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Praktika

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Ziele

Praktika haben die Funktion, Berufsfelder mit ihren spezifischen Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten kennenzulernen. Studierende erhalten während des Studiums die Gelegenheit, die eigene Berufsmotivation und die Wahl ihrer Studienfächer zu überprüfen. Darüber hinaus bieten die Erfahrungen im Praktikum häufig einen Anlass, um über die weitere Gestaltung des Studiums bzw. über weitere berufliche Perspektiven nachzudenken.

Deshalb absolvieren Sie Im Laufe Ihres Studiums mehrere Praktika, die sich – je nach Berufsziel – im Zuschnitt unterscheiden.

Zu den Schulpraktika finden Sie alle notwendigen Informationen auf den Seiten des Didaktischen Zentrums (diz). Auf dieser Seite sind alle Informationen zu den vom Fach Geschichte im B.A.-Studiengang angebotenen Praxismodulen zusammengestellt, nämlich zum:

  • Orientierungspraktikum (außerhalb der Schule) für alle Studierenden (plus Begleitveranstaltung):
    prx 101 | Orientierungspraktikum für schulisch und außerschulisch Studierende à 6 KP
  • Berufsfeldpraktikum für Studierende mit außerschulischem Berufsziel (plus Begleitveranstaltung):
    prx 107 | Berufsfeldbezogenes Praktikum für außerschulisch Studierende à 9 KP oder
    prx 108 | Berufsfeldbezogenes Praktikum für außerschulisch Studierende à 15 KP

Ein Praktikum suchen & finden

Die Ausführungsbestimmung im Fach Geschichte sieht vor, dass alle außerschulischen Praktika in geschichtskulturellen Tätigkeitsfeldern absolviert werden müssen. Darunter fallen beispielsweise Museen, Archive, Denkmalpflege, Journalismus und öffentliche Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Kulturmanagement, aber auch Bibliotheken, Geschichtsvereine und Geschichtswerkstätten, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, politische Institutionen, Forschungsinstitute, Universitäten und Recherchefirmen.

Es wird erwartet, dass sich die Studierenden ihren Praktikumsplatz eigenständig suchen. Die Zahl der (potentiellen) Praktikumsgeber ist groß. Im Vorfeld sollten Sie sorgfältig überlegen, welche Bereiche eines Arbeitsfeldes Sie kennenlernen und/oder welche Kompetenzen Sie für den späteren Berufseinstieg erwerben wollen. Selbstverständlich bestimmen auch individuelle Lebensumstände die Entscheidungsfindung.

Bevor Sie sich schriftlich bewerben, sollten Sie sich ausführlich über die Institution Ihrer Wahl informieren und z. B. telefonisch abklären, ob und in welcher Form Praktikant*innen aufgenommen werden. Je früher Sie sich bewerben, desto höher sind u. U. die Chancen auf eine Zusage. Grundsätzlich können Praktika in ganz Deutschland, aber auch im Ausland absolviert werden. Auch wenn ein Praktikum am Studien- und/oder Heimatort logistisch komfortabel sein mag, bedenken Sie bei Ihrer Wahl vor allem inhaltliche Kriterien und nutzen Sie die Chance, Ihren Horizont zu erweitern.

Zeitlicher Rahmen

Im Fach Geschichte haben Sie die Möglichkeit, das Orientierungspraktikum (i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 2. Semester) wie auch das Berufsfeldpraktikum (i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 4. Semester) zu absolvieren.

Die Dauer der einzelnen Praktikumsvarianten ist dem Schaubild auf der folgenden Seite zu entnehmen. Jedes Praxismodul besteht aus dem Praktikum selbst und einer Begleitveranstaltung. Beim Orientierungspraktikum können zehn Stunden für die Praktikumsplatzsuche veranschlagt werden.

Studierende, die schon zu Beginn ihres BA-Studiums sicher sind, dass sie einen außerschulischen Abschluss erwerben wollen, haben die Option, statt der Kombination aus Orientierungs- und Berufsfeldpraktikum nur ein Berufsfeldpraktikum von zwölf Wochen zu absolvieren (siehe Variante III). Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden reduziert sich die Praktikumsdauer auf neun Wochen.

Die in der Allgemeinen Praktikumsordnung angebotene Variante IV ist im Fach Geschichte nicht möglich bzw. identisch mit der Variante II.

