Kontakt Familienservice

Claudia Batisweiler

Neele Henkenberens 

A14 0-039 und 0-040 Hörsaalzentrum
W02B 02-299 Campus Wechloy

Beratung:
Beratungstermine (Telefon, Video und Präsenz) nach Vereinbarung.
Kontakt:

Alleinerziehende

Informationen für Alleinerziehende

Alleinerziehende Eltern stehen vor besonderen Herausforderungen, die Aufgaben und Anforderungen in Studium/Beruf mit ihrer familiären Verantwortung zu bewältigen, da sie diese nicht mit einem Partner oder einer Partnerin teilen können. Sie sind daher in größerem Maße auf ein soziales Netzwerk und die Unterstützung durch eine gute Infrastruktur vor Ort angewiesen.

Beratung & Vernetzung

Beratung beim Familienservice

Weitere Beratungsmöglichkeiten & Tipps

Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Niedersachsen
Die Internetseite und die Broschüre bietet umfangreiche Informationen für Alleinerziehende.
Die Broschüre Alleinerziehend – Tipps und Information finden Sie hier oder im Büro des Familienservices zum Mintnehmen.
Die Broschüre „Trennung – was nun?“ und in englisch „Guide for one-parent families“ finden Sie hier.

Alleinerziehend- Familienwegweiser vom BMFSFJ

Sozialberatung des Studentenwerks
In der Sozialberatung des Studentenwerks erhalten Sie als Studierende mit Kind eine individuelle Beratung zur Finanzierung ihrer Lebenssituation als alleinerziehendes Elternteil. Themenbereiche sind z.B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld, ALG 2 und Mehrbedarfe, etc..

Finanzierungsberatung des Studentenwerks Oldenburg
Information und individuelle Beratung zu den Themen Studienkredit der KfW, Bildungskredit, Stipendien, Studienkredite der Geldinstitute sowie Nothilfedarlehen.

AStA – Sozialberatung
Information und Beratung zu finanziellen Hilfen vom AStA , wie Kinderbetreuungszuschuss, Semesterticketrückerstattung, zinsloses Darlehen sowie weiteren Angeboten der AStA-Gruppe „Studieren mit Kind“.

Kompass für Alleinerziehende – Stadt Oldenburg
Die Broschüre bietet Informationen für Alleinerziehende der Stadt Oldenburg an. Hilfreiche Adressen und Ansprechpartner zu unterschiedlichen Themen werden aufgeführt. Der Bearbeitungsstand der Broschüre ist leider schon älter, somit sind einige Informationen eventuell nicht mehr aktuell.

Offenes Café für Alleinerziehende - FaZO
Das Familienzentrum Osternburg bietet viele Angebote für Familien an, darunter auch das „Offene Café für Alleinerziehende“ mit Kindern.

Café mit Kinderwagen - EFB
richtet sich an sehr junge Mütter und Schwangere bis zu 23 Jahren und findet in den Räumlichkeiten der ev. Familien-Bildungsstätte statt. Eine erfahrene Kinderkrankenschwester leitet die Gruppe und lädt die Frauen zum Austausch und Planung von Aktivitäten ein. 

Väter-Kinder- Treff- EFB
Der Väter-Kinder-Treff  der ev. Familienbildungsstätte bietet Vätern an jedem Samstag im Jahr (auch in den Ferien), die Möglichkeit mit ihren Kindern eine gute Zeit zu verbringen. Es gibt die Möglichkeit gemeinsam zu frühstücken, zu toben, zu spielen, zu basteln, etc.. Das Angebot findet in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Oldenburg statt.

Väterstammtisch
Beim Väterstammtisch der EFB geht es inhaltlich um Job, Gesundheit, Kinder und Familie und auch mal um Fußball und findet zweimal im Monat statt. 

Mütterzentrum Oldenburg
Das Mütterzentrum Oldenburg im Stadtteil Eversten veranstaltet z.B. Frühstücksangebote mit Kinderbetreuung, Ausflüge und mehr.

