Quick-Info

  • Anmeldung zum Wunschprüfer*innenverfahren (WPV-BA-Veranstaltungen) in Stud.IP für das SoSe 2024 26.02.2024 - 04.03.2024, 8:59 Uhr.
  • Alle weiteren Infos in der Beschreibung des Anmeldeverfahrens auf dieser Seite.
  • Fragen nach der Lektüre?
    Bitte an Frau Brören wenden.

Abschlussarbeit

Anmeldung zur Bachelorarbeit (Sommersemester 2024)

Wir freuen uns, wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Bachelorarbeit in der Germanistik zu schreiben. Für die Prüfer*innenwahl nehmen Sie bitte am Wunschprüfer*innen-Wahlverfahren teil. Lesen Sie dazu bitte alle Informationen unter den nachfolgenden Überschriften. Sollten sich nach der Lektüre Fragen ergeben, wenden Sie sich gern an Frau Brören. Bei telefonischen Anfragen bitte die Sprechzeiten beachten!

Wer ist berechtigt, Erst- bzw. Zweitgutachten für die Bachelorarbeit zu erstellen?

  • Eine Übersicht über die Lehrenden, die Ihre Bachelorarbeit erst- oder zweitbegutachten dürfen, finden Sie in einer Tabelle, die Sie hier herunterladen können.
  • Bei der Wahl der Wunschprüfer*innen geht es jetzt erst einmal nur um die Wahl der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters. Sie dürfen also aus der Tabelle jede Person wählen,  die die Berechtigung für eine Erstbegutachtung für Bachelorarbeiten hat (in der Tabelle: x bzw. auch a). Bitte beachten: Die Tabelle (01.10.2023) stellt den Stand WiSe 23/24 dar.  Hier finden Sie Hinweise, sofern es zum SoSe 2024 Änderungen gibt, die schon bekannt sind.

Wer legt fest, wer mein*e Zweitgutachter*in wird?

  • Der Zweitgutachter/die Zweitgutachterin wird gemäß Institutsratsbeschluss vom 14.02.2011 und in Absprache mit dem Akademischen Prüfungsamt vom Erstgutachter/von der Erstgutachterin nach inhaltlichen Kriterien und unter Berücksichtigung der Vorgabe, dass eine*r der beiden Gutachter*innen der Hochschullehrer*innengruppe angehören oder Privatdozent*in sein muss, festgelegt. (Der zuständige Bachelorprüfungsausschuss kann im Einzelfall zulassen, dass die BA-Arbeit auch von zwei hauptamtlich beschäftigten Lehrenden, die nicht der Hochschullehrergruppe angehören oder Privatdozent*in sind, begutachtet werden kann, BPO, Allg. Teil, § 22 (2)).
  • Spätestens wenn Sie das Anmeldeformular, welches Sie beim Prüfungsamt einreichen müssen*, von Ihrer Erstgutachterin/Ihrem Erstgutachter unterschreiben lassen, muss der Erstgutachter/die Erstgutachterin Ihnen mitteilen, wer Zweitgutachter*in ist. Sie suchen dann den Zweitgutachter/die Zweitgutachterin in der Sprechstunde auf und lassen das Anmeldeformular auch von ihm/ihr unterzeichnen, sofern das aktuelle Formular dies verlangt.

    *Hinweis: Bei Fragen, die die Anmeldung der Bachelorarbeit beim Prüfungsamt betreffen, wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an das Prüfungsamt!

Wie läuft das Wunschprüfer*innenverfahren ab?

  • Die Vergabe der Wunschprüfer*innen läuft - analog zum Anmeldeverfahren für die Lehrveranstaltungen - über Stud.IP.
     
  • Für alle Lehrenden, die die Berechtigung für die Erstbegutachtung von Bachelorarbeiten haben, gibt es in Stud.IP je eine eigene Gruppe. In den Gruppen gibt es jeweils so viele Plätze, wie die erstgutachterberechtigten Lehrenden Bachelorarbeiten betreuen.
  • Alle Gruppen tragen als Kennziffer die Abkürzung "WPV-BA" (für Wunschprüfer*innenverfahren Bachelorarbeit).
     
  • Zum Auffinden der Gruppen stellen Sie um auf "Sommersemester 2024" (!) und  geben ganz einfach 'WPV-BA" in die Suche bei Stud.IP ein. Schon werden Ihnen alle Veranstaltungen angezeigt, die Sie für die Wunschprüfer*innenvergabe wählen können.
  • Ab dem 26.02.2024 können Sie in Stud.IP Ihre Prioritätenliste mit Ihren Wunschprüfer*innen über die Wahl der WPV-BA-Gruppen erstellen.

