Personalauswahl

Personalauswahl als Handlungsfeld für Interessenvertretungen

09.04.2002

Auswahlrichtlinien, Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilungen

Neuere Managementkonzepte weisen -zumindest verbal- der “richtigen” Personalauswahl eine strategische Bedeutung für das Unternehmen zu: Der arbeitende Mensch soll (zumindest wenn er zur Stammbelegschaft gehört) als Leistungsträger*in begriffen werden, den/die es zu fördern, zu motivieren und zu aktivieren gilt. Damit sich die “Investitionen” in die Qualifikationen der Beschäftigten lohnen, ist das Unternehmen idealerweise ebenso an langfristigen und auf gegenseitigem Vertrauen beruhenden Beschäftigungsverhältnissen interessiert wie die Mitarbeiter*innen selbst.
Die Tagung gab einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Handlungsfeld Personalauswahl sowie rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Folgende Schwerpunkte wurden praxisnah diskutiert:
· Auswahlrichtlinien: Auf der Tagung wurden u. a. Ergebnisse einer bundesweiten Befragung zur Reichweite und zu Inhalten von Auswahlrichtlinien präsentiert;
· Leistungsburteilung: es wurde ein tarifvertraglich vereinbartes und betrieblich praktiziertes Beurteilungssystem vorgestellt, das mit einigen gewerkschaftlichen Standards bricht;
· Zielvereinbarungen: der seit einigen Jahren zu beobachtende Trend zu zielorientierten Verfahren scheint in der Praxis ungebrochen, insbesondere in Großunternehmen werden Zielerreichungsgrade in zunehmendem Maße auch an Entgeltfragen gekoppelt.
Hauptfokus der Tagung war es, diese Instrumente im Hinblick auf Chancen bzw. Risiken für die Beschäftigten zu analysieren.

Referent*innen:
- Dipl. Kff. Susanne König, Universität Oldenburg (Vortragsfolien Teil 1, Teil 2)
- Prof. Dr. Thomas Breisig, Universität Oldenburg (Vortragsfolien)
- Micha Heilmann, Gewerkschaft NGG, Hamburg
- Peter Skalawski, SAGA SiedlungsAG, Hamburg

Die Tagung fand am 9.04.2002 in der Universität Oldenburg statt. Tagungsunterlagen (Vortragsfolien) können durch Anklicken des entsprechenden Vermerks hinter dem Referent*innennamen eingesehen und gespeichert werden.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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