Kontakt

Bärbel Rieckmann

+49 (0)441 798-2918

Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Eine Auswahl der regelmäßigen Ausschreibungen stellen wir Ihnen auf dieser Seite vor.

Europa-Programm

Das Niedersächsische MWK möchte die Teilnahme der niedersächsischen Hochschulen an den EU-Förderprogrammen fördern und unterstützt Projekte, die eine Antragstellung in einem EU-Programm vorbereiten oder die Sichtbarkeit der niedersächsischen Hochschulen in Brüssel vergrößern.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und Antragstellung von Projekten im Europa-Programm finden Sie auf den Seiten des MWK.

Pro*Niedersachsen
Wissenschaftliche Veranstaltungen der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

Im Rahmen des Programms PRO*Niedersachsen werden wissenschaftliche Veranstaltungen gefördert, die in Niedersachsen stattfinden und Themen von besonderer wissenschaftlicher relevanz aufgreifen.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und Antragstellung von wissenschaftlichen Veranstaltungen finden Sie auf den Seiten des MWK.

Pro*Niedersachsen
Forschungsvorhaben in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

Ebenfalls innerhalb des Programms PRO*Niedersachsen werden Forschungsvorhaben in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften gefördert, die - möglichst ausgehend von in Niedersachsen verankerten Forschungsgegenständen - Fragestellungen von überregionalem wissenschaftlichem Interesse entwickeln.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und Antragstellung finden Sie auf den Seiten des MWK.

Link zur Ausschreibung und Antragstellung

Niedersächsisches Promotionsprogramm

Förderung von promotionsprogrammen im Rahmen von herausragenden Forschungsschwerpunkten durch die Vergabe von Stipendien.

Nähere Informationen zum Programm und den geförderten Projekten finden Sie auf den Seiten des MWK.

Promotionsprogramme werden alle zwei Jahre vom Ministerium ausgeschrieben.

Europäische und internationale Zusammenarbeit

Wissenschaft und Forschung leben vom grenzüberschreitenden Austausch von Ideen und Erkenntnissen. Das Ziel der Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit ist die Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen in drei Förderbereichen.

Lower Saxony – Scotland Tandem Fellowship Programme

Das Lower Saxony – Scotland Tandem Fellowship Programme ist ein Programm für Post-Doktoranden, um in einem länderübergreifenden Austausch an Hochschuleinrichtungen in Niedersachsen und Schottland zu forschen.

Es ist eine Initiative zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den niedersächsischen und schottischen Hochschulen. Dazu gehört die Förderung der Internationalisierung und des Kompetenzaufbaus, ein Beitrag zur grenzüberschreitenden europäischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung, die Förderung beider Regionen als Impulsgeber für exzellente Forschung im europäischen Umfeld und die Vertiefung der institutionellen Verflechtungen zwischen den Universitäten beider Regionen.  

Das Programm wird aus Mitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) gefördert und wird durch begleitende Funktionen unterstützt.

Weitere Informationen auf der Seite des European Centre for Advanced Studies.

Stay Inspired: Europäische Exzellenz für Niedersachsen

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in dem hochkompetitiven Auswahlverfahren des ERC bestehen, belegen damit ihre Exzellenz. Dennoch erhalten aufgrund des begrenzten Budgets des ERC nicht alle automatisch einen ERC-Grant - also eine EU-finanzierte Förderung der grundlagenorientierten Forschung. Mit einer Wiedereinreichung in einer der nächsten Antragsrunden bietet der ERC ihnen die Möglichkeit, sich erneut auf einen Grant zu bewerben. Hier setzt das Programm „Stay Inspired: Europäische Exzellenz für Niedersachsen" an. Das Programm richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber um einen Starting Grant, Consolidator Grant oder Advanced Grant. Es macht sich die hochkarätige Begutachtung der Expertinnen und Experten des ERC zu eigen. Förderfähig sind alle Anträge, deren Exzellenz durch den ERC bestätigt wurde, die also in der zweiten Begutachtungsstufe mit A bewertet wurden, aber keine Förderung durch den ERC erhalten. Darüber hinaus sind im Sinne der Nachwuchsförderung Anträge auf einen Starting Grant förderfähig, deren hohe Qualität durch den ERC bestätigt wurde, die also die zweite Begutachtungsstufe erreicht haben und dort mit B bewertet wurden. In diesem Sinne förderfähige Anträge erhalten eine Förderung von bis zu zwei Jahren. Pro Jahr stehen Anstragstellerinnen und Anstragstellern dabei bis zu 200.000 Euro zur Verfügung, so dass maximal eine Förderung von bis zu 400.000 Euro über zwei Jahre pro Antrag möglich ist.

Link zur Ausschreibung und Antragstellung


Weitere Informationen, Unterstützung und Beratung?

Hinweise für AntragstellerInnen
Die Antragseinreichung der oben genannten Förderungen muss über die Hochschulleitung erfolgen, nehmen Sie daher bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Referat Forschung und Transfer auf. Die Endfassung des Antrags muss für die Gewährleistung einer fristgerechten Einreichung zehn Werktage vor der Abgabefrist im Referat Forschung und Transfer eingereicht werden.

Hochschulinterne Unterstützung und Beratung
Für eine individuelle Beratung zu Ihren Fragen rund um die Förderung des MWK wenden Sie sich gerne an die nebenstehenden Ansprechpersonen.

Benötigen Sie bei der Antragstellung Hilfe im Bereich Finanzen? Dann wenden Sie sich bitte an die zuständigen MitarbeiterInnen im Dezernat 2 - Finanzen.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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