und Fakten

  • Dauer: 6 Semester
  • Abschluss: Strukturierte Promotion
  • Sprache: Englisch
  • zulassungsfrei

Molecular and Nanoscale Science - Strukturierte Promotion

Ausrichtung und Ziele

Der Studiengang bietet ein strukturiertes, forschungsorientiertes und interdisziplinär ausgerichtetes Studienprogramm zum physikalischen und chemischen Verständnis von Interfaces und der Präparation insbesondere funktionaler Grenzflächen auch innerhalb von nanoskaligen molekularen Interfaces und Materialien mit steuerbaren und schaltbaren Eigenschaften. Die Nutzung solcher Strukturen in technischen Anwendungen wie Energiekonversion, Katalyse, Photonik unter Einschluss biologischer und biomimetischer Grenzflächen stellt einen weiteren Schwerpunkt dar. Eingeschlossen sind gesellschaftliche, ökologische und ökonomisch relevante Aspekte von Grenzflächen und darauf basierenden Materialien und Anwendungen sowie fachübergreifende Ausbildungsinhalte. Weitere Aspekte von Grenzflächen, die am Center of Interface Science (CIS) und an kooperierenden Institutionen untersucht werden, können in das Studienprogramm aufgenommen werden.

Studienaufbau und Studieninhalte

Zentraler Inhalt der Ausbildung ist die Befähigung zur eigenständigen forschenden Tätigkeit. Dies wird durch eigenständige Ausführung einer experimentellen oder theoretischen Forschungsarbeit unter Anleitung eines betreuenden Hochschullehrers oder einer Gruppe von bis zu drei Hochschullehrern erbracht. Die Ergebnisse werden in einer Dissertationsschrift nach Maßgabe der jeweils geltenden Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften zusammengefasst.
Begleitend zu dieser Forschungsarbeit bietet der Promotionsstudiengang Interface Science die Möglichkeit, in Form von Kursen, Seminaren und Praxisphasen im Umfang von 30 KP (max. 60 KP für fachfremde Promovenden) Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben und zu vertiefen, die in der Berufspraxis entscheidend sind.
Die Inhalte des aktuellen Studienprogramms ergeben sich aus den oben dargestellten Forschungsthemen des CIS und dienen der Vorbereitung auf die berufliche und gesellschaftliche Praxis.
Die Module sind wahlobligatorisch (WP), so dass Studierende ein ganz individuelles Kompetenzportfolio erwerben können, das optimal auf ihr Forschungsprogramm und ihre künftigen Berufsziele zugeschnitten werden kann >(Modulhandbuch)<.
Die Module können aus drei Themenfeldern gewählt werden:
Verbreiterung und Vertiefung von Fachwissen (min. 12 KP)
Kommunikation und Wissensvermittlung (min. 6 KP)
Fachübergreifende Kompetenzen (min. 6 KP)
Die zeitliche Abfolge der Module ist in der Regel variabel, der Betreuer/die Betreuerin können Empfehlungen für eine der Vorbildung der Promovierenden entsprechende sinnvolle Reihenfolge und Schwerpunktsetzung geben.

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis eines mindestens achtsemestrigen Hochschulstudiums und eines Master-, Diplom-, Magister- oder
Staatsexamens-Abschlusses in den Fächern Chemie, Materialwissenschaften, Physik, Informatik, Biochemie, Biologie oder verwandten Fächern.
Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Zugangsordnung.

Das Aufnahmeverfahren in den Promotionsstudiengang wird von der Graduiertenschule Naturwissenschaft und Technik betreut. Die Bewerbungsformulare finden Sie hier Senden Sie bitte sämtliche Bewerbungsunterlagen an die Graduiertenschule:

Graduate School Science and Technology
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Carl-von-Ossietzky-Straße 9 - 11
D - 26111 Oldenburg

Die Zulassung zum Promotionsstudiengang erfolgt nach der Zulassungsordnung durch den Zulassungsausschuss.

Bewerbung/Zulassungsmodalitäten

Das Aufnahmeverfahren in den Promotionsstudiengang wird von der Graduiertenschule "Naturwissenschaft und Technik" betreut. Die Bewerbungsformulare finden Sie hier
Senden Sie bitte sämtliche Bewerbungsunterlagen an die Graduiertenschule:

Graduate School 'Science and Technology'
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Carl-von-Ossietzky-Straße 9 - 11
D - 26111 Oldenburg

Die Zulassung zum Promotionsstudiengang erfolgt nach der Zulassungsordnung durch den Zulassungsausschuss.
(Stand: 07.02.2024)  | 
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