    Sehr wichtig: Nehmen Sie bitte analog zum früheren papierbasierten Verfahren mindestens 9 verschiedene Prüfer*innen, sehr gerne mehr,  aus verschiedenen Komponenten in Ihre Prioritätenliste auf. Je mehr Wunschprüfer*innen Sie auf die Prioritätenliste setzen, um so höher ist Ihre Chance, einen Platz bei einem Ihrer Wunschprüfer*innen zu erhalten.
     
  • Am Mo, 04.03.2024 führt  Stud.IP morgens um 9 Uhr das Losverfahren durch.
     
  • Sollten Sie keinen Platz bei einem/einer Ihrer Wunschprüfer*innen / in Ihrer Wunschkomponente erhalten haben, dann schauen Sie nun bitte, wo es noch freie Plätze gibt. Sie können sich hier bis zum 30.06.2024 händisch nachtragen.
     
  • Erst nach der Auslosung, also wenn Ihr*e Erstgutachter*in feststeht, nehmen Sie Kontakt mit ihm/ihr auf, um das konkrete Thema der Arbeit abzusprechen.

Hinweis: Bei den WPV-BA-Gruppen handelt es sich nicht um die Begleitveranstaltungen zur BA-Arbeit, sondern lediglich um Gruppen in Stud.IP, mit deren Hilfe das Wunschprüfer*innenverfahren und somit die Zuweisung der Prüfer*innen durchgeführt wird. Zur Begleitveranstaltung siehe unter „Wann belege ich die Begleitveranstaltung zur Bachelorarbeit? Welche Begleitveranstaltung muss ich belegen?” auf dieser Seite.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Brören, gerne auch telefonisch. Bitte Sprechzeiten beachten!

Ich muss mich doch auch noch im Prüfungsamt anmelden.
Was muss wann gemacht werden?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Das über Stud.IP laufende Wunschprüfer*innenverfahren  ist der Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt vorgeschaltet.  Das heißt, erst nachdem Ihnen vom Institut Ihr*e Erstgutachter*in im Prioritäten-Losverfahren zugwiesen wurde, melden Sie ihre Bachelorarbeit im Prüfungsamt an. Dort erfolgt die Zulassung zur Bachelorarbeit.
     
  • Ein Rücktritt vom Wunschprüfer*innenverfahren in der Germanistik ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Tragen Sie sich einfach aus der entsprechenden WPV-BA-Gruppe wieder aus und geben Frau Brören unter Bescheid. Ein Wechsel der Prüfer*in im laufenden Semester ist nach Durchführung des Prioritäten-Losverfahrens am 04.03.2024 nur noch möglich, sofern es bei dem/der von Ihnen nun neu ausgewählten Wunschprüfer*in in Stud.IP in der WPV-BA-Gruppe noch freie Plätze gibt! Sie können sich dann selbst umtragen (zuerst müssen Sie sich aus der WPV-BA-Gruppe, in der Sie einen Platz erhalten haben, wieder austragen, um sich in eine andere mit noch freien Plätzen umtragen zu können. Das gilt auch, wenn Sie bei einer WPV-BA-Gruppe auf der Warteliste stehen, d.h. es ist nicht möglich, in zwei Gruppen zugleich eingetragen zu sein!). Sollten Sie sich nachträglich ein- oder umgetragen haben, geben Sie bitte Frau Brören unter Bescheid, da sie nicht automatisch von Stud.IP benachrichtigt wird.
     
  • Der Rücktritt von der Anmeldung im Prüfungsamt unterliegt den Regelungen der Bachelor-Prüfungsordnung.
     
  • Des Weiteren müssen Sie für die Teilnahme am Wunschprüfer*innenverfahren in Stud.IP noch nicht die laut Prüfungsordnung erforderlichen Voraussetzungen für das Schreiben der Bachelorarbeit erfüllen. Diese müssen erst bei der Anmeldung beim Prüfungsamt nachgewiesen werden!
     
  • Wenn Sie am Wunschprüfer*innenverfahren  für das SoSe 2024 teilgenommen haben, müssen Sie Ihre Bachelorarbeit in der Zeit vom 01.04.2024 bis 30.09.2024  im Prüfungsamt anmelden. Ist absehbar, dass Sie das nicht schaffen, müssen Sie erneut am Wunschprüfer*innenverfahren für das WiSe 24/25 teilnehmen. Die Auslosung im Rahmen des Prioritäten-Losverfahrens für das WiSe 24/25 findet voraussichtlich statt um den 07.08.24 herum. Bitte rechtzeitig auf dieser Seite wieder vorbeischauen und die Listservernachrichten beachten. Sie müssen also bis Anfang August 2024 sicher wissen, ob Sie die Bachelorarbeit bis 30.09.2024 im Prüfungsamt anmelden werden oder nicht, um sich ggf. erneut am Wunschprüferverfahren für das WiSe 24/25 zu beteiligen!

