Musik (Master of Education (Grund- und Hauptschule))

Sie möchten Musik im Master of Education (Grund- und Hauptschule) studieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium erfüllt, wer

  • einen Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss in den Fächern, für die die Zulassung zum Master-Studium beantragt wird, erworben hat
  • die besondere Eignung nach § 3 Zulassungsordnung nachweist (die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote muss mindestens 2,5 betragen, ansonsten greift § 3 Abs. 3 + 4 der Zugangsordnung) und
  • eine Bescheinigung über ein erfolgreich absolviertes allgemeines Schulpraktikum nachweisen kann.

Zugangsordnung

Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für den Studiengang erfolgt schriftlich über pdf-Formulare. Sie können sich vom 1. Juni 2013 bis 15. August 2013 bewerben.

Beim Immmatrikulationsamt stellen Sie zeitgleich den Antrag auf Zulassung und den Antrag auf Anrechnung.

Ihre Unterlagen müssen bis zum 15. August 2013 bei der Universität Oldenburg eingetroffen sein.

Eine Aufnahme ins höhere Fachsemester ist möglich, wenn die oben genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und Sie entweder den gleichen Studiengang studiert haben oder Sie anrechenbare Studienzeiten und -leistungen nachweisen können.