Begleitveranstaltung

Zu Beginn des Sommersemesters wird eine Informationsveranstaltung zu den Praxismodulen im Fach Geschichte angeboten (Terminankündigung über Stud.IP). Die Begleitveranstaltungen finden als zweiteilige Blockveranstaltungen statt. Der erste Block (im Sommersemester) dient der allgemeinen Vorbereitung auf das Praktikum, der zweite Block (im Wintersemester) der Nachbereitung und Reflexion. Die Begleitveranstaltungen im Fach Geschichte sind inhaltlich mit dem Basismodul ges 171 (Geschichte als Beruf) verzahnt. Sie bieten die Gelegenheit, Schlüsselqualifikationen historischer Vermittlungsprozesse, die in der gleichnamigen Übung erlernt werden, anzuwenden und zu vertiefen.

Die Anmeldung zu den Begleitveranstaltungen erfolgt über Stud.IP. Sollten Sie im Zuge Ihrer Praktikumsplatzsuche die Fachrichtung ändern und in die Begleitveranstaltung Ihres Zweitfaches wechseln, tragen Sie sich bitte wieder aus der Veranstaltung aus, da die Zahl der angemeldeten Teilnehmer*innen eine wichtige Planungsgrundlage für die Veranstaltung ist. Die Veranstaltung finden Sie unter dem Titel „Begleitveranstaltung Orientierungspraktikum Geschichte“ bzw. „Begleitveranstaltung Berufsfeldpraktikum Geschichte“.

Prüfungsleistung

Die Prüfungsleistung ist in allen Praxismodulen ein Praktikumsbericht. Der Bericht umfasst die schriftliche Dokumentation der Tätigkeiten im Praktikum, eine kritische Reflexion der gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen und bildet zudem die Grundlage für einen multimedial gestützten Vortrag, der im Rahmen der Nachbereitungsveranstaltung zu halten ist.

Die Prüfungsleistung im Orientierungspraktikum wird nicht benotet. Beim Berufsfeldpraktikum werden der Praktikumsbericht sowie der Vortrag und die Präsentation benotet. Weitere Details zur Prüfungsleistung folgen in der Vorbereitungsveranstaltung.

Anerkennung anderer Tätigkeiten auf die Praxiszeit

1. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem beliebigen staatlichen Ausbildungsberuf kann das Orientierungspraktikum vollständig ersetzen. In diesem Fall erfolgt die Anerkennung über das Akademische Prüfungsamt, d. h. Sie wenden sich direkt an die dortigen Mitarbeiter*innen.

2. Das Orientierungspraktikum kann in Teilen anerkannt werden, wenn einer der folgenden Punkte nachgewiesen werden kann:

  • eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit oder ein dreimonatiges Ganztagespraktikum in geschichtskulturellen Tätigkeitsfeldern, z. B. im Rahmen der Mitarbeit bei einer archäologischen Grabung oder während eines Praktikums im Museum
  • eine mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeit in geschichtskulturellen Tätigkeitsfeldern, z. B. im Rahmen einer regelmäßigen Mitarbeit in einer Geschichtswerkstatt [Die Leitung einer Jugendgruppe (z.B. im Sportverein) oder die Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr kann im Fach Geschichte nicht anerkannt werden.]
  • ein erfolgreich absolvierter Freiwilligendienst in kulturellen Tätigkeitsfeldern, z. B. im Rahmen eines FSJ Kultur [Ein FSJ in der Pflege kann im Fach Geschichte nicht anerkannt werden.]

3. Das Berufsfeldpraktikum kann in Teilen anerkannt werden, wenn einer der folgenden Punkte nachgewiesen werden kann:

  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem fachlich einschlägigen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, z. B. im Bereich Bibliothekswesen
  • eine mindestens viermonatige Vollzeittätigkeit oder ein mindestens viermonatiges Ganztagspraktikum in geschichtskulturellen Tätigkeitsfeldern
  • eine ehrenamtliche Tätigkeit in geschichtskulturellen Tätigkeitsfeldern im Umfang von mindestens 400 Stunden [Hierunter würde auch ein erfolgreich absolvierter Freiwilligendienst in einem kulturellen Tätigkeitsfeld fallen.]

4. Die Teilanerkennung (siehe Punkt 2 und 3) betrifft die Praxiszeit und erfolgt durch die Modulbeauftragte. In beiden Fällen muss die Begleitveranstaltung besucht und ein Praktikumsbericht aus aktueller Perspektive geschrieben werden.

Weitere Informationen

  • Informationen des Didaktischen Zentrums (diz) zu den Schulpraktika
  • Ausführungsbestimmungen für Praxismodule im Fach Geschichte im fachspezifischen Teil der Prüfungsordnung (s. hier, unter „fachspezifischer Teil”)
  • Allgemeine Regelungen für den Professionalisierungsbereich inkl. der Praxismodule in der Prüfungsordnung (s. hier unter „PB ausserschulisch”)
(Stand: 19.01.2024)  | 
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