Männer -Atlas Oldenburg
Geschlechterbewußte Angebote für Männer in (fast) allen Lebenslagen. 

Betreuung & Organisation

Kinderbetreuung

In manchen Einrichtungen erhalten alleinerziehende Eltern bevorzugt den Zuschlag bei der Vergabe von Plätzen zur Kinderbetreuung. Auskunft hierüber gibt es bei den jeweiligen Einrichtungen und ihren Trägern.
Weitere Infos zu regulären und ergänzenden Angeboten der Kinderbetreuung ( z.B. Krippen/ Kindergärten, Ferienbetreuung, usw.) finden Sie auf unserer Webseite:

Familienleben auf dem Campus

Wenn das Kind krank ist

Alleinerziehende Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind, haben pro Kind bis zu 20 Tage Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld. Sind mehrere Kinder vorhanden, ist der Gesamtanspruch bei Alleinerziehenden auf 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Haushaltshilfe - bei schwerer Krankheit oder Schwangerschaft/Entbindung

Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit nach § 38 SGB V
Erkranken Sie als alleinerziehendes Elternteil schwer und können deswegen den Haushalt nicht weiterführen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Bei einem behinderten Kind ist die Altersgrenze aufgehoben.

Eine Haushaltshilfe kann nach §38 SGB V nicht nur bei schwerer Krankheit sondern auch bei Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorgeleistung, Kur –und Rehabilitationsmaßnahmen beantragt werden. Kassenabhängig besteht die Möglichkeit, dass in weiteren Fällen eine Haushaltshilfe gewährt wird. Letzteres obliegt den Krankenkassen selbst und sollte dort nachgefragt werden.

Kosten: Bei einer Haushaltshilfe nach §38 SGB V zahlt Ihre Krankenkasse den Großteil der Kosten. Sie müssen jedoch eine tägliche Zuzahlung von mindestens fünf und maximal zehn Euro leisten.

Genauere Auskünfte erteilt die Krankenkasse.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung nach § 24h SGB V
Bei Beschwerden in der Schwangerschaft, die über das übliche Maß hinausgehen, kann eine Haushaltshilfe gewährt werden. Voraussetzung ist, dass weder Sie noch eine andere Person, die im Haushalt lebt den Haushalt weiterführen kann. Die Dauer der Leistungserbringung unterliegt in der Schwangerschaft keiner zeitlichen Beschränkung. Die Leistung wird solange erbracht, wie sie vom Arzt oder der Hebamme für notwendig angesehen wird. Nach der Entbindung wird eine Haushaltshilfe nur für den Entbindungstag und maximal 6 weitere Tage bewilligt.

Kosten: Es muss keine Zuzahlung bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft und Entbindung geleistet werden und ist kostenlos.

Genauere Auskünfte erteilt die Krankenkasse.

Finanzierung

Finanzierung

Die alleinige Finanzierung der Lebenssituation stellt viele Alleinerziehende oftmals vor einer großen Aufgabe, die als schwierig und herausfordernd erlebt wird. Deswegen ist es wichtig, staatliche Leistungen zu kennen und diese zu nutzen. Im Folgenden werden einzelne Leistungen mit dem Blick auf Alleinerziehende kurz dargestellt. Allgemeine Informationen zu Finanzierung und Leistungen finden Sie auf den Seiten Infos für Beschäftigte mit Kindern, Wissenschaftliche Qualifizierung und Familie und Studieren mit Kind.

Im Familienservice bieten wir Ihnen gerne eine erste allgemeine Beratung zum Thema an und vermitteln bei Bedarf weiterführende Ansprechpartner*innen. Neben dem Thema der Finanzierung besteht in unserer Beratung auch die Möglichkeit weitere Themengebiete von Alleinerziehenden, z.B. weitere Entlastungsmöglichkeiten zu besprechen.

Um Ihre Finanzierungssituation als Student*in mit Kind zu besprechen, empfehlen wir außerdem die Sozialberatung des Studentenwerks in Anspruch zu nehmen.

