Kontakt

Zentrum für Lehrkräftebildung
- Didaktisches Zentrum (DiZ)

Direktorium

Gremien

Team Geschäftsstelle DiZ

0441 798-3033

Oldenburger Fortbildungszentrum (OFZ)

Tel.: 0441 798-3039

Zentrumsversammlung

Zentrumsversammlung

Anmeldung zur Zentrumsversammlung am

Die Zentrumsversammlung

Die Zentrumsversammlung besteht aus allen Mitgliedern und Angehörigen des DiZ. Sie berät über alle grundsätzlichen Angelegenheiten des DiZ und kann Empfehlungen beschließen. Sie hat gegenüber den Organen und Gremien des DiZ ein umfassendes Informationsrecht in Bezug auf grundsätzliche Entscheidungen im DiZ, sofern dem keine Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Die Statusgruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (MTV) wählt in der Zentrumsversammlung die zwei MTV-Vertreter*innen für die Kommission für Lehrkräftebildung. In der Zentrumsversammlung sind alle Mitglieder des DiZ stimmberechtigt. Angehörige haben nur bei Sachanträgen ein Stimmrecht.
Das Direktorium beruft in der Regel einmal im Jahr eine Zentrumsversammlung ein und darüber hinaus, wenn dies von mindestens der Hälfte der Mitglieder für erforderlich gehalten wird. Eine Zentrumsversammlung ist auch einzuberufen, wenn Wahlen für die Statusgruppe MTV der Kommission für Lehrkräftebildung durchzuführen sind.

Mitglieder und Angehörige des Zentrums

Laut Ordnung des Zentrums sind folgende Personen Mitglied bzw. Angehörige des Zentrums:

  1. Die folgenden, an den Fakultäten beschäftigten, überwiegend in der Lehrkräftebildung tätigen Personen können in Zweitmitgliedschaft Mitglieder bzw. Angehörige des DiZ werden:
    • Professor*innen und Juniorprofessor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sowie Privatdozent*innen und außerplanmäßige Professor*innen, die nach § 9 a bzw. 35 a NHG mit der selbstständigen Vertretung ihres Fachs betraut sind,
    • sonstige in der Lehrerbildung tätige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (beinhaltet auch Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Doktorand*innen)
    • sowie Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (MTV)
      Die Fakultäten werden in regelmäßigen Abständen von der DiZ-Geschäftsstelle zur Einreichung von Vorschlagslisten aufgefordert, ergänzend erfolgt eine regelmäßige Information zur Beantragung der Mitgliedschaft an relevante Personenkreise.
  2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet die Kommission für Lehrkräftebildung per Mehrheitsbeschluss.

  3. Die Beschäftigten der Statusgruppen Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen bzw. Beschäftigte in Technik und Verwaltung des DiZ sind Mitglieder bzw. Angehörige des DiZ.

  4. Studierende der Master of Education-Studiengänge sind in Zweitmitgliedschaft Mitglieder des DiZ. Studierende aus Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengängen, die das Berufsziel Lehramt verfolgen, können auf Antrag in Zweitmitgliedschaft Mitglied des DiZ werden.
  5. Die Studiendekan*innen der in der Lehrkräftebildung tätigen Fakultäten sind qua Amt Mitglied im DiZ.
  6. Die für Forschung und Lehre in der Lehrkräftebildung zuständigen Präsidiumsmitglieder sind qua Amt Mitglieder des DiZ.
  7. Nicht überwiegend in der Lehrkräftebildung tätige Hochschullehrende und Beschäftigte, die Mitglieder der Universität Oldenburg sind, können dann in Zweitmitgliedschaft Mitglieder des DiZ werden, wenn sie einen anderweitigen Bezug zu den Zielen und Aufgaben des DiZ haben. Über die Aufnahme entscheidet die Kommission für Lehrkräftebildung per Mehrheitsbeschluss.
  8. Die Mitgliedschaft bzw. Zweitmitgliedschaft bzw. Angehörigenschaft im DiZ ist an die Mitgliedschaft bzw. Angehörigenschaft in der Universität Oldenburg gebunden.
(Stand: 19.01.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page