Forschung (Stabsstelle)

Finanzierung von EU-Reisen

Hinweis: Reisen in Drittländer mit dem Ziel EU-Anträge vorzubereiten, können leider nicht von der EU gefördert werden. Bitte wenden Sie sich dafür an den DAAD.

Auch Reisen, die der Vorbereitung von Sokratesanträgen dienen, können nur über die jeweilige nationale Kontaktstelle beantragt werden. Nähere Informationen hierzu sind im EU-Hochschulbüro erhältlich.


Über das Förderprogramm

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur fördert aus Mitteln des Forschungs- und Berufungspools Reisen von Wissenschaftlern zur Vorbereitung von EU-Förderanträgen. Das Programm wird von den vier niedersächsischen EU-Hochschulbüros jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich abgewickelt.

Unter welchen Voraussetzungen können Reisekosten übernommen werden?

Es können nur Reisen zur Vorbereitung von Forschungsanträgen gefördert werden.

Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie dies mit dem bereits vollständig unterzeichneten "Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise" bei uns ein.

Die Reise muß der Vorbereitung eines konkreten EU-Projektes dienen. Dieses Projekt muss im Antrag näher bezeichnet werden.

Um möglichst vielen WissenschaftlerInnen Reisen zu ermöglichen, können nur die Kosten für eine Person und eine Reise pro EU-Vorhaben übernommen werden. Ausnahmen sind in besonders begründeten Fällen möglich.

Die Kosten für einen Flug können nur ersetzt werden, wenn eine Bahnreise nicht zumutbar ist. Für Flugreisen sind möglichst Sondertarife (z.B. Flieg und Spar-Tarif) in Anspruch zu nehmen.

Das EU-Hochschulbüro behält sich vor, u.U. nur einen Zuschuss zu den Reisekosten zu gewähren. Im Antrag ist anzugeben, ob für dieselbe Reise Mittel von anderer Seite zur Verfügung gestellt werden.

Antrag auf Übernahme der Reisekosten zur Vorbereitung von EU-Förderanträgen

 PDF-Dokument  Reisekostenantrag (pdf)
 Word-Dokument  Reisekostenantrag als Word-Dokument
 

Bitte beachten Sie außerdem:

Setzen Sie sich vor der Antragstellung mit uns in Verbindung. Die Antragsbewilligung ersetzt keine Dienstreisegenehmigung. Diese müssen Sie zusätzlich bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

Neu: Bitte lassen Sie Ihr Institut/Ihren Fachbereich nicht die Reisekosten verauslagen, indem z.B. die Flugrechnung bezahlt wird. Unsere bisherige Praxis, dem Institut die Mittel nachträglich zu erstatten, ist vom MWK beanstandet worden.
Bitte legen Sie die Reisekosten soweit wie möglich privat aus.

Wie erfolgt die Abrechnung der Reisekosten?

Zur Anweisung des Erstattungsbetrags benötigen wir

  • eine geprüfte Reisekostenrechnung mit Originalbelegen
  • das Original der Dienstreisegenehmigung
  • das Original unserer Bewilligung zur Übernahme der Reisekosten

Wichtig:

Das EU-Hochschulbüro ist dem MWK über die Verwendung der Reisemittel rechenschaftspflichtig. Für die Erfolgskontrolle wird die Information benötigt, ob die jeweilige Reise zu einem EU-Förderantrag geführt hat und ob dieser schließlich bewilligt worden ist. Das EU-Hochschulbüro ist dabei auf ihre Mitwirkung angewiesen.

Bitte teilen Sie uns daher sobald wie möglich mit, ob Sie im Anschluss an die Reise einen Förderantrag bei der EU gestellt haben und welche Proposal-Nummer dieser erhalten hat.