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  • Ordnung (Status: in Bearbeitung)

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Sporteignung

Sporteignung zum Wintersemester 24/25

Für Studienplatzbewerbungen zum Wintersemester 24/25 ist vorbehaltlich der Genehmigung durch das Präsidium der Universität Oldenburg und der Genehmigung durch das Ministerium Wissenschaft und Kultur (MWK) bezüglich der Sporteignung folgende Regelung geplant: 

Die sportliche Eignung ist durch folgenden Nachweis zu erbringen:

  • Eine sportärztliche Bescheinigung in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP), deren Ausstellung zum Zeitpunkt der Einschreibung in das Fach Sportwissenschaft nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Verfahrensablauf (mit Update zur sportärztlichen Bescheinigung)

Informationen zum Verfahrensablauf (Einreichung der sportärztlichen Bescheinigung) folgen nach der Genehmigung der Ordnung.

Die Untersuchung zur Feststellung der Sporttauglichkeit kann von einem Hausarzt / einer Hausärztin vorgenommen werden, es muss kein Sportmediziner / keine Sportmedizinerin sein.

Als Hilfestellung für die Untersuchung kann Ihr Arzt / Ihre Ärztin sich nach der Leitlinie zur Vorsorgeuntersuchung im Sport richten (siehe Downloads).
Nutzen Sie bitte das unter Downloads bereitgestellte Formular „sportärztliche Bescheinigung”. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Formulars nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Auf dem Formular muss die volle Sporttauglichkeit bestätigt werden.

(Stand: 16.04.2024)  | 
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