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Zahlen und Fakten

  • Dauer: 2 Semester
  • Abschluss: Master of Laws
  • Sprache: Englisch
  • zulassungsbeschränkt
  • Besondere Zugangsvoraussetzungen

Transnational Law - Master

Ausrichtung und Ziele

Der Masterstudiengang „Transnational Law“ (Hanse Law School) richtet sich an Studierende mit einem ersten juristischen Abschluss aus dem In- oder Ausland. Der Begriff des transnationalen Rechts erlaubt es, die Gemengelagen weltgesellschaftlicher Regulierungsverhältnisse in privater wie öffentlich-rechtlicher Hinsicht zu thematisieren und neuartige Rechtsordnungsmuster zu analysieren. Die Orientierung zum transnationalen Recht baut unmittelbar auf die aktuelle Forschungsrichtung der das Programm tragenden Universität Bremen und Carl von Ossietzky Universität Oldenburg auf. Abschluss ist der Master of Laws (LL.M.), der gemeinsam durch die Universität Bremen und die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg verliehen wird.

Studienaufbau und Studieninhalte

Studienverlaufsplan
Das Masterstudium hat eine Regelstudienzeit von zwei Fachsemestern und umfasst 60 KP. Es wird bestimmt von Pflicht- und Wahlpflichtmodulen mit jeweils 6 KP und dem Abschlussmodul, bestehend aus Masterarbeit, Begleitseminar und Kolloquium, mit insgesamt 18 KP. Die Wahl des Studienverlaufsplans ist für die genaue Ausgestaltung wesentlich:
 
  • Studienverlaufsplan A
Studienverlauf A bietet die Möglichkeit im ersten Fachsemester einen Auslandsaufenthalt an einer der mit Bremen und Oldenburg kooperierenden Universitäten zu verbringen. Dabei werden Module im Gesamtumfang von 30 KP an einer juristischen Fakultät einer ausländischen Universität belegt und später in Bremen angerechnet. Unter Umständen kann auf diese Weise auch ein zweiter Masterabschluss von der kooperierenden Universität erlangt werden. Das zweite Fachsemester findet dann in Oldenburg und Bremen statt. Dort werden zwei Wahlpflichtmodule aus dem weiten Modulangebot der beiden Universitäten belegt, die Möglichkeit zur Spezialisierung bieten, sowie das Masterabschlussmodul (Begleitseminar, Masterarbeit und Kolloquium) absolviert.
 
  • Studienverlaufsplan B
Studienverlauf B sieht kein Auslandssemester vor und ist inhaltlich stärker auf das Phänomen der Transnationalisierung des Rechts fokussiert. Im ersten Fachsemester werden in Bremen die beiden Pflichtmodule "Methoden transnationaler Rechtswissenschaft" und "Transnationales Recht I" belegt, während in Oldenburg das Modul "Transnationales Recht II" verpflichtend belegt wird. Zusätzlich werden mindestens zwei Wahlpflichtmodule aus dem Modulangebot der Universitäten Oldenburg und Bremen belegt. Im zweiten Semester sind weitere zwei (oder weniger, sofern im ersten Fachsemester mehr als zwei belegt wurden) Wahlpflichtmodule sowie das Masterabschlussmodul (Begleitseminar, Masterarbeit, Kolloquium) zu belegen. Es ist zu beachten, dass für die Zulassung zur Masterarbeit ein mindestens fünfmonatiger Auslandsaufenthalt durch ein Studium an einer Hochschule außerhalb Deutschlands nachzuweisen ist; damit ist für Bewerber ohne eine solche vorherige Auslandserfahrung ohne automatische Verlängerung der Regelstudienzeit nur der Studienverlaufsplan A möglich.

Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer
Im Studienverlaufsplan A können zwei Wahlpflichtmodule à 6 KP belegt werden. Im Studienverlaufsplan B können vier Wahlpflichtmodule à 6 KP belegt werden. Die in Bremen in Wahlpflichtmodulen anrechenbaren Kurse werden im Online Veranstaltungsverzeichnis der Universität Bremen nach folgenden thematischen Überschriften gegliedert, so dass es für den Studierenden einfacher ist, sich einen Schwerpunkt zu bilden, ohne, dass diese Einteilung verpflichtend eingehalten werden muss:
  • Arbeits- und Sozialrecht im transnationalen Kontext
  • Informations- und Gesundheitsrecht in seiner transnationalen Dimension
  • Transnationalisierung des Wirtschaftsrechts
  • Transnationalisierung des Öffentlichen Rechts
  • Transnationalisierung des Privatrechts
  • Transnationalisierung des Straf- und Sicherheitsrechts

