Versand biologsicher Stoffe

Hinweise für den Versand von medizinischen, biologischen und virologischen Produkten finden sie unter:


Anmerkungen der Sicherheitsingenieurin der Universität Oldenburg zum Versand von diagnostischen Proben:

Im medizinischen, (mikro-)biologischen aber auch im virologischen Bereich ist das Verschicken von Probenmaterial tägliches Geschäft. Dabei handelt es sich sowohl um feste (z.B. Gewebe, getrocknete Kulturen) als auch um flüssige Proben (Sekrete, Blut, Flüssigkulturen etc.). Man unterscheidet diagnostisches Material (Blut, Sekrete, Ausscheidungsstoffe, Gewebe etc.) von biologischen Produkten (in Kultur genommene vermehrte Organismen). Der Versand unterliegt, wenn es sich um ansteckungsgefährliche Stoffe handelt (human- und tierpathogene Organismen der Risikogruppe 2 bis 4), den Vorschriften des Gefahrengutrechts (GGVSE,ADR).

Die Einstufung in die verschiedenen Risikogruppen für einzelne Organismen (Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten) werden von der Weltgesundheitsorganisation WHO vorgenommen.

(siehe auch BioStoffVO)

Seit dem 01.01.2003 gibt es für den Versand von diagnostischen Proben der Risikogruppe 1-3 sowohl beim Transport auf der Straße/Schiene als auch beim Lufttransport (IATA) Erleichterungen (gilt nicht für biologische Produkte). Diese sind nämlich nicht mehr als Gefahrgut zu kennzeichnen, sondern lediglich mit der Aufschrift "diagnostische Proben" bzw. "diagnostic specimens", sofern die Verpackungsanweisung P650 (IATA, Packing Instruction 650) eingehalten ist, zu versehen. Die Verpackungsanweisung P650 orientiert sich an der DIN EN 829, wonach der Primärbehälter (enthält die Probe) in einer Sekundärverpackung mit Aufsaugflies verpackt werden muss. Diese zusammengesetzte Innenverpackung muss in einer geprüften Außenverpackung (Fallprüfung) fixiert werden. Die Außenverpackung wird außen wie beschrieben gekennzeichnet. Für biologische Produkte gibt es diese Erleichterung nicht.

Seit dem 01.10.2003 sind auch die Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG an die Erleichterung für den Versand von diagnostischen Proben angepasst. Allerdings dürfen über die Deutsche Post AG ausschließlich diagnostische Proben bis max. Risikogruppe 2 versendet werden. Ansteckungsgefährliche biologische Produkte dürfen über die Deutsche Post AG nach wie vor nicht versandt werden. Die Verpackungsvorschriften entsprechen denen der Verpackungsanweisung P650, allerdings dürfen die Verpackungen die Maße des Maxibriefes von L 353 x B 250 x H 50 mm nicht überschreiten, und es sind darüber hinaus noch weitere Kennzeichnungen mit den Bildzeichen "Luftpostgeeignet" sowie "Medizinisches Untersuchungsgut" gem. DIN EN829 neben den Absender-/Empfängerangaben auf der Umverpackung nötig.

Die Vorschriften für den Versand von ansteckungsgefählichen Stoffen über die Deutsche Post AG stehen im Internet als pdf-file zur Verfügung.

siehe www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=de_DE&mlFile=32750

Informationen: Dr. Andreas Gassner, Tierärztliche Hochschule Hannover
                         (e-mail: )

(Stand: 19.01.2024)  | 
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