Forschung (Stabsstelle)

Forschungsförderung durch den EFRE

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Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist einer der Strukturfonds der Europäischen Union. Die besondere Aufgabe des EFRE ist die Schaffung von Arbeitsplätzen
und die Steigerung des Wirtschaftswachstums. Die Strukturfonds fördern im Rahmen ihrer Neuausrichtung auf die Lissabon-Strategie der Europäischen Union insbesondere Innovationen und wissensbasierte Wirtschaft. Insoweit sie an innovativen Prozessen teilnehmen wollen, können Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Berufsakademien bei der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft unterstützt werden.

In der Förderperiode 2007 bis 2013 ist die Region Lüneburg (ehemaliger Regierungsbezirk), bestehend aus elf Landkreisen, als besonders zu förderndes Zielgebiet Konvergenz ausgewiesen. Das übrige Landesgebiet, also die Regionen Braunschweig, Hannover und Weser-Ems, werden als Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) bezeichnet.

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Die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist ein wichtiges Ziel niedersächsischer Landespolitik. In den nächsten Jahren wird das Land hierbei durch Mittel der Europäischen Strukturfonds unterstützt.

Für das Programm „Innovationen und wissensbasierte Gesellschaft“, das vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur verantwortet wird, stehen bis 2013 rund 73 Millionen Euro im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit (RWB) und Beschäftigung sowie rund 81 Millionen Euro im Zielgebiet Konvergenz aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademien und Einrichtungen der Erwachsenenbildung werden bei Existenzgründungen, Entwicklung unternehmensorientierter

Weiterbildungsangebote und insbesondere Vernetzung und Forschungskooperationen mit der regionalen Wirtschaft gefördert.

 

Förderquote

  • Im Zielgebiet RWB beträgt die Förderquote max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten aus dem EFRE

  • Grundsätzlich wird die Kofinanzierung von den Einrichtungen erbracht. In einzelnen Förderlinien erfolgt sie anteilig aus Landesmitteln.

  • Insgesamt darf die Zuwendung 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten nicht überschreiten.

     

Wer oder was kann nicht gefördert werden?

  • Projekte, die aus anderen EU-Mitteln finanziert werden

  • Einzelpersonen in Bildungsmaßnahmen

  • Maßnahmen für die öffentliche Verwaltung;

Ausnahme: Projekte, die der Aktualisierung der Fähigkeit von Lehrkräften im Hinblick auf Innovation und einer wissensbasierte Wirtschaft dienen.

 

Fristen

Abgabetermine für die Anträge sind der 30. März und der 15. September eines jeden Jahres. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, spätestens jedoch zwei Monate vor dem jeweiligen Antragsstichtag wenn eine Förderung abgewogen werden soll.

 

Prozedere

  • Bevor Sie einen Antrag formulieren sollten Sie zunächst eine Projektskizze einreichen. Sie erhalten daraufhin eine erste Einschätzung und können dann einen Antrag erarbeiten.

  • Die Antragstellung / Einreichung erfolgt über die EFRE-Datenbank des MWK. Hierfür muss ein Zugang für die Datenbank beantragt werden.

  • Das Antragsverfahren wird von den Strukturfondsbeauftragten der Universität Oldenburg gesteuert. Diese unterstützen sie auch bei der Registrierung in der EFRE-Datenbank.

     

Haben Sie eine Idee für ein Projekt, sind aber nicht sicher, ob das Projekt förderwürdig wäre?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Sie sollten zunächst eine Projektskizze einreichen. Sie erhalten eine erste Einschätzung und können dann einen Antrag erarbeiten.

 

Haben Sie eine Idee für ein Projekt, benötige aber noch Unterstützung, um einen Antrag auszuarbeiten?

Zur Vorbereitung von Hauptanträgen können Sie einen Antrag auf Förderung einer Bedarfs- oder Machbarkeitsstudie (Förderlinie 2.10) stellen.

 

Einen zusammenfassenden Überblick über die einzelnen Förderlinien und die an der Universität Oldenburg derzeit aus dem EFRE geförderten Projekte gibt die Info-Broschüre Förderung von Forschungsprojekten im Spannungsfeld zwischen Hochschulen und Wirtschaft.

Das EU-Hochschulbüro der Universität Oldenburg bietet Ihnen folgende Dienstleistungen kostenfrei an:

  • Projektplanung und Projektbegleitung

  • Beratung in administrativen Fragen und Übernahme des Schriftverkehrs zwischen Geldgebern und Projektpartnern

  • Terminkoordination und Überwachung von projektrelevanten Fristen

  • Controlling des Projektbudgets

  • Erstellung der Kostennachweise und der Finanzreports

  • Abrechnung aller Projektkosten

Für die Antragstellung relevante Dokumente finden Sie auf der Homepage der Arbeitsgruppe Innovative Projekte (agip).

 

Kontakt:

Alexia Lescow

Beratung zu den Strukturfondsprogrammen (EFRE, ESF, Interreg)
(Strukturfondsbeauftragte der Universität Oldenburg)
alexia.lescow(Klammeraffe)uni-oldenburg.de

Tel. (0441) 798 – 2830