Unterhalt & Unterhaltsvorschuss

Kinder haben in der Regel Anspruch auf Unterhalt, wenn sich die Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Die Höhe des Unterhalts hängt von mehreren Umständen ab, wie den Bedarfen des Kindes und das Einkommen der Person, die den Unterhalt zahlen muss. Weitere Informationen zum Unterhalt finden Sie hier.

Der Unterhaltsanspruch, der in Form einer vollstreckbaren Urkunde festgeschrieben werden sollte, kann beim Amt für Jugend und Familie oder bei einem Notar beurkundet werden. Die Erstellung der Urkunde erfolgt beim Jugendamt kostenlos und ist sehr zu empfehlen!

Sollte das zahlungspflichtige Elternteil kein Unterhalt oder einen zu geringen Betrag bezahlen, kann unter Umständen Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Mehr Infos finden Sie hier.
Im Rahmen einer Beistandschaft kann der Unterhaltsanspruch vom Jugendamt durchgesetzt werden. Informationen und Beratung bietet Ihnen das zuständige Jugendamt am Wohnort. Für Oldenburg finden Sie mehr Informationen hier.

Weitere Informationen zu Unterhalt/Unterhaltsvorschuss für studentischen Eltern finden Sie hier.

Elterngeld & Elternzeit

Grundsätzlich gelten für Alleinerziehende die gleichen Regelungen wie für Elternpaare. Jedoch können Alleinerziehende auch die zusätzlichen Partnermonate und den Partnerschaftsbonus erhalten.

Alleinerziehend & Partnermonate
Ja, auch wenn Sie alleinerziehend sind, können zwei zusätzliche Partnermonate, d.h.  zwei Monate in Form von Basiselterngeld oder 4 Monate in Form von ElterngeldPlus beantragt werden.
Voraussetzungen sind, dass

  • für den alleinerziehenden Elternteil die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach §24 b Abs. 1 und 2 EstG vorliegen (Entlastungsbeitrag beim Finanzamt beantragen) und
  • das andere Elternteil weder mit Ihnen noch mit dem Kind in einer Wohnung leben. Das Kind darf zeitweise auch beim anderen Elternteil leben, aber zu 70 Prozent sollte es beim alleinerziehenden Elternteil leben.

Alleinerziehend & Partnerschaftsbonus
Alleinerziehende können auch den Partnerschaftsbonus, d.h. 4 Monate zusätzlich ElterngeldPlus beantragen. Hierfür müssen Sie vier Monate durchschnittlich mindestens 24 und maximal 32 Stunden arbeiten. Die Elterngeldstellen verlangen meistens einen Nachweis vom Arbeitgeber oder eine Aufstellung der Stunden bei selbständiger Arbeit.
Mehr Informationen zu Elterngeld & Elternzeit finden Sie auf den Seiten Infos Beschäftigte mit Kind, Wissenschaftliche Qualifizierung mit Familie oder Studieren mit Kind. Eine erste allgemeine Beratung können Sie beim Familienservice in Anspruch nehmen.

Eine Kostenlose und rechtsverbindliche Beratung bietet Ihnen außerdem die Elterngeldstelle am jeweiligen Wohnort an.

Kindergeld & Kinderzuschlag

Kindergeld
Leben die Eltern getrennt, wird das Kindergeld in voller Höhe an das Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Wenn Sie als Beschäftigter oder Beschäftigte der Universität Oldenburg Kindergeld beantragen möchten, beachten Sie bitte die Informationen zum Kindergeld auf der Seite „Infos für Beschäftigte“ unter dem Reiter Kindergeld.
Studierende mit Kind finden weitere Informationen auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit. Weitere Infos hier.

Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag zum Kindergeld für Familien mit kleinem Einkommen. Der Kinderzuschlag wird nicht automatisch gewährt, sondern kann bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Kinderzuschlag beträgt seit 1. Januar 2023 pro Kind bis zu 250 Euro im Monat, abhängig von der Situation Ihrer Familie. Darin ist der Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro je Kind enthalten.Wenn Sie den KiZ erhalten, müssen Sie ab dem 1. August keine Kita-Gebühren mehr zahlen und haben außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihr Kind. Weitere Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie hier.

