Anwesenheitspflicht

Alle Informationen auf dieser Seite basieren auf der Anlage 9 - Fachspezifische Anlage Germanistik der BPO, Punkt 2 "Allgemeine Hinweise zum Studium" (1) Aktive Teilnahme (gemäß § 9 Abs. 5 BPO)

**Um welche Lehrveranstaltungen geht es überhaupt bei den neuen Anwesenheitsregeln?

Nur um solche, in denen die Studierenden einen wesentlichen Teil der angestrebten Kenntnisse und Fähigkeiten in der dialogisch-diskursiven Auseinandersetzung mit Lehrenden und anderen Studierenden erwerben. Das sind insbesondere Seminare, Übungen und Kolloquien. Vorlesungen sind also NICHT betroffen.

**Manchmal gibt es einen wichtigen Grund, warum man nicht zum Seminar oder zur Übung kommen kann. Bekomme ich dann Schwierigkeiten?

Nein. Aus wichtigem Grund (also z. B. eigene Krankheit oder Erkrankung Ihres Kindes) können Sie der Lehrveranstaltung grundsätzlich fernbleiben. Bis zu drei Mal können Sie das innerhalb eines Semesters in einer Lehrveranstaltung sogar tun, ohne den wichtigen Grund gegenüber dem Dozenten oder der Dozentin nachzuweisen. Erst ab dem vierten Mal müssen Sie den wichtigen Grund nachweisen (z. B. durch ärztliches Attest).

**Wie oft darf man aus wichtigem Grund fehlen?

Erstrecken sich die Fehlzeiten aus nachgewiesenem wichtigen Grund über einen längeren Zeitraum, dann ist mit dem oder der Lehrenden ein Arbeitsplan zu vereinbaren, wie trotz der Fehlzeiten das Modulziel erreicht werden kann. Umfassen die Fehlzeiten mehr als die Hälfte der Sitzungstermine in einem Semester, so ist ein solcher Ausgleich in der Regel nicht mehr möglich. Dann kann man auch die KP nicht mehr bekommen.

**Was ist ein wichtiger Grund?

Das kann man nicht von vornherein sagen. Wenn Sie selbst krank sind oder Sie z. B. keine Betreuung für Ihr erkranktes Kind haben, dann sind das zweifellos wichtige Gründe. Wichtig ist ein Grund dann, wenn ihnen deswegen nicht zuzumuten ist, zur Lehrveranstaltung zu erscheinen. Vielleicht ist das ein guter Anlass, um sich selbst zu fragen: Wie wichtig ist mir mein Studium? Wie wichtig ist mir ein bestimmtes Studienfach? Häufig entschuldigen sich Studierende damit, dass sie für eine andere Prüfung lernen müssen – das ist sicher kein „wichtiger Grund“, sondern ein Indiz dafür, dass entweder in Ihrer eigenen Arbeitsorganisation oder aber im Aufbau und Umfang einer Lehrveranstaltung etwas nicht stimmt.

**Ist ein wichtiger Grund, wenn ich zum Zeitpunkt der Lehrveranstaltungen arbeiten muss?

Hier hilft vielleicht folgende Überlegung: Im Normalfall haben Sie ja deshalb einen Job, weil Sie auf diese Weise Ihr Studium (teil)finanzieren (müssen). Oder ganz einfach: Sie arbeiten, um studieren zu können. Dann ist das Studium wichtiger als der Job, der ja ein Mittel zum Zweck ist. Sie sollten Ihren Job also so organisieren, dass diese Rangfolge auch gewahrt wird. Wenn Sie so viel arbeiten, dass Sie nicht mehr sinnvoll studieren können, dann läuft etwas schief. Und bedenken Sie bitte: Ein Studium ist eigentlich ein Full-Time-Job. Wenn man nebenbei viel arbeitet, wird man akzeptieren müssen, dass das Studium länger dauert.

**Was passiert, wenn ich mehr als drei Mal gefehlt habe, ohne ab dem vierten Mal einen wichtigen Grund nachzuweisen?

In diesem Fall können Sie die Modulprüfung nicht ablegen und keine Kreditpunkte erwerben. Praktisch sieht das so aus, dass Sie nicht zur Modulprüfung zugelassen werden.

**Warum macht man jetzt um die Anwesenheit so ein Trara?

Weil ein Studium mehr ist und mehr sein soll als das Ableisten von Prüfungen mit dem Ziel, möglichst schnell einen Studienabschluss zu bekommen. Wir möchten weg von einer Kultur des Prüfens hin zu einer Kultur des Studierens, in der Sie und Ihre Aktivität im Mittelpunkt stehen. Dazu ist studentische Präsenz unabdingbar. Das steht auch schon lange in den Prüfungsordnungen.

