Kontakt

Institutsdirektor

Prof. Dr. Christian Schneider

Geschäftsstelle

Personen

+49 (0)441 798-3572

+49 (0)441 798-3699

Anschrift

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Fakultät V - Mathematik und Naturwissenschaften
Institut für Physik
Ammerländer Heerstr. 114-118
26129 Oldenburg

Lageplan mit Routenplaner

Impressum

Vorträge

  iCal

Bonuspunkte

Vergabe und Berücksichtigung von Bonuspunkten

Durch aktive Teilnahme an Übungen können Bonuspunkte erworben werden, die in die Modulbenotung einbezogen werden. In den fachspezifischen Anlagen zur Bachelor-Prüfungsordnung für die Physik-Studiengänge heißt es dazu:

"Für Leistungen, die in solchen Lehrveranstaltungen erbracht werden, können Bonuspunkte vergeben und in die Modulbenotung einbezogen werden (§11 Abs. 4 BPO)... Näheres regeln die Modulbeschreibungen."

Für die Bachelor-Studiengänge Physik gilt folgende Regelung:

Vergabe von Bonuspunkten

Zu Beginn eines Moduls wird von den Lehrenden verbindlich festgelegt, ob durch Teilnahme an den Übungen Bonuspunkte erworben werden können.

Erreichbare Bonuspunkte

  1. Durch die Bearbeitung von Übungsaufgaben können Bonuspunkte erworben werden. Bonuspunkte werden vergeben, wenn in den Übungsaufgaben insgesamt mehr als 50 % der maximalen Punktzahl erreicht wurden.
  2. Die Zahl der Bonuspunkte steigt entsprechend dem erreichten Prozentsatz der maximalen Punktzahl in den Übungen linear an. 50 %: null Bonuspunkte, 100 %: maximale Bonuspunktzahl.

Berücksichtigung von Bonuspunkten bei der Bewertung von Klausuren

  1. Die maximale Bonuspunktzahl beträgt 20 % der in der Klausur maximal erreichbaren Punktzahl.
  2. Eine Klausur gilt als bestanden, wenn ohne Berücksichtigung von Bonuspunkten 50 % der maximalen Punktzahl erreicht wurden.
  3. Bei einer bestandenen Klausur werden die Bonuspunkte zu der in der Klausur erworbenen Punktzahl hinzu addiert. Punkte, die über der maximal erreichbaren Punktzahl der Klausur liegen, verfallen.

Berücksichtigung von Bonuspunkten bei der Bewertung von mündlichen Prüfungen

  1. Eine mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn sie ohne Berücksichtigung von Bonuspunkten mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurde.
  2. Bonuspunkte (in Prozent der maximalen Bonuspunktzahl) führen zu folgenden Notenverbesserungen:
    ( 0 - < 25)%: keine Notenverbesserung
    (25 - < 50)%: Notenverbesserung um 0,3 bzw. 0,4
    (50 - < 85)%: Notenverbesserung um 0,6 bzw. 0,7
    (85 -  100)%: Notenverbesserung um 1,0.
    Dabei sind Noten besser als 1,0 ausgeschlossen.

 

(Stand: 19.01.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page