Bevor Sie den Antrag auf Kinderzuschlag einreichen, empfehlen wir Student*innen die Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburgs in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.

Beschäftigte sowie Studierende stellen den Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Für weitere Informationen schauen Sie bitte hier.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wenn Sie als Familie den KiZ, oder Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten, haben Sie Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Mit dem sogenannten „Bildungspaket“ stehen ab dem 01. Januar 2021 folgende Leistungen zur Verfügung:

  1. 154,50€ pro Schuljahr für das Schulbedarfspaket (Ranzen, Stifte, Hefte, etc.)
  2. 15,00€ monatlich für kulturellen und soziale Aktivitäten (z.B. Aktivität im Verein, Musikschule, etc.).
  3. Kosten für Schul- oder Kitaausflüge (auch mehrtägig) werden voll erstattet.
  4. Die ÖPNV-Fahrkarte für Schüler*innen ist kostenlos.
  5. Das Mittagessen in Kita, Tagespflege, Hort oder Schule ist kostenlos.
  6. Die Lernförderung wird auch für Schüler*innen erstattet, die nicht versetzungsgefährdet sind.

Die Antragsstellung erfolgt in der Regel bei der zuständigen kommunalen Stelle oder den Jobcentern.
Detaillierte Informationen über Leistungen und Anlaufstellen finden Sie hier.

Studierende mit Kind können sich hierzu bei der Sozialberatung des Studentenwerks kostenlos beraten lassen. Mehr Infos finden Sie hier.

Finanzierung während der Schwangerschaft

Mutterschaftsgeld
Hier gibt es keine Unterschiede aufgrund des Status „Alleinerziehend“. Sie sollten es aber nicht vergessen zu beantragen.
Für Beschäftigte der Universität Oldenburg erfolgt dies durch Vorlage einer Kopie des Mutterschaftspasses beim Personaldezernat. Weitere Infos finden Sie hier.
Studentinnen können Mutterschaftsgeld erhalten, wenn Sie neben Ihrem Studium in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder das Beschäftigungsverhältnis unter der Beachtung der besonderen Kündigungsschutzregeln des Mutterschutzgesetzes aufgelöst wurde. Hierzu zählt auch eine geringfügige Beschäftigung. In welcher Höhe, Dauer und von wem (Krankenkasse oder Bundesversicherungsamt) das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Weitere Infos finden Sie hier.

Mehrbedarfe und weitere Einmalzahlungen während der Schwangerschaft - SGB II
Unter Umständen können Sie als Studentin ab der 13 SSW einen Mehrbedarf für Schwangerschaft nach § 21 Abs. 2 SGB II geltend machen.  Der Mehrbedarf wird monatlich fortlaufend gezahlt und beträgt 17 Prozent der Regelleistung.

Einmalzahlungen können Sie eventuell erhalten, wenn Sie zusätzliche Bedarfe nach § 21 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II geltend machen, für:

  • Umstandsbekleidung,
  • Erstlingsausstattung,
  • Sonderantrag auf Wickelkommode/ Kleiderschrank und Kinderwagen

Voraussetzung: Grundsätzlich gilt Bezug von ALG II oder Sie sind Schüler*in/ Student*in (einkommensabhängig!). Weitere Infos finden Sie hier.
Antragsstellung: Beim Jobcenter
Empfehlung: Bevor Sie den Antrag stellen, nehmen Sie bitte die Sozialberatung des Studentenwerks in Anspruch! 

Bundesstiftung Mutter und Kind – Babyerstausstattung
Außerdem können Sie bei geringen finanziellen Mitteln einen Antrag für eine Babyerstausstattung durch die Bundesstiftung Mutter und Kind stellen. Wichtig: Das Geld für eine Babyerstausstattung können Sie nur erhalten, wenn Sie den Antrag während der Schwangerschaft stellen. Der beste Zeitpunkt zur Antragsstellung ist ab der 15 SSW bei den Schwangerschaftsberatungsstellen.

