Studienqualitätsmittel

Studienqualitätsmittel


Sachbearbeitung

Christina Haßfurther

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A02 1-101

Studienqualitätsmittel

Verwendung der Studienqualitätsmittel in der Fakultät I

Mit der Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2014/2015 erhält die Universität Oldenburg seit dem 01. September 2014 als finanziellen Ausgleich Studienqualitätsmittel für jede Studierende bzw. für jeden Studierenden in einem grundständigen Bachelor- oder konsekutiven Masterstudiengang vom Land Niedersachsen.

Von den gesamten Mitteln werden (nach Vorabzügen) 25% zur Finanzierung von zentralen Aufgaben und Maßnahmen verwendet. Die restlichen 75 % stehen den Fakultäten zur eigenen Verantwortung zur Verfügung und werden zwisdhen den Fakultäten aufgeteilt. Dabei wird ein kleiner Anteil gleichmäßig, studierendenzahlenunabhängig auf die Fakultäten für dezentrale Maßnahmen verteilt (der s.g. Sockelbetrag). Der restliche Anteil richtet sich nach den in der Lehre erbrachten Leistungen in der jeweiligen Fakultät. Ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung der Lehrleistung ist die Anzahl der absolvierten Prüfungen.

Der so errechnete Anteil an Studienqualitätsmitteln für die Fakultät I wird gemäß der Richtlinien des Präsidiums und des Niedersächsischen Hochschulgesetzes  zur Sicherung und Verbesserung der Qualität von Lehre und Studienbedingungen eingesetzt. Vor allem das Betreuungsverhältnis zwischen den Studierenden und den Lehrenden soll dadurch verbessert werden, aber auch das Angebot an Tutorien und die Ausstattung von Lehrräumen.

Für die Institute steht in jedem Semester ein bestimmter Betrag zur Verfügung, der zeitnah verausgabt werden soll. Wird dieser nicht innerhalb eines Jahres verausgabt, geht der restliche Betrag über in die zentralen Aufgaben und steht der Fakultät nicht mehr zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt im Einvernehmen zwischen der jeweiligen Studienkommission und dem Präsidium.

Bei der Verwendung der Studienbeiträge kam es aufgrund der Gremientermine häufig zu einer starken zeitlichen Verzögerung. Damit einher ging häufig auch eine Verzögerung im Abfluss der Mittel. Um diesen Rückstand perspektivisch bei der Verausgabung der Studienqualitätsmittel so gering wie möglich zu halten, wird ein neues Verfahren zur Planung und Verausgabung der Studienqualitätsmittel vorgeschlagen:

  1.  Die zweckgerichtete Verwendung der Studienqualitätsmittel verantworten die Institute und Arbeitsgruppen für die Ihnen zugewiesenen Beträge. Jedes Institut (inklusive der Arbeitsgruppen im Institut für Pädagogik) beschließt jeweils zu Beginn eines Semesters die jeweilige Rahmenplanung der zur Verfügung stehenden Studienqualitätsmittel. Diese Rahmenplanung wird von der Geschäftsstelle der Fakultät zu einer Rahmenplanung der Fakultät zusammengeführt und dem Präsidium vorgelegt, um das Einvernehmen herzustellen.
  2. Die Rahmenplanung wird durch die Studienkommission und den Fakultätsrat beraten und bestätigt.
  3. Begründete Einzelanträge werden nur gestellt, wenn sie von der einmal definierten und verabschiedeten Verwendungsplanung abweichen.
  4. Antragsberechtigt für begründete Einzelanträge sind die Mitglieder der Fakultät I – Bildungs- und Sozialwissenschaften. Ein Antragsformular für Maßnahmen/Einzelanträge findet sich auf der Homepage und ist dann auf dem regulären Gremienweg (Institutsrat, Studienkommission, Fakultätsrat) zu verabschieden.

Das bedeutet, dass die Verwendungsplanung pro Institut einmal in den Gremien der Fakultät (Institutsrat, Studienkommission und Fakultätsrat) verabschiedet wird und danach werden alle Maßnahmen  - ohne weitere Einzelanträge  - umgesetzt.

 Der Gremienweg wäre also wie folgt:

  • Vorbesprechung und Abstimmung in den Arbeitsgruppen (betrifft nur das Institut für Pädagogik)
  • Beschluss im Institutsrat
  • Beschluss in der Studienkommission
  • Beschluss im Fakultätsrat

Die Qualitätskontrolle bezüglich der Verwendung der Studienqualitätsmittel erfolgt durch Vorlage eines Verwendungsnachweises der Institute; hier sind Abweichungen ab einem Wert von 1.000 € von den bereits genehmigten Verwendungsplanungen darzustellen (beispielsweise wird eine Exkursion beantragt und genehmigt doch abgerechnet werden dann Gastreferenten).

Weiterhin sind evtl. gestellte Einzelanträge, die die Gremien durchlaufen haben, noch einmal im Sinne einer transparenten Gesamtschau aufzuführen.

Die aus Studienqualitätsmitteln finanzierten Maßnahmen werden laufend dokumentiert, um dem Fachministerium zum 31. März / 30. September über die Verwendung zu berichten. Anschließend erfolgt eine Veröffentlichung des Berichts auf der Homepage der Universität Oldenburg.

Für Fragen zu den einzelnen Maßnahmen wenden Sie sich bitte direkt an die Antragsteller oder an das Studiendekanat:

 

Prof. Dr. Sebastian Schnettler
Studiendekan

(Stand: 19.01.2024)  | 
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