Lehr- und Lernformen

Im ersten Fachsemester des Studienverlaufsplans A finden die Veranstaltungen im Ausland in je nach Wahl unterschiedlichen Formen und Gruppengrößen statt. Im ersten und zweiten Fachsemester des Studienverlaufsplans B und im zweiten Fachsemester des Studienverlaufsplans A finden die Veranstaltungen in Bremen und Oldenburg in den Pflichtmodulen in der Regel in vorlesungsform statt. In Wahlpflichtmodulen finden die Veranstaltungen in vorlesungs- oder seminarform, jedoch häufiger in seminarform und oft auch an Blockterminen statt. Einige der Veranstaltungen finden in englischer Sprache statt, die übrigen in deutscher Sprache. Die Gruppengröße bietet mit 10 bis 35 Studierenden pro Veranstaltung ein angenehmes Lernklima.

Gründe für ein Studium

Moderne Gesellschaften werden zunehmend von sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen geprägt, die die traditionellen Grenzen der Nationalstaaten überschreiten. Märkte sind über ihre nationalen Regulierungssysteme und die internationale Politikkoordination hinausgewachsen. Transnationale Unternehmen und grenzüberschreitend tätige Organisationen und Netzwerke interagieren auf neue Arten und setzen neue Governance-Standards. Transnationale Migration, Mobilität und Fortschritte in der Informations- und Kommunikationstechnik verändern das Denken und den öffentlichen Diskurs. Ansteckungseffekte von Finanzkrisen, der Klimawandel und andere wesentliche Entwicklungen legen die Interdependenzen moderner Gesellschaften durch unkoordinierte transnationale Aktivitäten offen, die neue institutionelle Antworten erfordern. Dieses Masterprogramm beschäftigt sich mit diesem, unter dem Begriff der Transnationalisierung bekannten, Phänomen und dessen Auswirkung auf die Entwicklung des Rechts.

Sprachkenntnisse

Deutsche Sprachkenntnisse sind für die Zulassung nicht notwendig. 

Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen Studierende mit der Bewerbung ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen:

Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
  • Sprachtest auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder
  • wenn die Muttersprache Englisch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde

Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Das Masterprogramm schließt immer mit dem Master of Laws (LL.M.) „Transnational Law“ (Hanse Law School) ab, der gemeinsam von der Universität Bremen und der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg verliehen wird. Dieser akkreditierte Abschluss stellt eine wertvolle Ergänzung zum bereits erworbenen Abschluss aus dem Vorstudium dar. Unsere Absolventen sind u.a. als Rechtsberater in Unternehmen oder als Referenten in Unternehmen, Verbänden oder Behörden tätig. Weitere Berufsmöglichkeiten ergeben sich als Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit oder ohne Promotion an Hochschulen, in Behörden oder Kanzleien.

Informieren Sie sich weiter über das Berufsfeld Wirtschafts- und Rechtswissenschaften

Zugangsvoraussetzungen

Gemeinsamer Studiengang der Universität Oldenburg und der Universität Bremen - Bewerbung und Einschreibung an der Universität Bremen

Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang sind:
  1. ein erster Hochschulabschluss in einem juristischem Studium oder einem Studiengang, der keine wesentlichen Unterschiede in Inhalt, Umfang oder Anforderungen zu jenem erkennen lässt, mit Studienleistungen im Umfang von mind. 240 Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder äquivalente Leistungen;
  2. Englischkenntnisse, die mindestens dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Der Nachweis ist entbehrlich, wenn Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung in englischer Sprache erworben oder Prüfungsleistungen im Rahmen von Modulen des ersten Hochschulstudiums in englischer Sprache erbracht haben;
  3. ein Motivationsschreiben (max. 2000 Wörter), das Ihr besonderes Interesse am Studiengang Transnational Law (Hanse Law School) begründet.

Bewerbung/Zulassungsmodalitäten

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Eine Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich.
Bewerbungsschluss zum Wintersemester ist jeweils der 30.04.
Die Bewerbung erfolgt online.

Internationale und EU-BewerberInnen bewerben sich für einen Studienplatz an der Hanse Law School über uni-assist e.V.
(Stand: 28.03.2024)  | 
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