    Also:
  • Bachelorarbeit schreiben im WiSe 23/24: Teilnahme am Wunschprüfer*innenverfahren in Stud.IP bis  07.08.2023. Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt vom 01.10.2023 bis 31.03.2024. Bitte unbedingt beachten: Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen bis zum Anmeldedatum, also spätestens bis 31.03.2024 alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben (auch vom Erstgutachter/von der Erstgutachterin) vorliegen. Kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig (!) um das Ausfüllen der Formulare und die Einholung der erforderlichen Unterschriften.
  • Bachelorarbeit schreiben im SoSe 2024: Teilnahme am Wunschprüfer*innenverfahren in Stud.IP bis 04.03.2024, 8:59 Uhr. Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt vom 01.04.2024 bis 30.09.2024. Bitte unbedingt beachten: Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen bis zum Anmeldedatum, also spätestens bis 30.09.2024 alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben (auch vom Erstgutachter/von der Erstgutachterin) vorliegen. Kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig (!) um das Ausfüllen der Formulare und die Einholung der erforderlichen Unterschriften.
  • Bachelorarbeit schreiben im WiSe 24/25: Teilnahme am Wunschprüfer*innenverfahren in Stud.IP bis  ca. Anfang August 2024 (genaues Datum wird noch bekannt gegeben). Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt vom 01.10.2024 bis 31.03.2025. Bitte unbedingt beachten: Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen bis zum Anmeldedatum, also spätestens bis 31.03.2025 alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben (auch vom Erstgutachter/von der Erstgutachterin) vorliegen. Kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig (!) um das Ausfüllen der Formulare und die Einholung der erforderlichen Unterschriften.

--> Das Prüfungsamt weist darauf hin, dass der Anmeldung eine Kopie des Abiturzeugnisses beizufügen ist!

Wann belege ich die Begleitveranstaltung zur Bachelorarbeit? Welche Begleitveranstaltung muss ich belegen?

  • Die Begleitveranstaltung zur Bachelorarbeit belegen Sie in dem Semester, in dem Sie die Bachelorarbeit schreiben. Ausnahmen gelten nur für Komponenten, die das Kolloquium nicht in jedem Semester anbieten (das kann bei der Mediävistik der Fall sein).
     
  • Studierende, die ihre Bachelorarbeit im SoSe 2024 in einer Komponente in Germanistik schreiben möchten, zu der im SoSe 2024 keine Begleitveranstaltung angeboten wird, besuchen bitte die thematisch nächstgelegene Begleitveranstaltung. Die Eintragung in die Begleitveranstaltung zur Bachelorarbeit (diese trägt eine 'normale' Veranstaltungsnummer, also die 3.01.xxx) erfolgt nach Durchführung der Auslosung am 04.03.2024 über Frau Brören. Frau Brören schreibt nach dem 04.03.2024 alle in einer WPV-BA-Gruppe eingetragenen Studierenden diesbezüglich an, um die erforderlichen Details abzufragen.

Hinweis: Bei den WPV-BA-Gruppen handelt es sich nicht um die Begleitveranstaltungen zur BA-Arbeit, sondern lediglich um Gruppen in Stud.IP, mit deren Hilfe das Wunschprüfer*innenverfahren und somit die Zuweisung der Prüfer*innen durchgeführt wird.

Bitte nehmen Sie am Prioritäten-Wunschprüfer*innen-Losverfahren für das SoSe 2024 nur teil, wenn Sie Ihre Bachelorarbeit im SoSe 2024 schreiben!

Darf ich meine Bachelorarbeit in jeder Komponente schreiben?

  • Nein. Bachelorarbeiten in der Fachdidaktik werden nur in ganz besonders begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit Prof. Dr. Katrin Kleinschmidt-Schinke (Sprachdidaktik) bzw. mit Prof. Dr. Mark-Oliver Carl (Literaturdidaktik) zugelassen. (Beschluss des Institutsrates vom 26.4.2010, Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltungen und ohne Gegenstimmen).
     
