Kontakt

Geschäftsstelle

Willke, Ines

+49 (0)441 798-2987

+49 (0)441 798-4016

A10  0-009  

Überäume

Jede/r Studierende und Lehrende des Instituts für Musik kann die Überäume im 1. OG des Traktes A9 nutzen. Andere Personen haben i.d.R. keinen Zutritt zu den Räumen. Gäste dürfen nicht mitgebracht werden. In den Flur gelangt man mit einem Chip, der in der auf schriftlichen Antrag erhältlich ist. Der Chip bleibt  bis zur Exmatrikulation gültig. Der Nutzer/die Nutzerin haftet für eventuelle Folgen, die sich aus dem Missbrauch des Chips ergeben. Bei Verlust des Chips ist die umgehend zu benachrichtigen.

Ausgabe der Tür-Chips für die Überäume in A10 0-011
Karola Gebauer

Die Chips werden während der Bürozeiten ausgegeben: Bitte kontaktieren Sie Karola Gebauer per Mail unter

Zur Behandlung der Musikräume, Geräte und Instrumente:

  • Die Fenster müssen in den Überäumen geschlossen bleiben.
  • Es besteht Rauchverbot.
  • Die Geräte und Instrumente müssen sachkundig und pfleglich behandelt werden.
  • Der Zugang zu den Überäumen ist mit einem elektronischen Türschließsystem gesichert. Die Tür darf nicht blockiert werden, da ansonsten ein Alarm ausgelöst wird.

Sonntags üben?

Das Üben am Wochenende ist möglich. Dafür können Studierende, die  im Besitz eines
roten Türchips sind, einen weiteren Türchip beim Pförtner im Mensafoyer zum Öffnen
der Universitäts-Eingangstüren erhalten.
Für die Aushändigung des Chips ist also ein eigener roter Türchip sowie ein Personal-
ausweis nötig.

Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass die Fenster wegen der Anwohner ge-
schlossen bleiben!

 

(Stand: 19.01.2024)  | 
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