**Dürfen Anwesenheitslisten geführt werden?

Ja. Es muss lediglich darauf geachtet werden, dass möglichst wenige und nur die notwendigen personenbezogenen Daten erhoben werden. Die Lehrenden sollen die Liste deshalb nicht herumgeben, sondern durch Abfragen und Abhaken führen.

**Müssen die Dozent*innen jetzt die Anwesenheit überprüfen?

Nein, aber sie haben das Recht dazu. Wenn sie es nicht tun, können Sie auch niemanden aufgrund der neuen Regelungen von der Modulprüfung ausschließen.

**Muss ich den Dozenten oder die Dozentin vorab informieren, wenn ich fehlen werde?

Dazu sind Sie nicht verpflichtet, aber es ist sinnvoll und eine Form von Höflichkeit; außerdem sollte die Lehrperson wissen, mit wie vielen Studierenden sie in der Veranstaltung rechnen kann.

**Was ist der Unterschied zwischen ‚Anwesenheit’ und ‚Aktiver Teilnahme’?

Tatsächlich geht es viel weniger um bloße Anwesenheit als vielmehr um Ihre aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen; aktive Teilnahme schließt Anwesenheit immer mit ein.  Die ansonsten jeweils geltenden Kriterien aktiver Teilnahme werden zu Beginn der Lehrveranstaltung in Absprache mit den Studierenden von der oder dem Lehrenden festgelegt, transparent dargestellt und schriftlich fixiert; dabei ist der angenommene Arbeitsaufwand darzulegen und in plausiblen Bezug zum gesamten Workload der Lehrveranstaltung bzw. des Moduls zu setzen. Mögliche Formen von Studienleistungen im Rahmen von aktiver Teilnahme sind je nach Veranstaltungsform z. B. Protokolle, die Bearbeitung von Aufgaben, Vorbereitung bzw. Lektüre von Texten, Übernahme von Kurz- und Impulsreferaten, Kurzpräsentationen o. ä. Über die Erfüllung der Kriterien für die aktive Teilnahme entscheidet der oder die Lehrende. Aktive Teilnahme schließt grundsätzlich die kontinuierliche körperliche Anwesenheit des oder der Studierenden während der Sitzungstermine der Lehrveranstaltung mit ein. Es kann in Lehrveranstaltungen auch vereinbart werden, dass im Rahmen der aktiven Teilnahme keine speziellen Formen von Studienleistungen erbracht werden, sondern dass die aktive Teilnahme der Studierenden in der Beteiligung am Plenumsgespräch und der regelmäßigen Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung besteht. In diesem Fall gilt mangels anderer nachprüfbarer Kriterien die regelmäßige Anwesenheit als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung.

 

**Wer hat das alles beschlossen?

Alle Regelungen wurden von Gremien beschlossen, in denen die Studierendenvertreterinnen und -vertreter ebenso viele Stimmen haben wie die Vertreter*innen der Lehrenden (paritätische Zusammensetzung). Die fachspezifischen Anlagen der Studiengänge der Fakultät III, um die es hier vor allem geht, wurden z. B. in der paritätisch besetzten Studienkommission beschlossen. Der Fakultätsrat hat sich diesem Votum dann angeschlossen und die Änderungen einstimmig angenommen. Auch hier waren Studierende beteiligt. Die neuen Regelungen werden also von einer breiten Mehrheit getragen.

Auch an der Vorbereitung waren Studierende und Dozent*innen gleichermaßen beteiligt. Schon vor etwa drei Jahren wurden im Rahmen der sogenannten „Runden Tische“ die Grundlinien des jetzt verabschiedeten Kompromisses ausgehandelt; hier saßen Studierende und Dozent*innen völlig gleichberechtigt an einem Tisch. Die Ergebnisse der ‚Runden Tische’ können Sie hier nachlesen: uol.de/fk3/studium/runde-tische/; an ihnen orientieren sich die neuen Regelungen.

**Wird hier nicht die Freiheit des Studiums unzulässig eingeschränkt?

Nein, denn Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Studiengang und –fach sowie Lehrveranstaltungen im Rahmen der Vorgaben in den Zugangs- und Prüfungsordnungen frei auszuwählen; hier ändert sich gar nichts. Selbstverständlich können Sie auch einer Lehrveranstaltung dauerhaft fernbleiben, wenn sie diese für nicht zielführend halten. Dass Sie in dieser Lehrveranstaltung dann aber auch keine Prüfungsleistung absolvieren können, ist die logische Konsequenz; sie müssen dann eine andere Lehrveranstaltung wählen. 

 

Prof.Dr. Albrecht Hausmann
(Studiendekan FK III in der Zeit 04/15-03/17, Dekan FK III 04/17-03/19)

(Stand: 19.01.2024)  | 
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