Zahlen und Fakten
- Dauer: 4 Semester
- Abschluss: Master of Education (Wirtschaftspädagogik)
- Sprache: Deutsch
- Besondere Zugangsvoraussetzungen
Zugangsordnung
Chemie (Master of Education (Wirtschaftspädagogik))
Im Verlauf des viersemestrigen Masterstudiums erwerben Sie insgesamt 120 Kreditpunkte (KP). Das Curriculum umfasst die Vertiefung der fachlichen und fachdidaktischen Kenntnisse in Ihrem Unterrichtsfach (45 KP) und in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (27 KP). Zusätzlich studieren Sie im Professionalisierungsbereich bildungswissenschaftliche Inhalte (12 KP) und absolvieren ein Fachpraktikum (12 KP). Sie beenden das Studium mit dem Masterabschlussmodul (21 KP) und dem Abschlusskolloquium (3 KP).
Ausrichtung und Ziele
Studienaufbau und Studieninhalte
Lehr- und Lernformen
Gründe für ein Studium
- Stark im Lehramt => rund 1/3 der Studierenden strebt einen Lehramtsabschluss an
- Stark in der Forschung => Abschlussarbeiten können in Forschungsprojekte des Forschungsschwerpunkts Lehr-Lern- und Qualifikationsforschung eingebunden werden; es besteht die Möglichkeit der Förderung von studentischen Forschungsprojekten und Promotionen durch die Anna-Magull-Stiftung
- Stark in der Betreuung => intensive Betreuung im Rahmen der Praktika und Seminaren
Berufs- und Tätigkeitsfelder
Der Studiengang bereitet auch auf Tätigkeitsfelder in Unternehmen und nichtstaatlichen Institutionen mit Schwerpunkten in der Aus- und Weiterbildung, der Personalentwicklung, dem Training und dem Personal- und Wissensmanagement vor.
Darüber hinaus bereitet der Studiengang auf eine Tätigkeit in der Berufsbildungsforschung an Universitäten, außeruniversitären Institutionen des Bundes, der Länder oder der Kommunen sowie privaten Instituten der Berufsbildungsforschung und -entwicklung vor.
Zielgruppe/Zulassungsvoraussetzung
- einen Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss in den Fächern, für die die Zulassung zum Master-Studium beantragt wird, erworben hat
- die besondere Eignung nach § 3 Zulassungsordnung nachweist (die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote muss mindestens 2,5 betragen, ansonsten greift § 3 Abs. 3 + 4 der Zugangsordnung)
- eine Bescheinigung über ein erfolgreich absolviertes allgemeines Schulpraktikum und
- den Nachweis englischer Sprachkenntnisse vorweisen kann.
Die Mindestqualifikation englischer Sprachkenntnisse ist entweder gegeben durch
- den Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein oder
- eine andere vergleichbare Prüfung mit entsprechender Punktzahl.
In Zweifelsfällen entscheidet über das Vorliegen der englischen Sprachkenntnisse der zuständige Zulassungsausschuss.
Bewerbung/Zulassungsmodalitäten
Regelfall ist die Bewerbung zum Wintersemester, eine Bewerbung zum Sommersemester ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bewerbung zum Wintersemester bis 15.8.
Bewerbung zum Sommersemester bis 15.3.