  • Und es sei schon an dieser Stelle auf folgende Regelung der fachspezifischen Anlagen Germanistik der M.Ed. Gym, G, HR hingewiesen, wobei maßgeblich immer die M.Ed.-Prüfungsordnung ist, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation in den Masterstudiengang die jeweils neueste ist.
    Zum WiSe 21/22 gab es für die M.Ed. G, HR und Gym eine neue fachspezifische Anlage Germanistik/Unterrichtsfach Deutsch. Wer zum WiSe 21/22 oder später in den M.Ed. G, HR und Gym zugelassen wurde, für den gilt:
    "Studierende sollen in der Masterarbeit ein Themengebiet wählen, das sie nicht bereits in der germanistischen Bachelorarbeit bearbeitet haben. Als Themengebiete gelten Literaturwissenschaft, Linguistik, Mediävistik, Deutsch als Fremdsprache, Fachdidaktik, Niederdeutsch."
    • Achtung: KJL ist keine eigene Komponente. KJL gehört zur Literaturwissenschaft. Wer also seine Bachelorarbeit zum Thema KJL schreibt, schreibt in der Komponente Literaturwissenschaft!
    • Achtung: Medienwissenschaft ist keine eigene Komponete. Medienwissenschaft gehört zur Literaturwissenschaft. Wer also seine Bachelorarbeit im Bereich der Medienwissenschaft schreibt, schreibt in der Komponente Literaturwissenschaft!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Brören, gerne auch telefonisch. Bitte Sprechzeiten beachten!

Welchen Umfang hat die Bachelorarbeit?

Die BA-Arbeit soll 75.000 Zeichen (mit Leerzeichen) +/-10% umfassen. Die 75.000 Zeichen beziehen sich nur auf den Text einschließlich der Fußnoten. Das Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Anhänge zählen nicht dazu. (Beschluss des Institutsrats vom 24.06.2020).

Wie lang ist die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit?

Die Zeit von der Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit bis zur Ablieferung der Bachelorarbeit beträgt vier Monate (s. dazu § 22 (5) des allg. Teils der Bachelorprüfungsordnung, zu finden hier:
https://uol.de/studiengang/pruefungen/germanistik-2f-bachelor-9.)


(Hinweis/Erläuterung: Laut allg. Teil der BPO, §22 (5) gilt: „Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der Bachelorarbeit beträgt maximal vier Monate. Näheres kann in den fachspezifischen Anlagen geregelt werden”. Bis einschließlich SoSe 2023 stand in der fachspezifischen Anlage Germanistik unter Punkt 9 der Satz „Die Bearbeitungszeit [der Bachelorarbeit] beträgt 9 Wochen”. Zum WiSe 23/24 wurde eine Änderung der fachspezifischen Anlage Germanistik der BPO beschlossen, in der dieser Satz gestrichen wurde. Gemäß den Übergangsbestimmungen für die 18. Änderung der BPO, Abschnitt II, Punkt 1 treten die Änderungen für alle Studierenden unabhängig vom Zeitpunkt des Studienbeginns zum WiSe 23/24 in Kraft. Somit gilt für die Bachelorarbeit im Fach Germanistik seit dem WiSe 23/24 für alle Studierenden, unabhängig vom Studienbeginn, was im allg. Teil der BPO unter § 22 (5) steht: Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate. Sollten Sie hierzu Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Brören. Bitte Sprechzeiten beachten!)

Ich habe den Auslosungszeitpunkt verpasst - was nun?

Sie können sich auch nach der Auslosung bei den Erstgutachter*innen, in deren WPV-BA-Gruppe es noch freie Plätze gibt, bis zum 31.12. (WiSe) bzw. 30.06. (SoSe) eintragen.

Melden Sie sich anschließend bitte gleich bei Frau Brören unter mit folgenden Informationen:

  • In welche WPV-BA-Gruppehaben Sie sich eingetragen?
  • Haben Sie die Begleitveranstaltung zur Bachelorarbeit bereits besucht oder müssen Sie sie im WiSe 23/24 besuchen? Frau Brören trägt sie dann ein.
  • In welcher Komponente schreiben Sie Ihre Bachelorarbeit? (Dies erschließt sich nicht unbedingt automatisch, da manche Erstgutachter*innen in mehreren Komponenten die Berechtigung haben, Erstgutachten zu erstellen. Die Information ist wichtig für die Eintragung in die entsprechende Begleitveranstaltung durch Frau Brören).

(Sie haben auch die Möglichkeit, sich bei einer Erstgutachterin/einem Erstgutachter auf die Warteliste zu setzen, sofern es noch freie  Wartelistenplätze gibt. Dies jedoch mit dem Risiko, unter Umständen nicht mehr rechtzeitig nachzurücken, wenn sich niemand aus der WPV-BA-Gruppe austrägt. Es ist insgesamt nur eine einzige Eintragung möglich, entweder dort, wo es noch freie Plätze gibt oder dort, wo noch freie Wartelistenplätze vorhanden sind!).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Brören.

(Stand: 24.03.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page