Musik (Master of Education (Grund- und Hauptschule))

Sie möchten Musik im Master of Education (Grund- und Hauptschule) studieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Studiengang ist zulassungsfrei.
  • Bewerbung in das 1. Semester zum Wintersemester ist möglich.
  • Bewerbungsbeginn: jederzeit
  • Bewerbungsschluss: 15. August 2013

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium erfüllt, wer

  • einen Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss in den Fächern, für die die Zulassung zum Master-Studium beantragt wird, erworben hat
  • die besondere Eignung nach § 3 Zulassungsordnung nachweist (die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote muss mindestens 2,5 betragen, ansonsten greift § 3 Abs. 3 + 4 der Zugangsordnung) und
  • eine Bescheinigung über ein erfolgreich absolviertes allgemeines Schulpraktikum nachweisen kann.

Zugangsordnung

Das Bewerbungsverfahren

Für EU und internationale StudienbewerberInnen gibt es besondere Bewerbungsverfahren.

StudienbewerberInnen mit ausländischen Hochschulabschlusszeugnissen bewerben sich über Uni-assist.

Detaillierte Informationen, Beratung und Unterstützung bei Ihrer Bewerbung erhalten Sie im International Student Office.

Bewerben Sie sich bitte deutlich vor Ende der Bewerbungsfrist! Kalkulieren Sie mindestens 8 Wochen für die Beantragung eines Visums ein.