Wichtige Informationen

Erklärungspflicht Hausarbeit (gute wissenschaftliche Praxis)

Jeder Hausarbeit/Ausarbeitung muss eine Erklärung der/des Studierenden beigelegt werden, dass sie/er die Arbeit eigenständig und nur mit den angegebenen Quellen verfasst hat. Diese Erklärung muss von der/dem Studierenden unterschrieben werden. Ohne diese Erklärung werden Hausarbeiten/Ausarbeitungen nicht angenommen!

Text:
Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die allgemeinen Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit und Veröffentlichungen, wie sie in den Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg festgelegt sind, befolgt habe."

Bei Gruppenarbeiten sind zusätzlich die als Prüfungsleistung zu bewertenden Beiträge der Autoren/innen voneinander abzugrenzen, z.B. durch Angabe von Kapiteln oder Seitenzahlen.

Darüber hinaus gilt in der Germanistik (s. jeweilige fachspezifische Anlage der Prüfungsordnung):
Sofern die in Papierform einzureichenden Prüfungsleistungen auf elektronischen Dokumenten oder Dateien basieren, ist neben der Druckfassung auch eine inhaltsidentische elektronische Fassung in einem gängigen Dateiformat einzureichen. Als Prüfungsleistung gilt jedoch nur die eingereichte Papierfassung.

Fakultätsmodul (ab WiSe 19/20: Fakultätsbereich) und Professionalisierungsbereich

Informationen zum Fakultätsmodul (ab WiSe 19/20: Fakultätsbereich) und Professionalisierungsbereich finden Sie hier.

Anwesenheitspflicht

Für die Teilnahme an den Modulen bzw. an einzelnen Bestandteilen der Module ist die aktive Teilnahme der Studierenden konstitutiv. Zur aktiven Teilnahme können gehören: Regelmäßige Anwesenheit und Beteiligung in den Veranstaltungen, Vor- und Nachbereitung des Lehrmaterials (z.B. Protokolle, Aufgaben, Vorbereitung / Lektüre von Texten) sowie, je nach Veranstaltungsform, die Übernahme von Referaten, Kurz- und Impulsreferaten, Präsentationen, Kurzpräsentationen o.ä. Die jeweils geltenden Kriterien aktiver Teilnahme werden zu Beginn der zum Modul gehörenden Lehrveranstaltungen in Absprache mit den Studierenden festgelegt. Über die Erfüllung der Kriterien der aktiven Teilnahme entscheiden die Lehrenden, ggf. in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen.  

Der Institutsrat der Germanistik hat hierzu auf seiner Sitzung am 31.5.2010 beschlossen, dass die Lehrenden innerhalb der ersten zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn die festgelegten Bedingungen für die aktive Teilnahme für jede Veranstaltung in Stud.IP einstellen bzw. verlinken. 

Belegung von Mastermodulen

Es gibt keine Vorgaben, innerhalb welchen Zeitraums im M.A. Germanistik und M.A. DaF/DaZ ein Mastermodul absolviert sein muss. Studierende des M.A. DaF/DaZ sollten bei Ihrer Studienplanung aber beachten, dass das MM 8 und MM 9 unter Umständen nicht jedes Semester, sondern nur 1x jährlich angeboten werden! Hier wie auch im MM 3 ist es mehr als sinnvoll, das Modul innerhalb eines Semesters abzuschließen.

Welche Mastermodule Sie studiert haben müssen, um sich zur Masterarbeit anmelden zu können und wie viele KP Sie insgesamt für die Anmeldung schon studiert haben müssen, finden Sie in der Prüfungsordnung, nach der Sie studieren. Schauen Sie bitte sowohl in den allgemeinen Teil (Anzahl KP gesamt) und in die fachspezifische Anlage Germanistik bzw. DaF/DaZ.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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