Alle wichtigen Infos zu den Voraussetzungen und der Antragsstellung finden Sie im Merkblatt. Dieses finden Sie hier.

Stiftung Familie in Not – finanzielle Mittel
Weiter können finanzielle Mittel bei der Stiftung Familie in Not beantragt werden. Mehr Informationen finden Sie hier und hier. 

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten & -tipps

AStA: Informieren Sie sich beim AStA über eine mögliche Rückerstattung des Semestertickets, Kinderbetreuungszuschuss, oder zinslosem Darlehen. Weitere Infos hier.

Stipendien: Zur Stipendiensuche schauen Sie bitte hier und hier.

Zuschuss zum Familienurlaub: Beantragen Sie einen finanziellen Zuschuss zu Ihrem Urlaub mit Familie. Weitere Infos finden Sie auf der Seite Alleinerziehende unter dem Reiter Familie & Erholung oder fragen Sie den Familienservice direkt.

Mehrbedarf für Alleinerziehende nach SGB II : Dieser kann unter gewissen Umständen beantragt werden. Lassen Sie sich hierzu bei der Sozialberatung des Studentenwerks beraten.

Broschüre: Oldenburg für wenig Geld. Mehr Infos hier.

Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende : Schauen Sie hier zum Thema Entlastungsbetrag und Kinderfreibetrag.

Aktuelles

stud.IP Community-Forum „Familienservice” : Hier erhalten Sie aktuelle Infos und Veranstaltungstipps aus der Region für Eltern und werdende Eltern. Um der Gruppe beizutreten, klicken Sie bitte hier

Ferienbetreuung Ostern
27.03.23 – 06.04.23
Weitere Informationen
Zur Anmeldung

Babysitter oder Hausaufgabenhilfe gesucht?
Die Betreuungsbörse des Familienservices hilft weiter.
Weitere Informationen
Zur Anmeldung

Finanzielle Unterstützung für Studierende durch den Nothilfefond und der Studienstarthilfe des Studentenwerks Oldenburg.
Die Antragsstellung und Beratung erfolgt beim Studentenwerk Oldenburg.

Familie & Erholung

Finanzieller Zuschuss zum Familienurlaub

Zuschuss zum Familienurlaub
Für Familien mit geringem Einkommen oder gar keinem Einkommen ist die Realisierung eines Urlaubes mit der gesamten Familie oftmals mit einer hohen finanziellen Hürde verbunden. Um diese Hürde zu verringern und einen Urlaub zu realisieren, bietet das Land Niedersachen für Familien mit geringem Einkommen einen finanziellen Zuschuss zum Urlaub an.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gefördert werden Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen in Deutschland von Familien und Einelternfamilien

  • mit mindestens einem Kind, für das diese Kindergeld beziehen,
  • die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben,
  • die Sozialleistungen erhalten (ALG II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld,            Kinderzuschlag)
    oder
  • deren Familienjahreseinkommen des vorvergangenen Jahres unterhalb der maßgebenden Jahreseinkommenshöchstgrenze liegt.

Gefördert werden können auch leibliche Kinder, für die kein Kindergeld bezogen wird. In begründeten Ausnahmefällen können auch Großeltern in die Förderung einbezogen werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Zuwendung beträgt je Übernachtung bis zu:

  • 10,00 € für jede Lebenspartnerin/ jeden Lebenspartner
  • 15,00 € für jedes Kind

Zuschläge

  • 5,00 € zusätzlich für Einelternfamilien
  • 10,00 € zusätzlich für Familienangehörige mit Behinderung

Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Sie würden gerne mehr erfahren? Dann kontaktieren Sie uns und wir geben Ihnen weitere Auskünfte (z.B. zu Einkommensgrenzen, Antragsstellung und -abgabe, geeignete Unterkünfte, etc.) im persönlichen Gespräch.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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